Pressestimmen zur Instruktion \"Redemptionis Sacramentum\" (Teil II)

Stellungnahmen

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Das Messopfer: Mittelalterliche katholische Theologie fürs 21. Jahrhundert

Von Peter Schmid

Johannes Paul II. bezeichnet in seiner Enzyklika vom Gründonnerstag 2003 die Eucharistie als „heilbringende Gegenwart Jesu in der Gemeinschaft der Gläubigen und ihre geistliche Nahrung“. Sie sei „allerwertvollste Gut, das die Kirche auf ihrem Pilgerweg durch die Geschichte haben kann“.

Man könne nicht umhin, die diesbezüglichen Lehrtexte des Konzils von Trient (1545-64) zu bewundern: “Diese Seiten haben durch die nachfolgenden Jahrhunderte hindurch sowohl die Theologie als auch die Katechese geleitet, und noch immer sind sie dogmatischer Bezugspunkt für die fortwährende Erneuerung und für das Wachstum des Volkes Gottes im Glauben und in der Liebe zur heiligen Eucharistie“ (Abs. 9 der Enzyklika).

Liturgische Reform – und Verharren im Mittelalter

Die Liturgie-Reform des Zweiten Vatikanischen Konzils nach 1960 (Messe neu in den Volkssprachen) habe zwar eine „bewusstere, aktivere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares“ zur Folge gehabt.

Doch kritisiert der Papst „eine beinahe völlige Vernachlässigung des Kultes der eucharistischen Anbetung“ an gewissen Orten und Missbräuche, die die Bedeutung der Eucharistie verdunkelten: „Einmal seines Opfercharakters beraubt, wird das eucharistische Geheimnis so vollzogen, als ob es nicht den Sinn und den Wert eines Treffens zum brüderlichen Mahl übersteigen würde. Darüber hinaus ist gelegentlich die Notwendigkeit des Amtspriestertums, das in der apostolischen Sukzession gründet, verdunkelt...“ (Abs. 10). Der Zweck der Enzyklika ist deutlich: solche „inakzeptable Lehren und Praktiken“ zu bekämpfen.

Der Glaube rettet

Damit weist das katholische Oberhaupt, das auch Kirchenväter der Alten Kirche zitiert, zurück auf die Frontlinien des 16. Jahrhunderts. Seit der Zeit der Reformatoren glauben Protestanten, dass das Heil, die Rechtfertigung vor Gott, durch den Glauben des Herzens an das erlösende Werk von Christus kommt und mit dem Mund bekannt wird (Römer 10,9). Der Glaube an das verkündigte Evangelium genügt zur Rettung – ein Sakrament ist nicht vonnöten. Die Reformatoren brachen infolge dieser Erkenntnis mit dem Sakramentalismus Roms.

In der von Zwingli begründeten Zürcher reformierten Kirche wurden Brot und Wein gereicht „zum Andenken, zum Lob und zur Danksagung dafür, dass er für uns den Tod erlitten hat und dass er sein Blut vergossen hat, um unsere Sünden abzuwaschen“ (so die erste Zürcher Kirchenordnung von 1559). Laut dem Heidelberger Katechismus von 1563 werden die Gläubigen im heiligen Abendmahl „erinnert und versichert“, dass sie „an dem einigen Opfer Christi am Kreuz und allen seinen Gütern Gemeinschaft“ haben.

Das wiederkehrende Opfer – für Protestanten ein Skandal

Die damit unvereinbare katholische Lehre wird vom Papst bekräftigt, wenn er schreibt, die Eucharistie sei „nicht nur ein In-Erinnerung-rufen, sondern die sakramentale Wieder-Vergegenwärtigung dieses Geschehens. Sie ist das Kreuzesopfer, das durch die Jahrhunderte fortdauert.“ Die Enzyklika fährt fort: „Wenn die Kirche die heilige Eucharistie, das Gedenken des Todes und der Auferstehung ihres Herrn, feiert, wird dieses zentrale Geheimnis des Heils wirklich gegenwärtig gesetzt und es ‚vollzieht sich das Werk unserer Erlösung‘.“

Die Kirche, so schreibt der Papst weiter, „lebt unaufhörlich vom Erlösungsopfer, und ihm nähert sie sich nicht durch ein glaubensvolles Gedenken, sondern auch in einem aktuellen Kontakt, denn dieses Opfer kehrt als gegenwärtiges wieder. Es dauert auf sakramentale Weise in jeder Gemeinschaft fort, die es durch die Hände des geweihten Priesters darbringt. Auf diese Weise wendet die Eucharistie den Menschen von heute jene Versöhnung zu, die Christus ein für alle Mal der Menschheit zu jeder Zeit erlangt hat. In der Tat: ‚Das Opfer Christi und das Opfer der Eucharistie sind ein einziges Opfer‘“.

Der Papst unterstreicht, dass die Messe das Opfer des Kreuzes sakramental, „in gedenkender Darstellung“, gegenwärtig macht, und zitiert das Konzil von Trient: „Denn die Opfergabe ist ein und dieselbe; derselbe, der sich damals am Kreuze opferte, opfert sich jetzt durch den Dienst des Priesters; allein die Weise des Opferns ist verschieden“.

Der evangelische Heidelberger Katechismus von 1563, der als Reaktion auf die Lehren jenes Konzils entstand, verurteilte dieses Ineinander-Setzen von Christi Leiden und der Messfeier scharf: „Die Messe aber lehrt, dass die Lebendigen und die Toten nicht durch das Leiden Christi Vergebung der Sünden haben, es sei denn, dass Christus noch täglich für sie von den Messpriestern geopfert werde, und dass Christus leiblich unter der Gestalt des Brotes und Weines sei, und deshalb darin soll angebetet werden. Und ist also die Messe im Grunde nichts anderes, als eine Verleugnung des einigen Opfers und Leidens Jesu Christi und eine vermaledeite Abgötterei.“

Was Katholiken zu glauben haben – seit 1215

Entgegen der biblischen Lehre, wie sie Protestanten verstehen, bleibt für Katholiken verbindlich, was das Laterankonzil von 1215 beschlossen und das Konzil von Trient in seiner Verdammung der Lehre der Reformatoren bekräftigt hat (der Papst spricht von der „immer gültigen Lehre des Konzils von Trient“): „Durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes.“

Katholiken haben zu glauben, wie Papst Paul VI. formulierte, dass „Brot und Wein der Substanz nach, unabhängig von unserem Denken, nach der Konsekration zu bestehen aufgehört haben, so daß nunmehr der anbetungswürdige Leib und das anbetungswürdige Blut unseres Herrn vor uns gegenwärtig sind unter den sakramentalen Gestalten von Brot und Wein“.

Im evangelischen Heidelberger Katechismus ist dagegen festgehalten, dass aus Brot und Wein im Abendmahl nicht „der wesentliche Leib und das Blut Christi wird“.

Der Papst sieht auch die Zukunft der katholischen Weltkirche durch die Feier der Eucharistie nach der alten Lehre bestimmt. Die Feier der Eucharistie sei „die Mitte des Wachstumsprozesses der Kirche“, wie das Zweite Vatikanische Konzil formulierte: „Sooft das Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben wurde, auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk unserer Erlösung.“

Allein der ordentlich geweihte Priester darf

Kurz: Katholiken glauben – haben zu glauben –, dass sich in jeder Messfeier das Opfer von Christus am Kreuz, das erlösende Wirkung hat, fortsetzt. Mit diesem für die römisch-katholische Tradition zentralen Geschehen ist auch die einzigartige Stellung des Priesters mit gegeben. Denn allein der katholisch geweihte Priester kann die Wandlung von Brot und Wein zu Leib und Blut Christi (die so genannte Transsubstantiation) mit den Einsetzungsworten, der Konsekration der Messliturgie bewirken.

Daher schreibt Johannes Paul II. mit ausdrücklichem Bezug auf das LaterankonziDaher schreibt Johannes Paul II. mit ausdrücklichem Bezug auf das Laterankonzil von 1215: „Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, benötigt unbedingt einen geweihten Priester, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Auf der anderen Seite ist die Gemeinde nicht in der Lage, sich selbst den geweihten Amtsträger zu geben. Dieser ist eine Gabe, die sie durch die auf die Apostel zurückgehende Sukzession der Bischöfe empfängt.“

Kein gemeinsames Abendmahl für Katholiken und Protestanten
Daraus folgt für die grosskirchliche Ökumene, für den vom Papst so genannten „Bereich der ökumenischen Aktivitäten“, Niederschmetterndes: Diese Nicht-Katholiken hätten „vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht gewahrt . (...) Deshalb müssen die katholischen Gläubigen, wenn sie auch die religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder respektieren, sich von der Teilnahme an einer Kommunion fernhalten, die in ihren Feiern ausgeteilt wird, um nicht einer Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten und es demzufolge zu unterlassen, die Wahrheit klar zu bezeugen. Dies würde zu einer Verzögerung des Weges zur vollen sichtbaren Einheit führen“ (eine Einheit, die sich der polnische Papst nur in römischen Bahnen vorstellen kann).

Ob diese Argumente die Mehrheit der Katholiken in unseren Breitengraden noch überzeugen, darf bezweifelt werden. Der Vatikan hat indes die Welt im Blick, und in den meisten Weltteilen leben Katholiken nicht so ungezwungen mit Protestanten zusammen wie hierzulande. Der Bischof von Rom urteilt, dass die Messe nicht „durch ökumenische Wortgottesdienste oder durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen“ aus anderen Kirchen ersetzt werden kann.

Anspruch auf Gehorsam statt Brüderlichkeit
Die Kirchenleitung im Vatikan ist auch darum so stark ihrer Tradition verhaftet, weil sie sich als Garantin der Einheit der weltweiten Kirche Christi versteht. Diese Stellung würde durch Eucharistie-Kompromisse beschädigt. Ein gemeinsames Feiern, eine „Konzelebration wäre kein sinnvoller Weg und könnte sich vielmehr als ein Hindernis für das Erreichen der vollen Gemeinschaft erweisen, da sie den Sinn für die Entfernung vom Ziel verschleiert und Zweideutiges über die eine oder andere Glaubenswahrheit einführt oder dafür Vorschub leistet. Der Weg zur vollen Einheit kann nicht anders beschritten werden als in der Wahrheit.“

Allen Wünschen ökumenewilliger Katholiken – und der Berliner Kirchentags-Macher –wird „die Unmöglichkeit der gegenseitigen eucharistischen Teilnahme“ entgegengesetzt. Die Interkommunion bleibt „unmöglich, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind“. Der Papst mahnt: „Auch in unseren Zeiten müsste der Gehorsam gegenüber den liturgischen Normen wiederentdeckt und als Spiegel und Zeugnis der einen und universalen Kirche, die in jeder Eucharistiefeier gegenwärtig gesetzt wird, geschätzt werden.“

Quelle: www.livenet.ch

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So und nicht anders: Der Vatikan zur Messfeier

Von Peter Schmid

Der Vatikan hat die bestehenden Normen für die römisch-katholische Messfeier festgeschrieben und die Priester in aller Welt ermahnt, sie nicht eigenmächtig zu verändern. In einem am Freitag veröffentlichten Dokument mit dem Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) werden die Bischöfe aufgefordert, über die genaue Einhaltung der Vorschriften zu wachen.

Die Richtlinien, die auf eine päpstliche Enzyklika vom April 2003 zum Thema folgen, ergeben sich aus der vom Vatikan festgestellten Notwendigkeit, schwere "Missbräuche" im Umgang mit der Liturgie auszumerzen. Die Missbräuche seien mancherorts bereits zur Gewohnheit geworden; sie gingen "gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und Autorität der Kirche".

Die katholische Messfeier, das Sakrament der Einheit, dürfe nicht so gefeiert werden, dass Spaltungen und Parteiungen in den Gemeinden entstünden. In manchen Abschnitten des Dokuments zeigt sich die überragende Bedeutung der Messfeier für das Selbstverständnis der katholischen Kirche.

‚Vor allem ein Opfer’

Für den Vatikan ist die Eucharistie „nicht nur ein Gastmahl, sondern auch und vor allem ein Opfer“. Wer das Geheimnis der Eucharistie seines Opfercharakters beraube und sie als brüderliche Mahlgemeinschaft feiere, müsse an die gute „beständige Lehre“ erinnert werden. Und: „Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben.“

Laien dürfen bei der Austeilung der Kommunion nur mitwirken, wenn es aus praktischen Gründen dringend erforderlich ist. Zu den Ministranten dürfen "nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen“ auch Mädchen oder Frauen gehören.

‚Die Disziplin, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt’
Der Bischof muss gegen jene Geistliche vorgehen, die wesentliche Elemente der Messfeier nach eigenem Gutdünken abwandeln. Gegen Schluss des Dokuments werden die Katholiken insgesamt ermahnt: „Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, dass das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Missachtung bewahrt wird und alle Missbräuche vollständig korrigiert werden.“

Der 70-seitige Text enthält die bekannten Abgrenzungen, welche mit dem Selbstverständnis der römischen Kirchenleitung, mittelalterlichen dogmatischen Festlegungen und dem zentralistischen Bemühen um die Einheit der weltweiten katholischen Kirche zu erklären sind. Aus ihm spricht ein Traditionsbewusstsein, das bei manchen anderen Kirchenleitungen schmerzlich vermisst wird.

Zugleich ist klar, dass ökumenisch offene Katholiken und Christen anderer Konfessionen die Vorschriften als Ohrfeigen empfinden. Der dissidente Theologe Hans Küng nannte es am Samstag paradox, „dass der Vatikan in einer Zeit, in der die Kirchen immer leerer werden, nichts Gescheiteres zu tun hat, als überholte liturgische Normen einzubleuen“.

Die Schweizer Bischofskonferenz hat am Freitag erklärt, die Umsetzung des Vatikan-Dokumentes könne in der Schweiz nur in einem "längerfristigen Prozess" geschehen.

Nach einem Wortgottesdienst noch in die Messe

Der Vatikan bleibt seinen Gläubigen keine Klarstellung schuldig: "Es ist auch nicht gestattet, die sonntägliche heilige Messe durch ökumenische Wortgottesdienste, durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen, die (...) kirchlichen Gemeinschaften angehören, oder durch die Teilnahme an ihren liturgischen Feiern zu ersetzen".

Falls der Bischof in einer drängenden Notlage die Teilnahme von Katholiken an solchen Feiern erlaubt, müssen die Hirten laut dem Dokument „dafür Sorge tragen, dass bei den katholischen Gläubigen keine Verwirrung bezüglich der Notwendigkeit entsteht, auch unter solchen Umständen zu einer anderen Tageszeit an einer Messe teilzunehmen, wie es geboten ist...“

Livenet-Artikel zur päpstlichen Enzyklika vom April 2003:
www.livenet.ch/www/index.php/D/article/180/8361/

Die Schweizer Bischöfe zum Zölibat (Antwort auf Schreiben der Luzerner Synode):
www.livenet.ch/www/index.php/D/article/180/15887

Quellen: livenet.ch / Katholische Internationale Presseagentur KIPA, 27.04.2004

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"Redemptionis sacramentum" - ein Kommentar von Dipl.-Theol. Jochen Scherzer uparrowprint druckenemail versenden

"Redemptionis sacramentum" - ein Kommentar

Nicht alle vatikanischen Veröffentlichungen erreichen in der Öffentlichkeit den Grad der Popularität, wie es auf die Instruktion "Redemptionis sacramentum" über die Feier der Eucharistie zutrifft. Und um es genauer zu sagen: In die Diskussion geraten ist nicht erst die Endfassung des Textes, sondern bereits der Entwurf. Diese Diskussion stützte sich zumeist auf reine Spekulationen und Vermutungen und rief nicht selten große Empörung hervor. Ganz anders als bei Hühnern wurde mit dem Gackern begonnen, noch bevor das Ei gelegt war.

Jetzt, da das Dokument erschienen ist, wird die Diskussion fortgesetzt. Manche Beteiligten betonen, dass diese Instruktion nichts anderes enthalte, als was bereits geltende Rechtslage sei. Für andere ist es gewaltiger Rückschritt - wohin, wird meistens nicht gesagt. Sicherlich aber nicht vor die Liturgiereform, sondern zu ihrem Kern zurück. Dass vielen, die sich ausdrücklich auf die nachkonziliaren Reformen berufen, diese heute bereits wieder zu "fade" erscheinen, erstaunt. Ein gewisses Meinungsspektrum wird man in der Auseinandersetzung also getrost außer acht lassen können.

Hier wird jede römische Verlautbarung erst einmal als "zentralistisch", "rückwärtsgewandt" und damit als unberechtigt abqualifiziert. Diese Stimmen sind nicht selten und passen sich hervorragend in das von manchen Medien und kirchlichen Agitatoren sorgsam genährte Klischee einer weltfremden vatikanischen Sichtweise ein. Mit dieser extremen Position wird sicherlich keine sachliche Diskussion möglich sein.

Kritik und Unverständnis gibt es aber auch bei Priestern und Laien, deren Einstellung zur Kirche als von der Intention her positiv und konstruktiv beschrieben werden kann. Einige werden in der Instruktion das Verbot und die Korrektur einer liebgewordenen und einer selbstverständlichen Praxis sehen. Da das Dokument lediglich bestehende Normen in Erinnerung ruft, muss man sich die kritische Frage stellen, wie es zu dieser offenkundigen Abweichung kommen konnte. Für viele wird es schon eine große Überwindung bedeuten, die Existenz von "Missbräuchen" in der Liturgie überhaupt einzugestehen oder wahrzunehmen. Nur wenn die innere Zustimmung und das Verständnis dazu besteht, dass in der Feier der Eucharistie und der Liturgie Regeln und Festlegungen gelten, die sich der freien Verfügung der Priester und Gläubigen entziehen, kann die Intention der vatikanischen Weisung verstanden werden.

Bei manchen kritischen Aussagen drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass die gottesdienstliche Feier, wie sie in den liturgischen Büchern geregelt ist, einigen Personen so gänzlich ungeeignet zu sein scheint, dass sie durch andere Texte oder Elemente verändert werden müsse, um den Menschen einen Zugang zum Geschehen zu geben. Ob dabei der Wunsch oder die Sehnsucht nach Originalität oder Kreativität ausschlaggebend ist, sei dahingestellt. Sicherlich ist die Feier der Eucharistie nicht nur ein emotionsloses "herunterbeten", ohne Stil und Form. Immer bleibt es eine Herausforderung, sowohl für den Zelebranten als auch für alle Feiernde, den Gottesdienst mit einer innernen und herzlichen Beteiligung zu begehen, wie es auch der Begriff der "participatio actuosa" nahelegt. Dass damit nicht ein wirrer und äußerlicher Aktionismus gemeint ist, sollte selbstverständlich sein. Ohne Zweifel muss liturgisches Handeln "interessant" sein, es muss dem Mitfeiernden ermöglichen, "darin zu sein", sich ihm wirklich anschließen zu können. Das ist mehr als ein profaner Unterhaltungswert, der den Feiern innewohnen muss. Es erfordert auch bei den Gläubigen "Liturgiefähigkeit", ein Wissen um das Zentrum der heiligen Handlungen und der Bedeutung der Riten und der Regeln.

Bei der Bewertung der Instruktion ist es wichtig, die Bedeutung der angesprochenen Sachfragen und deren Gewichtung zu unterscheiden. Sicherlich stehen nicht alle Weisungen von ihrer Bedeutung her auf einer Stufe. Kardinal Karl Lehmann hat in einer ersten Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass die kompakte Darstellung nicht als "Legalismus" missgedeutet werden soll, handelt es sich doch um gültige Normen, die bereits in anderen Zusammenhängen ausführlich und vertiefend dargestellt sind. So erschließt sich auch der Sinn der Regelungen erst in der Sicht auf das Ganze, bei der auch die kleinen Dinge ihre Bedeutung haben und nicht einfach vernachlässigt werden dürfen. Für alle, die sich der guten Intention dieses Schreibens öffenen, kann diese Instruktion eine neue oder tiefere Auseinandersetzung mit unserer Liturgie bedeuten. Dass damit auch Korrekturen oder eine Rückbesinnung verbunden sind, sollte positiv und dankbar angenommen werden.

Leser dieser Instruktion sollten sich nicht von den stereotypen Formulierungen der Kritiken beeindrucken lassen. Dazu gehört auch der Vorwurf der Klerikalisierung. Die Liturgie, gemäß dieser Vorgaben, sei zu sehr auf den Priester zentriert, die versammelte Gemeinde würde dabei nur zu Zuschauern degradiert, heißt es. Doch jede Liturgiefeier, bei der sowohl der Priester als auch die Gemeinde "im Mittelpunkt" zu stehen scheinen, hat ihr eigentliches Zentrum verfehlt. Da ist es schon erstaunlich, dass es gerade ein protestantischer Theologe - Fulbert Steffensky - ist, der feste Regeln in der Liturgie als Ausweg aus der Klerikalisierung sieht. Gottesdienste seien für ihn klerikaler als je zuvor in der Geschichte. Bedingt sei dies durch die fortschreitende Auflösung der Liturgie, die dem Pfarrer einen großen Ermessensspielraum einräume. Die Gemeinde sei dabei völlig dem Pfarrer unterworfen, bemängelt er. Offensichtlich nicht nur ein katholisches Phänomen.

Nicht zuletzt gewinnt diese Instruktion durch das eindeutige Bekenntnis, dass die Feier der Eucharistie in Übereinstimmung mit den liturgischen Regeln ein Zeichen der innerkirchlichen Einheit und das Recht der Gläubigen ist. Da diese Grundsätze aber nicht überall anerkannt und verstanden werden, wird nicht akzeptiert, dass die Einhaltung der liturgischen Ordnung bei den kirchlichen Autoritäten eingefordert werden darf und auch eingefordert werden soll. Liturgie der Kirche bedeutet immer Handeln des ganzen Gottesvolkes, auch wenn nur wenige Personen in einer Feier daran beteiligt sind. Darum ist die Eucharistiefeier nicht ein Rahmen, in den individuelle Themen oder Anlässe beliebig eingesetzt werden können. Selbst die Feste des Kirchenjahres mit ihrem inhaltlichen Focus münden bei der Eucharistiefeier immer in die sakramentale Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi, die immer das Zentrum (und nicht etwa einen Anhang) des Gottesdienstes bildet.

Die Begründung und das Ziel der gottesdienstlichen Feier bringt treffend die Oration zum Hochfest des Leibes und Blutes Christi zum Ausdruck: "Herr Jesus Christus, im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens und deiner Auferstehung hinterlassen. Gib uns die Gnade, die heiligen Geheimnisse deines Leibes und Blutes so zu verehren, dass uns die Frucht der Erlösung zuteil wird."

Ein Kommentar von Dipl.-Theol. Jochen Scherzer, Berlin.

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Vatikan untersagt "missbräuchliche Praktiken" in Gottesdiensten uparrowprint druckenemail versenden

Wien/Östereich, 27.04.2004 / ORF-Religion

Vatikan untersagt "missbräuchliche Praktiken" in Gottesdiensten

In der päpstlichen Instruktion wird insbesondere angeordnet, dass katholische Priester nur in Notfällen von Laien ersetzt werden dürften. Zudem wird erneut die Interkommunion, ein gemeinsames Abendmahl mit nichtkatholischen Christen, untersagt.

Der Vatikan hat in einem offiziellen Dokument "missbräuchliche Praktiken" in Gottesdiensten scharf kritisiert. In einer am Freitag veröffentlichten päpstlichen Instruktion wird insbesondere angeordnet, dass katholische Piester nur in Notfällen von Laien ersetzt werden dürften. Zudem wird erneut die Interkommunion, ein gemeinsames Abendmahl mit nichtkatholischen Christen, untersagt.

Ausdrücklich wird den katholischen Priestern verboten, "die sonntägliche Heilige Messe durch Wortgottesdienste, durch gemeinsame Gebetstreffen" mit anderen christlichen Gemeinschaften zu ersetzen.

Missbräche melden

Das 70-seitige Dokument fordert die Katholiken auf, entsprechende Missbräuche der Kirchenführung zu melden. Offenbar mit Blickrichtung auf ökumenische Praktiken etwa in Deutschland heißt es grundsätzlich: "Die Missbräuche tragen zur "Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre" bei." Das Schreiben trägt den Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung). Italienische Vatikan-Beobachter sehen darin ein weiteres Hindernis bei der Annäherung von Protestanten und Katholiken.

Internes Ringen

Die neue vatikanische Instruktion über die Messfeier ist laut einem Bericht der italienischen Tageszeitung "Il Giornale" das Ergebnis eines langen vatikaninternen Ringens. Das Dokument habe bis zur endgültigen Version neun unterschiedliche Fassungen durchlaufen. Umstritten war demnach vor allem die Frage, ob die Instruktion einen umfangreichen Abschnitt über das Verbot der "Interkommunion" - die Zulassung anderskonfessioneller Christen zur Kommunion - enthalten solle. In dieser Frage hätten vor allem der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, und der Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Walter Kasper, unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Aufregung erwartet

Es wird erwartet, dass das Dokument in "progressiven" Kreisen des Klerus Aufregung hervorruft. Rom ist es seit längerem ein Dorn im Auge, dass Priester das Messopfer "allzu frei" gestalten und die Liturgie in einem falsch verstandenen Ökumenismus durch "neoprotestantische" Elemente verfälschen würden. Zu den auf Grundlage der Konzilsreformen durchgeführten "unzulässigen Experimenten" in der Liturgie gehören auch die "eucharistische Gastfreundschaft" für Nichtkatholiken und die Laienpredigt. Vor einem Jahr hatte Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" jede Form einer gemeinsamen Abendmahlfeier mit nichtkatholischen Christen ohne Wenn und Aber verboten.

Quelle: Österreichischer Rundfunk ORF-Religion, 23.04.2004
http://religion.orf.at/projekt02/news/0404/ne040423_liturgie_fr.htm

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„Schmaler Grad“ - BDKJ äußert sich zur vatikanischen Instruktion „Redemptionis sacramentum“ uparrowprint druckenemail versenden

„Schmaler Grad“

BDKJ äußert sich zur vatikanischen Instruktion „Redemptionis sacramentum“

(Köln, 23.04.2004) Für schwierig hält der Vorstand des Bundes der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Köln einige Passagen der > Instruktion „Redemptionis sacramentum“. Die heute im Vatikan veröffentlichte Instruktion nimmt zur richtigen Durchführung der Messfeier in der katholischen Kirche Stellung.

Darin wird unter anderem die in der Jugendseelsorge gängige Praxis in Frage gestellt, einzelne Lesungen und Antwortpsalmen durch nichtbiblische, aber jugendgemäße Texte zu ersetzen.

„Natürlich kann in der Liturgie nicht jeder machen, was er will“, sagt der BDKJ-Vorsitzende Christian Linker. „Die weltweite Einheit ist ja gerade ein Gütesiegel der katholischen Kirche. Aber wir müssen uns fragen, wie wir in unseren Gottesdiensten eine Sprache finden, die auch von jungen Menschen verstanden wird. Kinder und Jugendliche müssen in der Messe den Zusammenhang zu ihrem eigenen Leben entdecken können.“

Sehr zu begrüßen sei nach Meinung des BDKJ, dass die römische Instruktion die Möglichkeit des Altardienstes für Frauen vorsieht. „In der Vergangenheit gab es Gerüchte, dass Rom ein Verbot von Messdienerinnen plane“, erinnert sich die Vorsitzende Natascha Jansen. „Nun haben wir es schriftlich, dass die Kirche den Altardienst von Mädchen und jungen Frauen ausdrücklich ermöglicht.“

Insgesamt enthalte das römische Papier keinerlei Neuerungen. Vielmehr werde auf die Einhaltung bestehender Regelungen gepocht. Allerdings sei gerade in der Jugendseelsorge der Grad zwischen der Einhaltung aller Normen und der Gestaltung einer jugendgemäßen Liturgie oft schmal, so der BDKJ. Deshalb warnt die Jugendorganisation vor einem allzu restriktiven Umgang mit der Instruktion im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit. „Priorität hat für uns, dass wir das Wort Gottes zu den Menschen bringen“, sagt Jansen.

Der BDKJ vertritt als Dachverband zwölf katholische Jugendverbände mit insgesamt 50.000 Mitgliedern und ist die größte selbständige Jugendorganisation im Rheinland.

(C) Bundes der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Köln
http://www.bdkj-dv-koeln.de/

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Joachim Kardinal Meisner: Die vatikanische Instruktion zur Eucharistie uparrowprint druckenemail versenden

Köln/Deutschland, 27.04.2004 / Erzbistum Köln

Erzbischof Joachim Kardinal Meisner

Zur Veröffentlichung der Instruktion „Redemptionis sacramentum“ - 23. April 2003

1. Motivation

Am 25. März 2004 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ erlassen. Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit der Glaubenskongregation verfasst und behandelt einzuhaltende Normen und zu vermeidende Missbräuche im Zusammenhang mit dem Sakrament der heiligen Eucharistie. Die vorliegende Instruktion geht auf den ausdrücklichen Wunsch des Papstes zurück, der in seiner jüngsten Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ vom 17. April 2003 den Auftrag formuliert hat, durch ein geeignetes Dokument die Treue gegenüber den liturgischen Normen als Zeugnis für die Liebe zur heiligen Eucharistie als „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens“ (LG 11) in Erinnerung zu rufen und liebevoll zu bestärken. Die Instruktion steht in einem inneren Zusammenhang mit der erwähnten Enzyklika und ist mit deren Darlegungen über die heilige Eucharistie zu lesen und zu verstehen.

Die Eucharistie ist die kostbarste Gabe, die der Herr seiner Kirche zu treuen Händen hinterlassen hat:„Tut dies zu meinem Gedächtnis“, lautet der ausdrückliche Stiftungswille des Herrn. Zu allen Zeiten hat dieKirche diesen Auftrag in großer Treue und Sorgfalt erfüllt. Hier liegt der theologische Ort für die neue Instruktion.

Die Instruktion bringt keine neuen liturgischen Regelungen und beabsichtigt auch nicht, eine Summe der kirchlichen Normen über die heilige Eucharistie vorzulegen. Vielmehr sollen zur Stärkung der Hochschätzung liturgischer Normen einige geltende Elemente aus bereits verlautbarten und festgesetzten Normen aufgenommen und manche Regelung getroffen werden, die schon geltende Normen verdeutlichen und vervollständigen (2).

2. Gottesdienstliche Riten und liturgische Normen

Form und Inhalt sind eine unauflösbare Gegebenheit im Leben der Menschen. Wo die Form verloren geht, dort zerfällt auch der Inhalt. Das gilt in besonderem Sinn für die liturgischen Gesten und Riten des Gottesdienstes, ganz besonders aber der Eucharistiefeier. In dem von der Kirche über Jahrhunderte hinweg gefeierten Gottesdienst hat sich der Inhalt die ihm entsprechenden
Formen in den Händen der betenden Kirche geschaffen. Die Treue zum Herrn und seinem Volk
verpflichtet die Kirche, das auch in der Gegenwart zu tun. Die Formen oder Riten sind nicht zweitrangig oder überflüssig, sondern substantiell für den Gottesdienst der Kirche. Dieser ist niemals Privatbesitz eines Priesters oder einer Gemeinde, sondern er ist der Gottesdienst der Gesamtkirche (Ecclesia de Eucharistia 52).

Das Volk Gottes hat ein Recht auf eine authentisch zelebrierte Messfeier. Für den Priester erwächst daraus die hohe Verpflichtung, dass er die heilige Messe getreu den liturgischen Normen feiert. Es geht bei den Riten und liturgischen Gesten nicht um Etikette, sondern um die äußeren Zeichen, die den inneren Vollzug der Feier: die Darbringung des Kreuzesopfers Christi und seiner Auferstehung anzeigen. Es gilt darum für den Priester und für die Gemeinde die Aufgabe, die äußerliche Beachtung der Formen von ihrem Inhalt her zu meditieren und zu realisieren.

Um dies zu erreichen, werden sowohl die diesbezügliche Pflicht der geistlichen Amtsträger als auch das Recht eines jeden Christgläubigen betont: die Pflicht und das Recht auf die wahre, von der Kirche festgesetzte und vorgeschriebene Liturgie; die Pflicht und das Recht auf eine Feier des heiligen Messopfers in unversehrter Weise gemäß der Lehre des kirchlichen Lehramtes; die Pflicht und das Recht auf Ausschluss aller auf Spaltungen und Parteiungen verweisenden Fehler und Gesten in der Feier des Sakramentes der Einheit (12). Das Dokument ist insofern auch ein Beitrag zum innerkirchlichen Rechtsschutz aller Gläubigen.

3. Grundlegende Normen

Die Instruktion umfasst neben einer Einleitung und einem Schlussteil acht Kapitel, in denen sie verschiedene Bereiche der Eucharistie akzentuiert. Dabei werden grundlegende Normen in Erinnerung gerufen, zum Beispiel über die kirchlichen Autoritätsträger und ihre verschiedenen weit reichenden Kompetenzen hinsichtlich der Regelung der Liturgie sowie ihrer Sorgepflicht um die Integrität der heiligen Messe (I. Kapitel).

Auch werden die Heilmittel gegen die aufgewiesenen Missbräuche benannt, die sowohl in der notwendigen biblischen und liturgischen Bildung aller Christgläubigen als auch in den Beschwerdemöglichkeiten vor den entsprechenden kirchlichen Instanzen auf gesamt- und partikularkirchlicher Ebene, besonders vor dem Diözesanbischof, zu finden sind (VIII. Kapitel). Grundlegend rechtstheologischer Natur sind die Ausführungen zur Teilnahme der christgläubigen Laien an der Eucharistie (II. Kapitel) sowie zu ihren außerordentlichen Aufgaben (VII. Kapitel).
In Übereinstimmung mit der Eucharistieenzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ liegt der Kerngedanke in der Betonung der wesensgemäßen Notwendigkeit eines gültig geweihten Priesters für die authentische Eucharistiefeier sowie in der Charakterisierung der Teilnahme der christgläubigen Laien. Die heilige Messe ist unaufgebbar mit dem Dienst des geweihten Priesters verbunden, der „in persona Christi capitis“ die Gläubigen lehrt, heiligt und leitet. So ist er eine Gabe Gottes, „die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt“ (42). Gleichzeitig wird die hierarchische Struktur des Gottesvolkes in der Eucharistiefeier sichtbar, wenn alle Christgläubigen zur tätigen Teilnahme am eucharistischen Opfer berufen sind, sei es in Gesang, Antworten, Gesten, Schweigen, sei es durch besondere liturgische Aufgaben (Lektor, Akolyth, außerordentlicher
Kommunionspender, Sakristan, Organist, Kantor, Ministrant). Im Gegensatz zu dem, was eine Berichterstattung im Vorfeld über die Instruktion schon zu wissen meinte, wird eine der liturgischen Norm entsprechende Beteiligung von Frauen und Mädchen ausdrücklich konzidiert (47).

Immer und überall soll das jeweilige liturgische Tun zum „inneren Sinn“ und zum tieferen Staunen über die „Größe jenes Glaubensgeheimnisses“ führen (40 und 44). Die Instruktion erinnert an „das komplementäre Verhältnis zwischen dem Tun der Kleriker und dem der Laien“ als liturgisches Ideal und greift auf jene Formulierung der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils (SC 28) zurück: „Amtsträger und Laien sollen „nur das und all das tun, was ihnen zukommt“ (44).

4. Spezielle Normen

Einzelne Aspekte des Eucharistiesakramentes mit entsprechenden Vorschriften, auch bezüglich konkreter Missbräuche, werden in vier Kapiteln behandelt (III. – VI. Kapitel) Dabei geht es stets um die Erhellung der inneren Struktur der Eucharistie. Das dritte Kapitel (48-79) stellt zunächst wesentliche Elemente für die rechte Feier der heiligen Messe heraus, die durch die innere Einheit von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier als einziger Kultakt geprägt ist. Angesprochen werden Fragen der Materie der Eucharistie (also Brot und Wein). Ebenso wird erinnert an die alleinige Verwendbarkeit der rechtmäßigen, vom Apostolischen Stuhl approbierten eucharistischen Hochgebete, die abgesehen von den Akklamationen allein vom Priester gesprochen werden dürfen (51ff.). Auch werden dabei Elemente des Wortgottesdienstes bekräftigt: die unantastbare
Würde der biblischen Lesungen (61f.), die durch keine anderen Texte ersetzt werden können, sowie die Würde des Evangeliums und der Homilie als Predigt in der Eucharistiefeier, die jeweils dem Priester bzw. dem Diakon vorbehalten sind (63).

Das vierte Kapitel (80-107) bestätigt Vorschriften zum Empfang der heiligen Kommunion, wie sie in der Eucharistieenzyklika angeführt werden. Die Instruktion begnügt sich damit, hinsichtlich des Kommunionempfangs von nichtkatholischen Christen an die Aussagen des Canon 844 CIC/1983 sowie an die Darlegungen der Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ zu erinnern (85). Im Übrigen weist die Instruktion auf die Notwendigkeit hin, dass die Empfänger der heiligen Kommunion recht disponiert sein müssen. Das bedeutet insbesondere, dass sie im Falle einer schweren Sünde zum fruchtbaren Empfang des Sakramentes der vorherigen sakramentalen Beichte bedürfen (81).
Im fünften Kapitel (108-128) werden Fragen zum Erscheinungsbild der Eucharistie behandelt, so beispielsweise zum Ort der Eucharistie (108ff.), zu den heiligen Gefäßen (117ff.), zu den liturgischen Gewändern (121ff.). Hier ruft die Instruktion die einschlägigen Vorschriften in Erinnerung. Grundlegend erscheint dabei der Leitfaden, dass alles eingedenk der Glaubenseinsicht vollzogen wird, dass jede Messfeier, auch die in kleinen Gruppen, stets als Feier der ganzen Kirche verstanden wird, die darum von privater Willkür frei bleiben muss (114).

Man „macht“ keine Liturgie, vielmehr tritt man zur Liturgie der Kirche hinzu, die zugleich ein
Abbild der himmlischen Liturgie ist. Das sechste Kapitel (129-145) nimmt sich schließlich der Aufbewahrung der heiligen Eucharistie im Tabernakel (129ff.) und ihrer Verehrung außerhalb der Messfeier in Anbetung (134ff.) sowie Prozessionen und Kongressen (142ff.) an.

5. Die Instruktion als Anfrage und Ermutigung

„Redemptionis sacramentum“ – Wer in Treue die liturgischen Vorschriften befolgt und in Einheit mit der ganzen Kirche die heilige Liturgie, insbesondere die Eucharistie, feiert bzw. mitfeiert, bringt seine Liebe zu Christus zum Ausdruck. Zugleich bezeugt er seine Liebe zur Kirche und seine Verantwortung gegenüber dem Recht aller Gläubigen, im Sakrament dem Erlöser auf authentische Weise zu begegnen. Diese Begegnung und damit die Wahrheit der liturgischen Feier sicher zu stellen, ist Aufgabe der Kirche. Sie schützt durch ihre rechtlichen und liturgischen Vorschriften die Liturgie davor, von der Höhe der Begegnung zwischen Gott und den Menschen in ein rein menschliches Tun abzugleiten.

Die Instruktion ist somit als Frucht der Eucharistieenzyklika eine gewichtige Anfrage an jeden geistlichen Amtsträger zur Prüfung seines Gewissens hinsichtlich Wahrheit und Treue seines Handelns als Diener der Liturgie, die niemals Privatbesitz ist, sondern immer unverfügbarer Schatz der Kirche bleibt. Angesprochen sind in gleicher Weise alle, die in der liturgischen Bildung tätig sind.
Das Dokument ist aber zugleich auch eine hilfreiche Ermutigung für jeden Christgläubigen in der Zuversicht, dass die Kirche seine Rechte im Zusammenhang mit dem Eucharistiesakrament um des Heils der Seelen willen vor Missbräuchen zu schützen weiß. Allein aus diesen Gründen ist dem Schreiben eine segensreiche Aufnahme und Umsetzung zu wünschen.

Herausgegeben vom Presseamt des Erzbistums Köln, Marzellenstraße 32, 50668 Köln
www.erzbistum-koeln.de

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"Redemptionis Sacramentum" uparrowprint druckenemail versenden

Rom, 27.04.2004 /

"Redemptionis Sacramentum"' und das Küngsche Paradoxon

Durch die Instruktion wird ­hoffentlich ­ die Liturgie der Willkür mancher Priester und Liturgiekreise entrissen

Ein Kommentar von P. Stefan Maria Reuffurth O.M.V. (Rom):

Gerade einen Tag nach seiner Veröffenlichung stellt sich auch schon die Kritik sogenannter Reformer an der jüngsten vatikanischen Instruktion Redemptionis Sacramentum ein. Es ist paradox, dass der Vatikan in einer Zeit, in der die Kirchen immer leerer werden, nichts gescheiteres zu tun hat, als überholte liturgische Normen einzubleuen und der ökumenischen Abendmahlsgemeinschaft Steine in den Weg zu legen, äußerte sich verärgert der unvermeidliche Hans Küng aus Tübingen. Von verschiedenen Seiten wurde auch schon verlautbart, man werde sich an die neue Instruktion genau so wenig halten wie dies bisher mit liturgischen Normen der Fall gewesen sei.

Nun könnte man die Kritiker von Redemptionis Sacramentum fragen, ob sie sich wirklich die Mühe gemacht haben, die Zeichen der Zeit unvoreingenommen zu beachten, wie sie es ja selbst immer wieder vom Vatikan fordern. Die neue Instruktion ist nämlich in der Tat die Frucht der Interpretation der Zeichen der Zeit seitens des Heiligen Stuhls. Küng hat mit seiner Kritik wider willen ein Argument für die Notwendigkeit des jüngsten vatikanischen Dokuments geliefert. Könnte es nicht sein, dass mancherorts die Kirchen wirklich immer leerer werden, gerade weil die Eucharistiefeier ihres wahren und vollen Wesens beraubt und trivialisiert wird?

Ist es nicht auffallend, dass gerade Pfarren, in denen die Liturgie würdig und nach den mitnichten überholten liturgischen Normen gefeiert wird, sich eines überdurchschnittlichen Gottesdienstbesuchs erfreuen? Dem Vorwurf der Klerikalisierung des Glaubenslebens seitens der Plattform Wir sind Kirche, kann und muss entgegnet werden, dass gerade die Einhaltung der liturgischen Normen bei der Feier der Heiligsten Eucharistie die Rechte der gläubigen Laien auf eine katholische Messfeier garantiert. Durch die Instruktion wird ­ hoffentlich ­die Liturgie der Willkür mancher Priester und Liturgiekreise entrissen. Ein wirkliches Paradoxon ist, dass Kritiker wie Küng nach Jahrzehnten immer noch nicht begriffen haben, dass gerade ihre mutwillige Auslegung des II. Vatikanums und die Willkür im Bereich der Liturgie für den Rückgang des Gottesdienstbesuches mitverantwortlich ist.

© www.kath.net

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Schreiben gründet auf Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums uparrowprint druckenemail versenden

RFreiburg im Breisgau, 27.04.2004 / www.kath.net

Schreiben gründet auf Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums

Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch
zur Instruktion Redemptionis sacramentum der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Die an diesem 23. April veröffentlichte Instruktion „Redemptionis sacramentum (Sakrament der Erlösung) bezieht sich auf eine Ankündigung, die Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia (Über die Eucharistie in ihrem Verhältnis zur Kirche) im vergangenen Jahr vorgenommen hat. Die dort bereits angedeutete Sorge um Missverständnisse und liturgische Eigenmächtigkeiten wird in der Instruktion konkretisiert. Der in acht Hauptkapitel gegliederte Text erinnert an die unverfügbaren Ursprünge der eucharistischen Liturgie und wirbt um Verständnis für die dem sakramentalen Geschehen der Heiligen Messe zu Grunde liegende Tradition. Ihr Reichtum soll den Gläubigen der katholischen Kirche in ungeschmälertem und unverfälschtem Umfang vermittelt werden.

Verdunkelnde Missbräuche, die sich in manchen Teilen der Weltkirche durchgesetzt und vereinzelt als Normalfall etabliert haben, werden in dem Dokument im Detail benannt. Zentrales Anliegen des Schreibens ist der eucharistische Dienst des Priesters in seiner Unersetzbarkeit. Er darf nicht relativiert oder ausgehöhlt werden. Zugleich erinnert die Instruktion an die vielfältigen Dienste der Laien, die in der Liturgie ihren Ort haben und zu einem würdigen und lebendigen Vollzug beitragen. Motivation der in diesem Dokument enthaltenen Verdeutlichungen ist das Bemühen um die Authentizität der Liturgie und die Einheit der Kirche, die im Sakrament des Altars ihren Ursprung hat und ihre Vollendung findet. Damit gründet das Schreiben auf der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils und benennt konkrete Schritte zu deren Verwirklichung.

Die im Dokument erhobene Klage gegenüber den unbestritten vorhandenen und praktizierten Missständen ist in ihrem Ton unzweideutig; bei flüchtiger Betrachtung könnte sie als Vorwurf empfunden werden. Obwohl ein zentrales Geheimnis in der Mitte der Kirche behandelt wird, ist nicht auszuschließen, dass sich manche vorschnell berufen fühlen, die Klarstellungen des Schreibens zu kritisieren. Es besteht die Gefahr, dass das eigentliche Anliegen der Instruktion durch eine möglicherweise unsachliche Diskussion um seine intendierte Wirkung gebracht wird.

Viele der angesprochenen Probleme sind zuerst ein Thema des Gesprächs zwischen den Bischöfen und ihren in der Pastoral tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Priestern, Diakonen und Laien. Das Umdenken im Kontext von fehlerhafter Praxis muss in einem Prozess des Dialogs und der innerkirchlichen Überzeugungsarbeit geschehen. Immer besteht die Gefahr, dass Anweisungen „von oben, so begründet sie sind, Trotzreaktionen provozieren. Gerade dies aber wäre dem Anliegen des „Sakraments der Erlösung zuwiderlaufend.

Es ist zu wünschen und zu hoffen, dass der klarstellende und korrigierende Impuls der Instruktion zum Ausgangspunkt einer ehrlichen Gewissenserforschung und Besinnung auf die Gemeinschaft der Kirche wird. Es ist nicht zu verkennen, dass eine solche positive Wirkung des guten Willens und des engagierten Gesprächs aller bedarf. Der Erzbischof von Freiburg lädt die Gläubigen, besonders seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der diözesanen Pastoral, dazu ausdrücklich ein.

© Erzbistum Freiburg und www.kath.net

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Liturgie: Geschenk statt Aufgabe uparrowprint druckenemail versenden

Liturgie: Geschenk statt Aufgabe

Man hat die Liturgie der Kirche vor Ort zerbröselt, hat aus ihr ein Experimentierfeld gemacht und alle gebeten, am Wiederaufbau des Zerstörten mitzuwirken

Ein Kommentar von Guido Horst (DIE TAGESPOST)

Die Instruktion des Vatikans über die Liturgie ist da und wie Vieles, ja das Allermeiste, was an Richtlinien und Empfehlungen aus Rom kommt, ist es auch jetzt wieder Aufgabe der Bischöfe, für das richtige Verständnis und die Umsetzung des Gesagten zu sorgen. Insbesondere gilt das in diesem Fall, da die Liturgie in die Letztverantwortung der Hirten der Kirche fällt.

Nun enthält die Liturgie-Instruktion nichts Neues. Es wird nicht darum gehen, Bänke herumzurücken, Altäre auf- oder abzubauen, das Latein wieder einzuführen oder die Ministranten-arbeit auf den Kopf zu stellen. Die zu leistende Arbeit liegt woanders.

In Folge der vom Rom angestoßenen Änderungen in den gottesdienstlichen Feiern der Gemeinde hat sich über viele Jahre bei vielen Gläubigen entwickelt, für die Liturgie zuständig zu sein. Und zwar in der Weise, dass es darum gehe, die Gottesdienste noch würdiger, noch abwechslungsreicher, noch volksnäher, noch aktueller zu gestalten. Die zahllosen Liturgie-Arbeitskreise und Gruppen zur Vorbereitung des Gottesdienstes in deutschen Gemeinden sind ein beredtes Zeugnis dafür. Da wurde viel guter Wille investiert, viel Zeit, viel Ideenreichtum, manchmal aber auch nicht ausreichender Sachverstand. Trotzdem: Zahllose Gläubige haben sich über Jahre hinweg dafür verantwortlich gefühlt, wie in ihrer Pfarrei Liturgie gefeiert wird.

Und hier liegt das Problem. Dass engagierte Kirchgänger oder Laienmitarbeiter in den Gemeinden die Last auf den Schultern spüren, die heiligen Handlungen der Kirche so oder so gestalten zu müssen, damit sie zu einer gut gefeierten Liturgie werden, ist der der Fehlentwicklung, die die Liturgiereform ausgelöst hat. Der Ort, wo der gläubige Laie als Christ aktiv werden soll, ist die eigene Familie, der Arbeitsplatz, der Notfall in der Nachbarschaft, das Feld, das ihm Politik und kulturelles Leben auf welcher Ebene auch immer eröffnen. Diesen Ort des Zeugnisses und der Bewährung christlichen Lebens an den Altar verlegt zu haben, ist ein Irrweg und eine Überforderung zugleich. Für das, was im Altarraum geschieht, ist der Bischof samt seinem Presbyterium verantwortlich.

Dies den Laien aufgehalst zu haben, war ein schlechter Dienst. Man hat die Liturgie der Kirche vor Ort zerbröselt, hat aus ihr ein Experimentierfeld gemacht und alle gebeten, am Wiederaufbau des Zerstörten mitzuwirken. Der Gläubige hat stattdessen ein Recht darauf, in die Kirche zu gehen, ohne sich über die Liturgie Gedanken machen zu müssen. Sie ist Geschenk und keine zu erledigende Aufgabe. Das gilt es wiederzuentdecken.

(C) Die Tagespost

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Neue Vatikan-Instruktion vertreibt Laien weitgehend aus dem Altarraum uparrowprint druckenemail versenden

Bensheim/Deutschland, 27.04.2004 / Konf. Inst. Bensheim

Die am 23. April vom Vatikan veröffentlichte Instruktion Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Die neuen Richtlinien, die auf die päpstliche Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Kirche aus der Eucharistie) vom April 2003 folgten, ergeben sich aus der vom Vatikan festgestellten Notwendigkeit, schwere "Missbräuche" im Umgang mit der Liturgie auszumerzen.

Zu den in dem Vatikan-Dokument beklagten Missbräuchen gehören auch ökumenische Initiativen. Diese seien zwar gut gemeint, widersprächen aber der Disziplin der Kirche, heisst es in der Instruktion. Während das Dokument im Wesentlichen bereits bestehende Regeln betont, verschärft es die Grenzen zwischen den christlichen Kirchen. Gemeinsame Messfeiern von römisch-katholischen Priestern mit Würdenträgern anderer christlicher Konfessionen werden als "schwerwiegendes Delikt" eingestuft, die an die vatikanischen Behörden zu melden sei.

In einer ersten Stellungnahme des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim stellte Dr. Walter Schöpsdau, Referent für Catholica / Moral- und Pastoraltheologie, fest, dass es ein grundsätzlich berechtigtes Anliegen der römisch-katholischen Kirche sei, das "Recht der Gläubigen auf eine wahre Liturgie" gegen Missbräuche und liturgische Eigenmächtigkeiten zu schützen, auch wenn viele der minutiösen Normierungen des Textes einen Eindruck von Ängstlichkeit und Gesetzlichkeit hervorriefen. .Das Problem des Dokuments liege aber darin, dass es die Tendenz der Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997) fortsetze und dadurch eine authentische Feier der Eucharistie sicherstellen möchte. Damit würden die Laien möglichst aus dem Altarraum verbannt, schreibt Schöpsdau.

Der Instruktion zufolge habe die Mithilfe von Laien bei der Feier der Liturgie absoluten Ausnahmecharakter und keinesfalls den Sinn, "eine vollere Teilnahme der Laien zu gewähren". Die einzelnen Bestimmungen, die einer "Klerikalisierung" der Laien wehren wollen, liefen auf eine Klerikalisierung der Liturgie hinaus, die zurück in eine Priesterkirche zu führen scheine.

Wenn nach der Instruktion die Gläubigen ihre Klage über liturgischen Missbrauch nicht nur beim Diözesanbischof, sondern unmittelbar auch "beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes" einreichen können, drohe nicht nur den Priestern, sondern auch solchen Bischöfen eine Disziplinierung, die bisher bei manchem, was vor Ort geschah, ein Auge zugedrückt haben. Nach Meinung des evangelischen Theologen weiche die Instruktion ökumenisch keinen Millimeter von der harten Linie der Eucharistie-Enzyklika ab.

Um den Kommunionempfang durch Nichtkatholiken auszuschliessen, sollen die Anwesenden bei der Eucharistie künftig sogar ausdrücklich auf die römisch-katholischen Kirchengesetze hingewiesen werden. Warum gerade die lehramtlichen Verbote in Bezug auf ökumenische Initiativen dazu beitragen sollen, dass "das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle", stosse, so Schöpsdau, sicherlich auch bei römisch-katholischen Gläubigen auf Unverständnis. Die näheren inhaltlichen Bestimmungen der Vatikan-Instruktion über die einzelnen Elemente der Eucharistiefeier liessen erahnen, wie wenig aus lehramtlicher Sicht von einer ökumenischen Annäherung im Verständnis der Eucharistie die Rede sein könne.

Träger des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim ist der Evangelische Bund e.V., ein konfessionskundliches und ökumenisches Arbeitswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Evangelische Bund will "die Botschaft der Reformation in den konfessionellen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen der Gegenwart zur Geltung bringen und dadurch die Ökumene fördern.

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Blick nach Rom: Mißbräuche des Mißbrauchs uparrowprint druckenemail versenden

Mißbräuche des Mißbrauchs

Das "mit Spannung erwartete" Liturgie-Dokument des Vatikan wurde heute veröffentlicht. Unter dem Titel "Redemptionis sacramentum" (im folgenden RS abgekürzt) erließ die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung eine Instruktion "über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind". Die Instruktion enthält keine Überraschungen. Nachdem bereits gewisse Indiskretionen im Vorfeld sichergestellt hatten, daß es weder ein "Ministrantinnen"- noch ein "Klatsch-Verbot" im Gottesdienst noch sonst etwas dergleichen enthalten würde, war wohl kaum mehr zu erwarten als was das Dokument nun tatsächlich bietet: eine Zusammenfassung aller liturgischen Regeln, Normen und Vorschriften, die auf dem II. Vatikanum und in der Zeit danach, insbesondere im gegenwärtigen Pontifikat, in Instruktionen, Enzykliken, besonders auch im Codex Iuris Canonici von 1983 erlassen worden sind.

Um es gleich vorwegzunehmen: Der Mißbrauch schlechthin, nämlich die sog. "reformierte" Liturgie Pauls VI., wird selbstverständlich nicht angetastet. Im Gegenteil, wie das Zitat aus "Ecclesia de Eucharistia" deutlich macht: "Ohne Zweifel war die Liturgiereform des Konzils [gemeint ist das "II. Vatikanum"] von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altars." Was durch die Instruktion beseitigt werden soll, ist also nicht der eigentliche Mißbrauch der Liturgie, sondern lediglich "Mißbräuche" dieses Mißbrauchs. Nicht die Neue Messe nämlich, nein, sondern die "Mißbräuche" derselben tragen "zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses wunderbare Sakrament" bei (RS 6). Ihre Wurzel hätten diese "Mißbräuche" nicht selten in "einem falschen Begriff von Freiheit", sehr oft aber auch in "Unkenntnis". Man ist also weit davon entfernt, die wahre Wurzel des Übels zu erkennen und es somit im Kern zu beheben.

„Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie“, heißt es in RS 12, „und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben ist. In gleicher Weise hat das katholische Volk das Recht, daß das Opfer der heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche gefeiert wird. Schließlich ist es ein Recht der katholischen Gemeinschaft, daß die Feier der heiligsten Eucharistie so vollzogen wird, daß sie wirklich als Sakrament der Einheit erscheint und jede Art von Mängeln und Gesten gänzlich gemieden werden, die Spaltungen und Parteiungen in der Kirche hervorrufen könnten.“ Dem ist nur zuzustimmen, und man fragt sich, warum Rom noch immer zögert, die „wahre Liturgie“, wie sie „die Kirche gewollt und festgesetzt hat“, in der „das Opfer der heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche gefeiert wird“ und in der sie „wirklich als Sakrament der Einheit erscheint“, die römische Messe in ihrer wahren Form also, die sog. „tridentinische“ Messe, in ihre alten Rechte wieder einzusetzen, anstatt sie mit „Indulten“ und „Ecclesia Dei“-Zelebrets in künstliche Reservate einzusperren.

Weiter fällt auf, daß das Dokument einige nachkonziliare liturgische Neuerungen endgültig sanktioniert, die lange Zeit noch „umstritten“ waren. Dazu gehören auch die „Ministrantinnen“. Hatte es vor einigen Monaten noch einigen Wirbel um Gerüchte gegeben, der Vatikan wolle „Meßdienerinnen am Altar“ verbieten, so heißt es nun in der Instruktion (RS 47): „Es ist sehr zu begrüßen, wenn der bekannte Brauch erhalten bleibt, daß Kinder oder Jugendliche anwesend sind, die gewöhnlich Ministranten genannt werden und nach Art des Akolythen am Altar dienen. ... Nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen können zu diesem Altardienst Mädchen oder Frauen zugelassen werden.“

Auch die Hand- und Stehkommunion sowie die Kommunion unter beiden Gestalten auch für Laien sind einmal mehr hochoffiziell von Rom abgesegnet. „'Die Gläubigen empfangen die Kommunion kniend oder stehend, wie es die Bischofskonferenz festgelegt hat', deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß. 'Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, daß sie vor dem Empfang des Sakramentes eine angemessene Ehrerbietung erweisen, die von denselben Normen festzulegen ist'.“ So heißt es in RS 90 unter Berufung auf die „Institutio Generalis“ Nr. 160 des Neuen Meßbuchs. „Bezüglich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, daß 'die geistlichen Amtsträger [...] die Sakramente denen nicht verweigern' dürfen, 'die zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind' (Codex Iuris Canonici, can. 843 § 1; vgl. can. 915). Jeder getaufte Katholik, der rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Es ist also nicht gestattet, einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte“ (RS 91). Der Jubel, den diese Bestimmung bereits vor einiger Zeit auf „konservativer“ Seite ausgelöst hat, erscheint etwas verfrüht. Denn „fortschrittliche“ Priester werden sich dadurch kaum zu einem größeren Entgegenkommen gegenüber „konservativen“ Laien bewegen lassen; wohl aber werden „konservative“ Priester, die ja als einzige die Instruktion wirklich ernst nehmen dürften, fortan gezwungen sein, auch Hand- und Stehkommunion auszuteilen. Auf diesem „Recht“ der „fortschrittlichen“ Gläubigen gegenüber „konservativen“ Priestern wird in RS 92 ausdrücklich noch einmal insistiert: „Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen, soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte.“ Werden sich also die „Ecclesia Dei“-Gruppen weiterhin der Hand- und Stehkommunion widersetzen können? Zwar heißt es dann weiter: „Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.“ Aber wie will man das einhalten und wer soll das im Ernst kontrollieren? Ebenso gegenstandslos erscheint die Vorschrift RS 93: „Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen.“ Was soll eine Patene bei der Handkommunion?

„Um den Gläubigen die Fülle der Zeichenhaftigkeit im eucharistischen Gastmahl klarer bewußt zu machen, werden in den Fällen, die in den liturgischen Büchern erwähnt sind, auch die christgläubigen Laien zur Kommunion unter beiden Gestalten zugelassen“, sagt die Instruktion in RS 100. Einige „Normen“ sollen dabei eine Verunehrung der heiligen Gestalten verhindern, die zudem unter Androhung scharfer Strafen gestellt wird. Aber war nicht gerade die allzu leicht eintretende bzw. allzu schwer zu verhindernde Verunehrung der heiligsten Gestalten der Grund, warum man die Kommunion der Laien unter beiden Gestalten schon sehr frühzeitig abgeschafft hat? Warum hat man sie völlig unnötigerweise wieder eingeführt, wenn man nun so sehr um diese Verunehrungen besorgt ist?

Ein eigenes Kapitel (Kapitel VII) ist den „außerordentlichen Aufgaben der gläubigen Laien“ gewidmet. So gelten Laien nunmehr als „außerordentliche Spender der heiligen Kommunion“. Das Dokument ist sehr darum bemüht, diese „Beauftragung“ von einer eigentlichen Weihe abzugrenzen: „Diese Aufgabe ist streng im Sinn ihrer Bezeichnung zu verstehen, es geht also um außerordentliche Spender der heiligen Kommunion, nicht aber um 'besondere Spender der heiligen Kommunion' oder um 'außerordentliche Diener der Eucharistie' oder um 'besondere Diener der Eucharistie'; durch solche Bezeichnungen wird ihre Bedeutung in ungebührlicher und falscher Weise ausgeweitet“ (RS 156). Die Grenzen werden sehr eng gezogen: „Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, daß sich die Meßfeier allzusehr in die Länge ziehen würde. Dies muß aber so verstanden werden, daß eine gemäß den örtlichen Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist“ (RS 158). Man muß sich allerdings fragen lassen, warum man überhaupt das in der ganzen Tradition beobachtete Herkommen hat fallen lassen, daß generell nur geweihte Personen, nämlich Priester und Diakon, als Kommunionspender in Frage kommen; dabei galt der Priester stets als der ordentliche und der Diakon als der außerordentliche Kommunionspender. Laien waren für diese Aufgabe grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn man Laien nun in der heutigen Zeit, in der doch durch „ständige Diakone“ an sich genügend außerordentliche Spender zur Verfügung stünden, zu so einem Dienst erhebt, braucht man sich eigentlich nicht zu wundern, daß sie sich als quasi geweihte Personen und rechtmäßige „Diener der Eucharistie“ betrachten. Die künstlichen und letztlich nicht haltbaren Grenzziehungen könnte man sich sparen, würde man zur alten Disziplin zurückkehren, die übrigens auch die dem Sakrament einzig angemessene ist.

Dasselbe gilt mutatis mutandis auch von der „Laienpredigt“. „Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten“, heißt es in RS 161. „Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden. Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen. Zudem sollen alle bedenken, daß die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen.“ Aber warum will man überhaupt Laien predigen lassen? Welche „Notlage“ kann so einen „Ausnahmefall“ jemals notwendig machen? Wenn „geistliche Amtsträger“ mangeln, dann gibt es eben dort keine Predigt, und damit wäre Grund genug, für „geistliche Amtsträger“ zu beten und zu sorgen. In Gebieten mit echter „Notlage“, so z.B. in kommunistischen Ländern wie früher in der Sowjetunion, gilt ohnehin der Ausnahmezustand und können die Dinge nicht in einer allgemeinen Instruktion geregelt werden.

„Das christliche Volk hat darum das Recht, daß am Sonntag, an gebotenen Feiertagen und an anderen höheren Festtagen sowie nach Möglichkeit auch täglich zu seinem Nutzen die Eucharistie gefeiert wird“, sagt die Instruktion unter Nummer 162. „Alle Priester, denen das Priestertum und die Eucharistie 'für' die anderen anvertraut wurde, sollen daran denken, daß es ihre Pflicht ist, allen Gläubigen die Möglichkeit zu bieten, dem Gebot der Teilnahme an der Sonntagsmesse nachzukommen. Die gläubigen Laien haben ihrerseits das Recht, daß kein Priester, außer es ist wirklich nicht möglich, sich jemals weigert, die Messe für das Volk zu feiern oder sie von einem anderen feiern zu lassen, wenn das Gebot, am Sonntag und an den anderen festgesetzten Tagen an der Messe teilzunehmen, anders nicht erfüllt werden kann“ (RS 163). Die Frage sei erlaubt, wieso die Priester der Priesterbruderschaft beispielsweise dann angefeindet oder gehindert werden, wenn sie genau diesem Recht der Gläubigen und dieser ihrer Priesterpflicht entsprechen wollen.

Fazit: Ein Dokument ohne Überraschungen, jedoch voller Widersprüche. Einmal mehr versucht man, die Revolution – in diesem Fall die liturgische – zu zementieren, indem man zugleich die in der Natur der Sache liegende fortwährende Weiterentwicklung (denn Revolution zeugt immer weiter Revolution) willkürlich an einem bestimmten Punkt festhalten will. Der Mißbrauch wird festgeschrieben, um weitere "Mißbräuche" zu verhüten. - Man kann bloß froh und dankbar sein, daß man mit der ganzen "Neuen Messe" und ihren "Mißbräuchen", und daher auch mit der Instruktion "Redemptionis sacramentum", nichts zu schaffen hat.

© 2002 - 2004 Priesterbruderschaft St. Pius X. Deutschland

Vereinigung St. Pius X. e.V.
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D-70469 Stuttgart

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Unwillen über „Redemptionis sacramentum“ - "Die Kultur des Vertrauens ist in Gefahr" von Monika Maier-Albang uparrowprint druckenemail versenden

Unwillen über „Redemptionis sacramentum“

"Die Kultur des Vertrauens ist in Gefahr"

Münchens katholische Priester und Laien haben Angst vor Papst-Spitzeln und der Gefahr „totaler Erstarrung“

Von Monika Maier-Albang

„Alles nicht so dramatisch“, hat der nigerianische Kardinal Francis Arinze vergangenen Freitag bei der Vorstellung der Liturgie-Instruktion in Rom gesagt. Klatschen und Ministrantinnen wird es weiterhin im Gottesdienst geben – anders als befürchtet worden war.

So sind auch die ersten Reaktionen auf das Papier Redemptionis sacramentum („Das Sakrament der Erlösung“) verhalten: Man ist nicht entsetzt, aber auch nicht erfreut.

Für Unbehagen sorgt bei vielen Katholiken vor allem der Passus, der die Gläubigen auffordert, Beschwerden über „Missbräuche in der Liturgie“ beim Bischof oder direkt in Rom anzuzeigen. „Ich fange schon an, mich während des Gottesdienstes zu fragen, ob da einer sitzt und meine Predigt mitschreibt“, sagt Pater Augustinus Bauer, Pfarrer von St. Bonifaz. „Da ist unsere Kultur des Vertrauens in Gefahr.“ Dass das „Klima der Angst“ zunimmt, merkt auch Helga Rahnfeld, Leiterin der Ausbildung für Pastoralreferenten.

Zwar gibt es im Münchner Erzbistum konkrete Regeln für die Predigtausbildung von Laien. Aber die steten Ermahnungen aus Rom hätten zur Folge, dass die angehenden Pastoralreferenten „immer das Gefühl haben, etwas Verbotenes zu tun“.

Als rechtlicher Text, der sich aus einer Fülle von Verboten zusammensetze, sei die Instruktion „allein vom Duktus her schon nicht besonders erbaulich“, findet der Münchner Dogmatik-Professor Peter Neuner. Seiner Ansicht nach sind die Adressaten des Papiers aber vor allem afrikanische Länder und Indien – etwa, wenn den Priestern eingeschärft wird, zur Feier der Eucharistie nur „ungesäuertes, aus reinem Weizenmehl“ bereitetes Brot zu verwenden. In Indien werde schon mal Reis bei der Wandlung genommen. „Da besteht in Rom die Sorge, das könnte sich verselbständigen.“

Allerdings werden auch solche Verbote bekräftigt, die in deutschen Gemeinden bisweilen stillschweigend übergangen werden: Die Eucharistiegemeinschaft mit Protestanten oder die Predigt von Laien im eucharistischen Gottesdienst zum Beispiel. Inwieweit die Instruktion hier „die Praxis ändern wird, bleibt aber dahingestellt“, sagt Neuner. Er glaubt nicht, dass Gemeinden „das Papier durcharbeiten und sich davon beeindrucken lassen“.

Mancher Bischof vielleicht schon. Und hier steckt der Teufel im Detail. Der Vorschriftenkatalog umfasst 186 Artikel, die regeln sollen, dass etwa das Hochgebet nicht von den Gläubigen mitgesprochen wird, dass beim Austeilen der Kommunion eine „Patene“, ein Teller also, unter die Hostie gehalten wird oder dass die Gläubigen beim Kommunionsempfang die Hostie nicht selbst in den Wein eintauchen sollen.

Laien dürfen nur in „echten Notsituationen“ – also falls sich etwa die Messfeier zu sehr in die Länge ziehen würde – zu Kommunionspendern beauftragt werden. Der Friedensgruß nach dem Vaterunser soll „in schlichter Weise nur dem Nachbarn“ angeboten werden, und der Priester ist gehalten, den Altarraum dabei nicht zu verlassen, um die Andacht nicht zu stören.

„Ich bin schon überrascht, wie eng die Dinge ausgelegt werden“, sagt der Vorsitzen des Diözesanrats, Alois Baumgartner. Er sei zwar im Prinzip dafür, die Gottesdienst-Form zu achten. „Aber wir müssen aufpassen, dass wir nicht total erstarren.“ Gerade die Einführung des Friedensgrußes sei hierzulande nicht einfach gewesen. „Der Bayer ist da eher gschamig.“ Doch mittlerweile sei das Ritual von großer Bedeutung. „Es ist schwer nachvollziehbar, warum ich mich dabei nicht mehr nach hinten umdrehen soll.“

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Drei Schwierigkeiten bei der Rezeption vatikanischer lehramtlicher Schreiben uparrowprint druckenemail versenden

Vatikanische Richtlinien zur Liturgie stossen auf drei grundlegende Schwierigkeiten bei ihrer Aufnahme, erklärte der Sekretär der Vatikanischen Glaubenskongregation, Erzbischof Angelo Amato. Die Rezeption der Richtlinien sei schwierig aufgrund „ihrer Anzahl, ihres Umfangs und ihrer Vermittlung durch die Medien“.

Der italienische Prälat analysierte die grundlegenden Schwierigkeiten einer korrekten Rezeption dieser Dokumente bei einer Pressekonferenz letzten Freitag, als die vatikanische Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ vorgestellt wurde.

Die grosse Anzahl von vatikanischen Dokumenten sei begründet in den „vielen Ereignissen und unzähligen Anfragen um Klärung“, die zum Heiligen Stuhl gelangten, erklärte der Erzbischof. „Die Zahl kann jedoch auch zum Motiv und Instrument der ständigen Bildung werden, sowohl für den Klerus als auch für die Laien.“

Der Erzbischof stellte fest, dass die Ausführlichkeit des neuen Dokuments „auf die grosse Anzahl der Normen zurückzuführen ist, die festgeschrieben werden müssen und die zahlreichen Missbräuche, die zu vermeiden sind“.

Hinsichtlich des Problems der Kommunikation des Dokumentes erinnerte Erzbischof Amato an Worte von Johannes Paul II., der die Glaubenskongregation im Februar gewarnt hatte, dass die Publikation von lehramtlichen Dokumenten die Gläubigen aufgrund der Reaktionen und Interpretationen der Medien „oft mehr verwirrt als informiert“.

„In Wirklichkeit muss die Rezeption eines Dokumentes, mehr als ein Medien-Ereignis, vor allem als kirchliches Ereignis gesehen werden, in dem das Lehramt gemeinsam akzeptiert wird und die Lehre der Kirche aufs Herzlichste miteinander geteilt wird“, sagte Erzbischof Amato.

„Es ist ein autorisiertes Wort, das eine Wahrheit des Glaubens oder einige Aspekte des katholischen Lehramts klärt, die von einigen Denkrichtungen und –gruppierungen bestritten oder fehl interpretiert werden.“

Der vorrangig pastorale Charakter des Dokuments gründe genau auf seinem lehramtlichen Wert, erklärte Amato. „Die Rezeption wird also eine günstige Gelegenheit zur Weiterbildung, Katechese und Evangelisation.“

Aus diesem Grund bat Amato darum, dass die Instruktion nicht als „unmittelbare Neuigkeit, die vermittelt und informiert“ betrachtet werden solle, sondern „dass sie zu einem kirchlichen Ereignis der Gemeinschaft und Bildung wird“. Die Instruktion entspreche einer tiefen Sorge des Papstes.

„Die Bischöfe, Priester und Laien sollten sich nicht mit spontanen Meinungen oder ersten Kommentaren zufrieden geben“, sagte Amato. „Sie sollten Geduld und Zeit aufbringen, die Inhalte der Instruktion zu lesen, aufzunehmen und zutiefst zu leben.“

„Die Instruktion sollte in der Kirche eine gesunde Neugier und grosszügige Wahrnehmung wecken, mit stets neuem Staunen dieses grosse Geheimnis unseres Glaubens zu betrachten und Angemessenheit in Verhalten und Einstellung zur Eucharistie anregen.“

© Nachrichtenagentur ZENIT, Rom(Italien ) 2004

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Dieser Auftrag des Konzils ist noch nicht erfüllt
von Albert Gerhards
Die Instruktion hat erstaunliche Beachtung in den Medien gefunden, nicht zuletzt wegen einer durch gezielte Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangten vorläufigen Fassung. Die schlimmsten Befürchtungen, etwa die Rücknahme der Erlaubnis, Mädchen zum Ministrantendienst zuzulassen, haben sich in der endgültigen Fassung nicht bestätigt. Einige der offiziellen Stellungnahmen bemühten sich denn auch, die Bedeutung eher zu relativieren.

Dabei fällt das neue Dokument eindeutig hinter Früheres zurück. So sprach die erste Instruktion zur ordnungsgemäßen Ausführung der Liturgiekonstitution Inter oecumenici 1964 in Bezug auf Gottesdienste im Falle der Abwesenheit eines Priesters noch unbefangen vom Dienst des Vorsitzes (praesidere) durch einen Diakon oder einen dazu beauftragten Laien (Nr. 37). Vierzig Jahre später bestimmt die neue Instruktion (Nr. 165): In keinem Fall ist es angebracht, von einem gläubigen Laien zu sagen, dass er der Feier ,vorsteht (praesidere). Der substanzielle Unterschied zwischen dem Tun des Priesters und dem der christgläubigen Laien kommt zum Beispiel in der Maßgabe zum Ausdruck, Bezeichnungen wie zelebrierende Gemeinde beziehungsweise zelebrierende Versammlung nur behutsam zu gebrauchen (Nr. 42).

Wiederholt wird auf die unbedingte Notlagensituation für den Einsatz von Laien in außerordentlichen Tätigkeitsbereichen verwiesen. Dies gilt insbesondere für die Kommunionspendung und für besondere Feiern bei Abwesenheit des Priesters. Auch die Laienpredigt außerhalb der Messe darf nur mangels geistlicher Amtsträger als absoluter Ausnahmefall stattfinden und ist nicht als authentische Förderung der Laien zu verstehen (Nr. 161). Im Bestreben, die Rollen von Priester und Laien möglichst deutlich voneinander abzugrenzen, wird das Tun der Laien als uneigentlich und rein subsidiär qualifiziert.

Dass Rom auf die Einhaltung von Normen pocht, ist an sich nichts Neues, sondern ein durchgängiger und durchaus verständlicher Zug seit der Liturgiekonstitution. Neu ist die Art und Weise der Einschärfung und der Forderung äußeren wie inneren Gehorsams. Die äußere und innere Normenkonformität wird zum Kriterium der Übereinstimmung der Gesinnung mit Christus.

In der Liturgiekonstitution des Konzils (Nr. 11) heißt es dagegen: Damit aber dieses Vollmaß der Verwirklichung erreicht wird, ist es notwendig, dass die Gläubigen mit recht bereiteter Seele zur heiligen Liturgie hinzutreten, dass ihr Herz mit der Stimme zusammenklinge und dass sie mit der himmlischen Gnade zusammenwirken, um sie nicht vergeblich zu empfangen. Geht es dem Konzil um eine unmittelbar aus den Quellen der Liturgie gespeiste Spiritualität, zielt das neue Dokument primär auf Normengehorsam ab.

Dies kommt auch in den Aussagen über die Freiheit (Nr. 7) zum Ausdruck. Es geht um den bekannten Gegensatz Freiheit von und Freiheit zu etwas. Gewiss wird jeder zustimmen, dass es im Christlichen wesentlich um die Freiheit zu geht, in der wir tun können, was würdig und recht ist. Die inhaltliche Bestimmung dessen obliegt nach den Aussagen des Dokuments aber allein der kirchlichen Autorität. Ein noch so begrenzter Ermessensspielraum hinsichtlich einer sinngemäßen Interpretation der Normen wird dem Einzelnen, auch dem Priester, nicht zugestanden.

Darüber hinaus wird auf den Leitsatz Lex orandi lex credendi, das heißt auf die enge Verbindung von Liturgie und Glaubenslehre, Bezug genommen (Nr. 10). Sakrament der Einheit ist die Eucharistie nach der Instruktion dann, wenn sie absolut deckungsgleich mit den Äußerungen des Lehramts gefeiert wird. Abweichungen werden je nach Schwere indrei Kategorien aufgeführt und mit unterschiedlichen Sanktionen belegt (Kap. 8).

Die Gläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie (Nr. 12). Ein aktives Mitwirkungsrecht wird ihnen aber nur in Form einer Klage beim Bischof (beziehungsweise Oberen) oder beim Apostolischen Stuhl zugestanden, wenn sie Missbräuche feststellen (Nr. 184). Dass es solche gibt, sei unbestritten. Aber es ist nirgendwo die Rede von den vielen ausgezeichneten Orten lebendiger Liturgie, an denen Priester und mitunter hoch qualifizierte Laien partnerschaftlich und kompetent zusammenarbeiten.

Es wird sich zeigen, wie die Bischöfe im deutschen Sprachraum das Dokument umsetzen. Zweifellos bietet es Ansätze zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der liturgischen Überlieferung der Kirche und zu einer wünschenswerten kritischen Selbstreflexion der liturgischen Praxis.

Manche Aussagen in der Instruktion (etwa über die Bedeutung des Wortgottesdienstes oder über die Zeichenhaftigkeit der in derselben Feier konsekrierten Hostien) sind beherzigenswert. Wie verhält es sich aber mit den verbreiteten verwerflichen Abweichungen gegenüber der Norm, etwa in Bezug auf Erstbeichte und Erstkommunion (Nr. 87), auf die Reihenfolge von Priester- und Laienkommunion (Nr. 97), auf das Verbot der Handkommunion im Falle des Eintauchens der Hostie in den Kelch (Nr. 103 f.)?

Nicht zuletzt stehen die ökumenischen Gottesdienste eucharistischer und nicht eucharistischer Art auf dem Prüfstand. Hier wird vielleicht in Anspielung auf den Ökumenischen Kirchentag nur an die bestehende Rechtsordnung erinnert (Nr. 85), eine positive Aussage zu diesem Thema sucht man hier wie in der Enzyklika vergebens.

Für sich betrachtet, gibt die Instruktion ein erschreckendes Bild des Zustands der gegenwärtigen Messliturgie der römisch-katholischen Kirche. Damit sind weniger die darin aufgelisteten unzähligen Missbräuche gemeint, denen durchaus beizukommen ist. Gravierender erscheint die mangelnde Vision einer Gestalt der Messfeier, die den Gehalt auch tatsächlich zum Ausdruck bringt. Die Gestalt muss zwar in Normen gefasst werden, ist aber darin niemals erschöpfend zu beschreiben. Dies führt zu der grundsätzlichen Frage, was die Liturgiereform eigentlich gebracht hat.

Die entscheidende Frage wurde von Romano Guardini schon zu Beginn der Liturgiereform vor 40 Jahren gestellt: Wie denn die heiligen Geheimnisse zu feiern seien, dass der heutige Mensch mit seiner Wahrheit in ihnen stehen könne. Es geht also nicht nur um den gültigen und erlaubten Vollzug, sondern auch und vor allem um die Erfahrbarkeit der Wirklichkeit des Verkündeten und Gefeierten. Dieser Auftrag der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils wartet immer noch auf seine Erfüllung.

Der Autor ist Professor für Liturgiewissenschaft an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn

© Rheinischer Merkur Nr. 18, 29.04.2004

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Anglikaner gehen eigene Wege - An der Fußnote soll nichts scheitern uparrowprint druckenemail versenden

ÖKUMENE I:

Anglikaner gehen eigene Wege - An der Fußnote soll nichts scheitern

Von Carsten Peter Thiede

Römisch-katholische Christen bestätigen es immer wieder: Ein anglikanischer Abendmahlsgottesdienst erinnert sie an die vertraute Messfeier. Je hochkirchlicher es zugeht, desto größer sind die Ähnlichkeiten: „Wie ein glänzender Kristall, den es bei uns kaum noch zu sehen gibt“, sagte einmal ein Priester im Vatikan. Hinter den Äußerlichkeiten der feierlichen Liturgie bleibt jedoch das Trennende nicht lange verborgen. Schon die anglikanische Weltkirchengemeinschaft mit ihren über 500 Diözesen in 165 Ländern und rund 75 Millionen Gläubigen ist kein monolithischer Block.
Die weltweit wachsende Zahl evangelikaler Anglikaner würde sich in einem anglokatholischen Gottesdienst kaum wohl fühlen, wenn Priester in feierlichen Gewändern Weihrauch schwenken und das Evangelium singen. Und umgekehrt ist die freiere, an den einfacheren Ordnungen der „Common Worship“-Liturgie orientierte Praxis der anderen Kirchenzweige vor allem in England für andere Anglikaner zu wenig feierlich, zu sehr verhaftet in der Sprache und den Umgangsformen des Alltags.

Doch auch der Minimalkonsens, der alle Anglikaner verbindet, ist für andere Kirchen nicht ohne weiteres akzeptabel. Für die römisch-katholische Kirche beispielsweise fehlt die eucharistische Wandlung, denn anglikanische Priester – deren Weihen seit Papst Leo XIII. vom Vatikan ohnehin nicht anerkannt werden – stellen zwar mit ihren Handungen am Altar eine „real presence“ her, die Realpräsenz Jesu in den Elementen von Brot und Wein, aber es findet keine Verwandlung in den wirklichen Leib und das wirkliche Blut Jesu statt. Viel mehr also als ein bloßes, symbolisches Gedächtnismahl, aber keine „Transsubstantiation“.

Nachfolge der Apostel

Auch im Verhältnis zu den evangelischen Kirchen sind nicht in allen Punkten uneingeschränkte Übereinstimmungen erreicht. Die „Meißener Gemeinsame Feststellung“ von 1988, die von der Kirche von England mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der EKD erarbeitet wurde, hält fest: „Wir sind bereits in der Lage, einander zum Empfang des heiligen Abendmahls in unseren Kirchen einzuladen.“ Doch ist eine gemeinsame Zelebration durch evangelische und anglikanische Geistliche noch nicht möglich, denn das anglikanische Verständnis des ordinierten Amtes umfasst den historischen Episkopat – das heißt: das eine Amt in der dreifachen Gestalt (Diakon, Priester, Bischof), in der ununterbrochenen Nachfolge der Apostel, der so genannten apostolischen Sukzession. Das ist nach wie vor gültig festgelegt in der letzten der vier Feststellungen des „Chicago-Lambeth Quadrilateral“ von 1886/88, dem Grundsatzdokument, in dem die anglikanischen Bischöfe erklären, unter welchen Bedingungen eine Wiedervereinigung der Kirchen möglich ist.

Dieser Auffassung konnten sich die evangelischen Kirchen in den Meißener Texten nicht anschließen (V.16). Die Meißener Erklärung von 1991 präzisiert in einer Anmerkung: „Konzelebration im Sinne von gemeinsamer Konsekration wird weder durch Worte noch durch Gesten in Betracht gezogen“ (B.6).

Meißen und Porvoo

Dass hier Entwicklungen möglich sind, zeigt die „Porvoo-Erklärung“ von 1993, in der die lutherischen baltischen und nordischen Kirchen gemeinsam mit allen anglikanischen Kirchen des Vereinigten Königreichs auch diese Hürde überwunden haben. Mit der Altkatholischen Kirche gibt es eine vollständige Gemeinschaft auf allen Ebenen bereits seit dem Bonner Interkommunionsabkommen von 1931: Bischöfe beider Kirchen können in der jeweils anderen jede Amtshandlung vornehmen, nicht nur die Feier des Abendmahls.

Das Gemeinsame überwiegt längst das Trennende. Auch die Bereitschaft, voneinander zu lernen und einander anzuregen, ist gestiegen. Um voranzukommen, wurde bereits in der Meißener Erklärung vereinbart, „gegenseitig an unseren Gottesdiensten, einschließlich Taufe, Herrenmahl und Ordination teilzunehmen“ (B.3). Vereinfacht gesagt: Die Möglichkeit, das Abendmahl auch in uneingeschränkter Gemeinschaft der Ordinierten zu zelebrieren, wird an einer Fußnote der Meißener Erklärung nicht auf ewig scheitern.

Dank Meißen und Porvoo ist Wesentliches längst vorgezeichnet. Erzwingen lässt sich eine weitere Beschleunigung auch unter den nachreformatorischen Kirchen nicht. Die gegenseitigen Probleme im Verhältnis mit den römisch-katholischen Christen und ihrer Abendmahlslehre haben gezeigt, dass Eile nicht heilt, sondern verletzt. Ohnehin kann die Glaubensentscheidung, ob sich in der eucharistischen Handlung vor den Augen der Gemeinde nur eine schlichte Symbolhandlung abspielt oder in welcher konkreten Weise der lebendige Herr gegenwärtig ist, keinem Gemeindemitglied von kirchenamtlichen Erklärungen abgenommen werden.

Zum Miteinander gehört jedenfalls weit mehr, als es in letzter Zeit gelegentlich zu beobachten war, der Respekt vor den Traditionen der anderen und das Nachdenken über die eigene Praxis und Lehre.

© Rheinischer Merkur Nr. 18, 29.04.2004

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Können sich die Konfessionen über den Gottesdienst näher kommen? uparrowprint druckenemail versenden

ÖKUMENE II:

Können sich die Konfessionen über den Gottesdienst näher kommen?

Vorwärts zur Tradition

Neue Impulse für die Einheit der Christen sieht Ottfried Jordahn in der Pflege des Gottesdienstes. Dort liegt der Kern jeder Gemeinsamkeit.

RHEINISCHER MERKUR: Herr Jordahn, warum verbindet die Liturgie die Konfessionen?

OTTFRIED JORDAHN: Die Liturgie ist das Lebenszentrum der Christenheit. Von daher kommen alle Konfessionen. Sie hat die jüdischen Tempelfeste aufgenommen, aber ihren eigentlichen Ursprung in Christus selbst. Ihr Herzstück ist das Mahl des Herrn, der eigentliche Anlass der Zusammenkünfte der Gemeinde am Sonntag.

- Aber gerade beim Mahl des Herrn sind sie getrennt.
Ja, aber deshalb ist die Ökumene so wichtig, die Suche nach Wiedergewinnung der Einheit. Wer sie aufgibt, stempelt sich zur Sekte. Glücklicherweise haben aber alle Kirchen heute die Ökumene als Kernaufgabe erkannt.

- Kann denn die Liturgie zur Einheit am Tisch des Herrn beitragen?

Selbstverständlich. Wer in der jeweils eigenen Tradition zu Hause ist und sie genau nimmt, erkennt das Ausmaß der immer vorhandenen Gemeinsamkeit. Die Form der Messe etwa haben alle Konfessionen bewahrt. Der evangelische Predigtgottesdienst aus süddeutschen Ursprüngen ist eigentlich nur ein Sonderweg.

- Die Predigt, das klassische Kennzeichen des evangelischen Gottesdienstes, ist eine Einseitigkeit, die korrigiert werden muss?

Absolut. Es war ein Fehler, alles auf den Hörsinn einzuschränken. Diese Kopf- und Predigtlastigkeit der evangelischen Kirche ist der Tod im Topf. Beim Besuch einer Konfirmation vor kurzem habe ich nach der 19. Kurzpredigt abgeschaltet. Es war unerträglich. Aber die Predigt in der evangelischen Kirche ist ja schon kürzer geworden, meist nicht länger als zwanzig Minuten. Und in der römisch-katholischen Kirche gibt es eine Gegenbewegung hin zur Predigt. Aber nicht die Predigt ist der Anlass der Versammlung, sondern das Ganze.

- Wie kann die Liturgie die Ökumene voranbringen?

Für die evangelische Seite gesagt: Wir haben einen großen Nachholbedarf abzuarbeiten, bevor wir in ökumenische Gespräche gehen. Es gilt, mehr Sorgfalt auf den Gottesdienst zu verwenden. Das neue, vor fünf Jahren eingeführte Evangelische Gottesdienstbuch ist dafür eine Fundgrube. Die Form der Messe ist da in breiter Entfaltung als Normalfall vorgesehen. Wenn das viele Kolleginnen und Kollegen nicht machen – dann ist ihnen schwer zu raten.

Die Liturgische Konferenz – die sich früher lutherisch nannte, aber längst über diese Konfession hinauswuchs und ein lebendes Beispiel für die ökumenische Kraft der Liturgie ist – hat durch einen Ausschuss unter meinem Vorsitz ein evangelisches Zeremoniale herausgegeben. Auch dort haben wir die Möglichkeiten reich entfaltet.

- Wird jetzt der evangelische Gottesdienst anders?

Wir wollen Anregungen geben in der Hoffnung, dass der Gottesdienst farbenreicher wird und alle Sinne anzusprechen vermag. Man kann das nicht gesetzlich vorschreiben – das wäre der römisch-katholische Weg. Aber ich bin sicher, dass die Bemühung um die Liturgie in der Pfarrerschaft ihren Widerhall findet.

- Jede Konfession soll sozusagen in sich gehen, bevor man wieder miteinander theologische Kontroversen anpackt?

Ich bin überzeugt, dass dieser Weg richtig ist. Mich erschüttert es, dass vom Protestantismus oft die Abendmahlsgemeinschaft eingeklagt wird. Fragt man nach, wie oft dort das Abendmahl gefeiert wird, bekommt man zur Antwort: am ersten Sonntag im Monat. Da muss man doch erst einmal an die eigene Tür klopfen und sich fragen: Wie ernst nehmen wir es denn selbst mit dem heiligen Abendmahl, und wie oft feiern wir es?

Wenn das geklärt ist, haben wir mehr Recht, die gemeinsame Eucharistie anzustreben. Wir sollten stärker das gemeinsame Katholische in der lutherischen, der reformierten, der römisch-katholischen und der orthodoxen Tradition einüben. Dann ist die Einheit schon greifbar nah.

- Erkennt ein Protestant eine katholische Messe oder einen anglikanischen Gottesdienst wieder?

Ich erlebte vor kurzem in London und den USA kurz nacheinander drei Gottesdienste: eine katholische Messe in St. Mary's, eine anglikanische und eine lutherische. Die Ordnung war austauschbar, von den Gewändern über die Form bis zur Kommunion. Auch in der römisch-katholischen Kirche wurde der Kelch übrigens an alle ausgeteilt.

Leider gehört es in der evangelischen Kirche nicht zur selbstverständlichen Praxis, dass jeden Sonntag die Eucharistie gefeiert wird. Und statt der Messgewänder sieht man heute weithin den preußischen schwarzen Talar, anders übrigens als in skandinavischen oder amerikanischen Kirchen.

- Versteht jemand die Liturgie, der nach langer Zeit wieder einmal in die Kirche geht?

Die Liturgie fesselt Menschen mehr denn je. Wir leben in einer Zeit, die das Ritual neu entdeckt und lieb gewinnt. Allerdings muss eine Gemeinde sich auskennen in ihrem Gottesdienst und die fremden Besucher mit hineinnehmen. In meiner Gemeinde feiern wir die Messe Sonntag für Sonntag und Werktag für Werktag in der gleichen Grundform, sodass die Gemeinde weiß, welche Stücke ihr obliegen.

Trotzdem sind die Feiern alles andere als einförmig, kein Abschnurren des ewig selben. In der gleichen Struktur sind vielfältige Variationen möglich. Die Gemeinde kann das alles im Evangelischen Gesangbuch mitverfolgen. Wenn ein Kern der versammelten Gemeinde sich auskennt und das Geschehen mitvollzieht, können sich auch Besucher zu Hause fühlen.

- Und wenn man gar keine Liturgie hat, sondern nur ein Programm, wie viele charismatische Gruppen oder einige reformiert geprägte Freikirchen?

Da kann man nur die Antwort Martin Luthers auf Huldrych Zwingli zitieren: Ihr habt einen anderen Geist. Mich würde das absolut abstoßen. Ich habe einen solchen Gottesdienst einmal miterlebt und fand es grauenvoll; ich würde auch nie wieder hingehen. Doch es wird charismatische Elemente auch in der Liturgie der abendländischen Christenheit geben können. Denn auch sie knüpfen letztlich an die gemeinsame Tradition an. Nur dass eine solche Veranstaltung den liturgisch geprägten Gottesdienst ersetzt, das lehne ich ab.

Pfarrer Ottfried Jordahn ist Vorsitzender der Societas Liturgica, einer internationalen ökumenischen Vereinigung von Liturgiewissenschaftlern. Das Interview führte Wolfgang Thielmann.

© Rheinischer Merkur Nr. 18, 29.04.2004

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ZUM THEMA: Auch Erneuerung braucht Normen uparrowprint druckenemail versenden

Schwerpunkt: Das Wesen der Liturgie

ZUM THEMA: Auch Erneuerung braucht Normen

von Rudolf Zewell

Das Zweite Vatikanische Konzil hat wenigen Themen eine so große Aufmerksamkeit geschenkt wie der Erneuerung der Liturgie. Sie ist „der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“, heißt es in der 1963 erlassenen Konstitution über die Liturgie. Mit Blick auf die Feier der Eucharistie begründeten die Konzilsväter ihren Reformwillen mit den Worten: „So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewusst, fromm und tätig mitfeiern...“

Die Reform fand ihren Ausdruck unter anderem im „Volksaltar“ und in der aktiven Teilnahme der Gläubigen an der heiligen Messe in der jeweiligen Muttersprache. Doch was die Konzilsväter als liturgische Erneuerung gesehen hatten, führte nicht nur zu einem tieferen Verständnis und vertieften Mitfeiern der heiligen Messe, sondern hier und dort auch zum Experimentieren und zu einem Aktionismus, der dem Sakrament nicht angemessen war. Im Gegenzug suchten andere im exklusiven Rückgriff auf die tridentinische Messe ihr Heil.

Vor diesem Hintergrund hat Papst Johannes Paul II. im vergangenen Jahr seine Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ veröffentlicht, in der er eindringlich appellierte, die liturgischen Normen zu befolgen. Eine Darstellung und Erläuterung dieser Normen bietet nun die Instruktion unter dem Titel „Das Sakrament der Erlösung“ (Redemptionis sacramentum). Das Dokument, das von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Abstimmung mit der Kongregation für die Glaubenslehre erarbeitet worden ist, ist von der Intention geleitet, dass „alle Christgläubigen nach Möglichkeit voll, bewusst und aktiv an der Heiligsten Eucharistie teilnehmen und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren“. Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln und Vorsitzender der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, ordnet das Dokument ein. Auf der folgenden Seite geht es um das Thema Liturgie im ökumenischen Gespräch.

In einer ersten Würdigung der Instruktion hat Kardinal Lehmann als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt, dass „dieses – von mancher Seite mit Besorgnis erwartete – Dokument keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil bedeutet, sondern notwendige Einzelschritte zu deren weiterer Verwirklichung auf den Weg zu bringen sucht“.

© Rheinischer Merkur Nr. 18, 29.04.2004

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