APD-INFORMATIONEN 1/2008 (Januar 2008)

Schweiz

Info-Flyer "Adventisten auf einen Blick" 2008 erschienen uparrowprint druckenemail versenden

Zürich/Schweiz, 29.01.2008 / APD

Die für das Jahr 2008 erschienene Kurzinformation "Siebenten-Tags-Adventisten – Auf einen Blick" enthält neben Angaben über Glaube, Herkunft und Lebensstil ihrer Mitglieder die wichtigsten statistischen Zahlen und Erläuterungen zu den umfangreichen Aktivitäten der weltweiten evangelischen Freikirche. In der Rubrik "Fakten" sind mit Stand vom 1. Januar 2007 insgesamt 15.115.806 erwachsen getaufte Gemeindeglieder in 203 Ländern bei einer jährlichen Zuwachsrate von 4,9 Prozent beziehungsweise 716.734 neuen Mitgliedern innerhalb von zwölf Monaten verzeichnet. Die Adventisten unterhalten weltweit 7.284 Schulen und Hochschulen, 610 Krankenhäuser und Kliniken sowie 172 Alten-, Kinder- und Waisenheime. Die "Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe" (ADRA) arbeitet derzeit in 111 Ländern. Ihre Projekte kamen 2006 über 36,2 Millionen Menschen zugute. Der Info-Flyer kann kostenlos bei der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, Abteilung Kommunikation, Gubelstrasse 23, 8050 Zürich, Telefon (044) 315 65 00, Telefax (044) 315 65 19, E-Mail info@stanet.ch, bezogen werden. In der Schweiz zählt die protestantische Freikirche 4.400, in Deutschland 36.000 und in Österreich 3.800 erwachsen getaufte Mitglieder.

back (1'226 Zeichen)

Rat der Religionen will Streit um Minarettverbot-Initiative entschärfen uparrowprint druckenemail versenden

Bern/Schweiz, 29.01.2008 / APD

Nach einer Mitteilung des Schweizerischen Rates der Religionen (SCR) errege die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" im Ausland erhebliches Aufsehen. Der SCR verweist in diesem Zusammenhang auf die jüngste diplomatische Demarche der Islamischen Konferenz an die Schweizer Botschaft in der Saudi-Arabischen Hauptstadt Riad. Durch derartige Schritte entstünde auch innenpolitisch eine ernst zu nehmende Lage. Der Rat möchte daher einer Verhärtung der Fronten entgegenwirken.

Die Minarettverbots-Initiative und deren möglichen politischen und religiösen Konsequenzen standen im Mittelpunkt der jüngsten SCR-Sitzung. Mit Besorgnis habe der Rat zur Kenntnis genommen, dass sich die Islamische Konferenz (OIC) an den Schweizer Botschafter in Saudi-Arabien wandte. Die OIC habe in ihrem Schreiben von der Schweizer Regierung Klarheit über mögliche Folgen der Volksinitiative gefordert.

Der Schweizerische Rat der Religionen wiederholte dabei seine Auffassung, dass in einem Rechtsstaat die durch die Verfassung geschützten Freiheitsrechte auch durch eine Volksinitiative nicht ausser Kraft gesetzt werden dürften. Der SCR hält die schweizerischen Volksrechte aber für ein ebenso hohes Gut, das es im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu schützen gelte. Deshalb sei es wichtig, gegenüber ausländischen Staaten die demokratischen Regeln der Schweiz sorgfältig zu erläutern. Im Hinblick auf die zu erwartende ernsthafte politische Auseinandersetzung will der Rat der Religionen mögliche Massnahmen diskutieren, um einer Verhärtung der Fronten entgegenzuwirken.

Im Oktober 2007 wandten sich 138 muslimische Führer mit dem Offenen Brief „Ein Gemeinsames Wort zwischen Uns und Euch“ weltweit an die christlichen Kirchen. Der SCR betrachtet diesen Brief als ein wichtiges Signal des Wunsches nach konstruktiver Zusammenarbeit. Allerdings vermisse er unter den Adressaten des Offenen Briefes Vertreter der jüdischen Gemeinschaft. Das Doppelgebot der Liebe, an das die muslimischen Führer erinnerten, habe im Koran, in der Bibel wie auch in der jüdischen Tora einen hohen Stellenwert.

Der Schweizerische Rat der Religionen SCR wurde am 15. Mai 2006 gegründet und setzt sich aus leitenden Persönlichkeiten der Schweizer Bischofskonferenz (SB), des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), der Christkatholischen Kirche der Schweiz, des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) und einigen Islamischer Organisationen der Schweiz zusammen. Er will nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Vertrauensbildung unter den Religionsgemeinschaften und zur Förderung des religiösen Friedens leisten. Zurzeit steht der Rat der Religionen unter dem Vorsitz von Pfarrer Thomas Wipf, Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes.

back (2'777 Zeichen)

International

Adventisten rufen Konfliktparteien in Kenia zur Versöhnung auf uparrowprint druckenemail versenden

Nairobi/Washington D.C, 29.01.2008 / APD

Pastor Matthew Bediako (Silver Spring, Maryland/USA), Generalsekretär der Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten, hat an die politisch Verantwortlichen, die Leiter der Religionsgemeinschaften und die Stammesführer in Kenia appelliert, "zusammenzukommen, um einen Weg zur Versöhnung zu finden". Gewalt führe nur zu Opfern, von denen viele unschuldige Kinder seien, betonte Bediako in einer Fernsehansprache im kircheneigenen "Hope Channel". "Als christliche Kirche appellieren wir an alle Kenianer, Solidarität zu schätzen und die biblischen Prinzipien des Friedensstiftens, der Vergebung und der Versöhnung über die Stammeszugehörigkeit zu stellen." Der aus Ghana stammende Generalsekretär forderte die adventistischen Kirchenleiter und -mitglieder trotz unterschiedlicher Stammeszugehörigkeit auf, "ein Beispiel der Einigkeit" zu sein.

Bei den blutigen Unruhen in Kenia sind nach offiziellen Angaben fast 700 Menschen getötet worden. Die Unruhen wurden durch den unklaren Ausgang der Präsidentenwahl vom 27. Dezember ausgelöst, nach der sowohl Staatschef Mwai Kibaki als auch Oppositionsführer Raila Odinga den Wahlsieg für sich beanspruchen. Internationale Vermittlungsbemühungen um eine friedliche Lösung des Streits um die Präsidentenwahl sind bislang gescheitert.

Nach Ausbruch der Unruhen war die Ost-Afrika Universität Baraton der Siebenten-Tags-Adventisten in Eldoret/Kenia von einem Mob belagert worden, so dass sich etwa 400 Angehörige des Kikuyu-Stammes sowie Ausländer unter den Studenten und Hochschulmitarbeitern nicht mehr sicher fühlten. Sie konnten von der Polizei evakuiert werden. An der Baraton Universität sind rund 2.000 Studenten in Biologie, Betriebswirtschaft, Technologie, Mathematik, Physik, Geografie, Geschichte, Sprachen, Krankenpflege, Soziologie und Theologie eingeschrieben.

Inzwischen hat die während den Unruhen geschlossene Baraton Universität in am 14. Januar ihre Arbeit wieder aufgenommen. Die Vorlesungen haben am 16. Januar wieder begonnen, wenn auch nicht im vollen Umfang. Von den 1.200 in diesem Quartal eingeschriebenen Studenten, sind lediglich 500 zurückgekehrt.

In Kenia leben über 583.000 erwachsen getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 3.564 Gemeinden, die von 255 Pastoren betreut werden. Ausser der Universität unterhält die dortige Freikirche eine pädagogische Hochschule, vier Gymnasien, drei Mittelschulen, 18 Grundschulen, zwei Krankenhäuser, 39 Kliniken und ein Verlagshaus.

Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA in Kenia hat unterdessen im Jamhuri Park und im Kibera Stadtteil von Nairobi an rund eintausend von den Unruhen nach den Präsidentschaftswahlen betroffene Familien zwölf Tonnen Mais verteilt. Ausserdem erhielt jede Familie einen Ofen, Holzkohle und Kochtöpfe. ADRA arbeitet bei den Hilfsmassnahmen unter anderem mit dem Kenianischen Roten Kreuz, mit "Food for the Hungry International" (FHI) und dem Catholic Relief Service (CRS) zusammen. In Kenia sollen über 100.000 Menschen aus Angst vor Übergriffen ihre Häuser verlassen haben.

back (3'056 Zeichen)

Verfeindete Stämme wollen Regierung ihre Waffen verkaufen uparrowprint druckenemail versenden

Goroko/Papua-Neuguinea, 29.01.2008 / APD

Zwei verfeindete Stämme im Kainantu Distrikt des östlichen Hochlandes von Papua-Neuguinea wollen miteinander Frieden schliessen und haben die Regierung zum Kauf ihrer Schusswaffen aufgefordert. Der blutige Konflikt zwischen den Fomu und Ifo Stämmen begann 1996 und forderte über 500 Menschenleben. Auch Häuser und Felder einschliesslich Kaffeeplantagen wurden zerstört. 2004 gelang es der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, die kriegerischen Parteien zu einem Waffenstillstand zu bewegen. Adventistische Geistliche konnten im letzten Jahr die Stammesführer überzeugen, mit Friedensverhandlungen zu beginnen.

Laut dem Häuptling des Fomu Stammes, Brimsy Tognave, sollte bei einem "dauerhaften Frieden" die Regierung die Schusswaffen der beiden Stämme aufkaufen. Die Clans seien hochgerüstet und verfügten unter anderem über halbautomatische SLR-, M16-, SK-5 und AR-15-Gewehre. Beide Stämme hätten Verhandlungen aufgenommen, um bald eine traditionelle Friedenszeremonie durchzuführen, damit der Kampf beendet werden könne. Die adventistische Kirche habe in diesem Friedensprozess eine wichtige Rolle gespielt, "während die Regierung bisher absolut nichts in dieser Hinsicht unternommen hat", beklagte Tognave.

Seit dem Waffenstillstand hätten die Menschen begonnen, ihre zerstörten Häuser wieder aufzubauen und neue Felder anzulegen. Wenn die Regierung die Gewehre aufkaufe, könnte das Geld für den Wiederaufbau verwendet werden. Die Regierung sollte ausserdem die wirtschaftliche Entwicklung der Region durch Verbesserung der Infrastruktur fördern, um den Frieden zwischen den Fomu und Ifo zu stabilisieren.

back (1'619 Zeichen)

Adventist als Richter am Internationalen Strafgerichtshof tätig uparrowprint druckenemail versenden

Den Haag/Niederlande, 29.01.2008 / APD

Der aus Uganda stammende Rechtsgelehrte, Professor Dr. Daniel D. Ntanda Nsereko, ist zusammen mit dem Franzosen Bruno Cotte und der Japanerin Fumiko Saiga, als Richter an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Den Haag berufen worden. Die ugandische Regierung hatte den Siebenten-Tags-Adventisten für dieses Amt vorgeschlagen, und die Afrikanische Union unterstützte seine Nominierung.

Nsereko hat seit 1996 den Lehrstuhl für Recht an der Universität von Botswana inne. Er studierte in Dar es Salaam/Tansania, Washington, Den Haag und New York. Er war Anwalt in Kampala/Uganda sowie Dozent an Universitäten in Uganda, Kanada und Botswana. Der Jurist arbeitete auch als Berater der Abteilung für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (Crime Prevention and Criminal Justice Branch) der Vereinten Nationen (UNO) in New York. Er hielt unter anderem Gastvorlesungen in Salzburg, Kapstadt und Den Haag. In seinen Veröffentlichungen befasste sich Nsereko mit internationalem und nationalem Strafrecht sowie mit den Menschenrechten. Kirchlich war Nsereko bisher als Gemeindeältester und Leiter für christliche Erziehung an der adventistischen Broadhurst-Gemeinde in Gaborone (Botswana) engagiert.

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) mit Sitz in Den Haag wurde 1998 in Rom gegründet. Sein Statut trat 2002 in Kraft, und die ersten der insgesamt 18 Richter wurden 2003 vereidigt. 105 Staaten haben das Statut des ICC ratifiziert, 37 weitere es unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert. Der internationale Gerichtshof ist für die strafrechtliche Verfolgung der sogenannten Kernverbrechen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. Er kann sich eines Falles annehmen, wenn dieser vom UN-Sicherheitsrat überwiesen wurde oder wenn ein Staat ihm einen Fall überträgt.

back (1'816 Zeichen)

Adventistischer Weltkirchenleiter im Night Talk von Bloomberg TV uparrowprint druckenemail versenden

New York, N.Y./USA, 29.01.2008 / APD

Der Präsident der Weltkirchenleitung der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, Pastor Jan Paulsen, nahm kürzlich die Einladung zu einem Interview mit Mike Schneider im "Nachtgespräch" (Night Talk) des internationalen Fernsehnetzwerks Bloomberg TV an. Die einstündige Talkshow mit Paulsen wurde 24. Januar im New Yorker Night Talk-Studio aufgenommen. Datum und Zeit der Ausstrahlung wurde vom Sender noch nicht festgelegt.

Es war das erste Mal. dass der aus Norwegen stammende Kirchenpräsident der protestantischen Freikirche einem Interview mit einem bedeutenden internationalen Fernsehsender zustimmte. Im Interview wurden die Herausforderungen diskutiert, denen die Freikirche heute gegenübersteht. Im Gespräch kamen auch die Glaubensüberzeugungen, das Gemeindewachstum und die Geschichte dieser 145 Jahre alten weltweiten christlichen Gemeinschaft zur Sprache.

Die Sendung "Night Talk" wird über das Bloomberg-TV-Netzwerk in den USA, Europa und Asien ausgestrahlt. Im Nachtgespräch gibt Bloomberg TV den Fernsehzuschauern Gelegenheit einige der grössten Geister aus Wirtschaft, Politik, Religion kennenzulernen. Bloomberg Television ist ein werbefinanziertes Nachrichten- und Informationsprogramm, deren Schwerpunkte auf Wirtschaft- und Finanzthemen liegen.

back (1'272 Zeichen)

Christsein heute: "Andere so behandeln, wie auch wir behandelt werden wollen" uparrowprint druckenemail versenden

Darmstadt/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Als Christen seien wir unterwegs und warteten zuversichtlich auf die Wiederkunft Christi, hob der Präsident des Süddeutschen Verbandes der Siebenten-Tags-Adventisten, Pastor Günther Machel (Ostfildern bei Stuttgart), am 21. Januar während eines Fernseh-Gottesdienstes im adventistischen Medienzentrum "Stimme der Hoffnung" in Alsbach-Hähnlein hervor. Allerdings wisse niemand, wann dieses Ereignis stattfinde. Schon die ersten Christen hätten geglaubt, dass der Tag des Kommens Jesu "nahe" sei. Doch wie lange dauere es noch, "bis der grosse, angekündigte Tag anbricht"? Der Präsident des Norddeutschen Verbandes der Freikirche, Pastor Klaus van Treeck (Hannover), ergänzte in der Predigt, die beide Geistliche gemeinsam hielten: "Wie kann der Glaube angesichts der langen Wartezeit lebendig bleiben?" In ihr stand das Jahresmotto 2008 der Siebenten-Tags-Adventisten im Mittelpunkt, das dem Bibelwort aus Hebräer 10,23 entnommen ist: "Lasst uns festhalten an dem Bekenntnis der Hoffnung!" Der Gottesdienst wurde in über 300 adventistische Gemeinden Deutschlands per Satellit übertragen.

In seinem Gleichnis vom Weltende mache Jesus deutlich, dass die Naherwartung seiner Wiederkunft in einer engen Beziehung zur Liebe und damit auch zu guten Werken stehe, betonte Machel. Dazu gehöre, dass man sich zusammensetze, aufeinander höre, gemeinsam Zweifel aushalte und Fragen bedenke. Unterschiedliche Sichtweisen seien Teil unseres Menschseins. Sie dürften aber nicht zur Zersplitterung führen. Nur jeweils eine Seite zu betonen, würde den Glauben auf eine schiefe Ebene bringen. Christen seien herausgefordert, immer wieder die Balance beider Seiten zu suchen. "Manchmal fällt es uns schwer zu akzeptieren, dass wir uns als weltweite Glaubensgemeinschaft nicht in allen theologischen Fragen und in Fragen des Lebensstils einig sind", gab van Treeck zu bedenken. Mancher wünsche sich, dass die Freikirchenleitung Regelungen für alle Glaubens- und Lebensbereiche aufstelle. Doch das sei keine Lösung. "Ohne Liebe zueinander werden wir uns auch auf theologischer Ebene nie einig werden können." Die Hoffnung auf die Wiederkunft Jesu bleibe nur dann lebendig, wenn "wir andere so behandeln, wie auch wir behandelt werden wollen".

back (2'226 Zeichen)

Präsident der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage gestorben uparrowprint druckenemail versenden

Salt Lake City, Utah/USA, 29.01.2008 / APD

Der 15. Präsident der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (auch Mormonen genannt), Gordon Bitner Hinckley, ist am 28. Januar im Alter von 97 Jahren in Salt Lake City im US-Bundesstaat Utah gestorben. Hinckley starb nach Angaben eines Mormonen-Sprechers an altersbedingten Komplikationen. Hinckley, der von der "Kirche Jesu Christi" als Prophet verehrt wurde, hatte das Amt des Präsidenten seiner Glaubensgemeinschaft seit März 1995 inne.

In seiner zwölfjährigen Amtszeit stieg die Zahl der Mitglieder der Mormonen in 160 Ländern von neun auf rund 13 Millionen an. Etwa sechs Millionen von ihnen leben in den USA, rund ein Drittel in Lateinamerika. Zentrum der "Kirche Jesu Christi", die 1830 gegründet wurde, ist die Stadt Salt Lake City.

Der republikanische Senator des US-Staats Utah, Orrin Hatch, würdigte den Verstorbenen als einen weisen Führer nicht nur der Mormonen. In Utah gehören 62 Prozent der 2,7 Millionen Einwohner dieser Glaubensgemeinschaft an. Bei seinem Amtsantritt 1995 kündigte Hinckley an, die Botschaft der Mormonen weiter verbreiten zu wollen. Er versuchte, ein modernes Image der Mormonen zu vermitteln, die sich weit von ihren polygamen Wurzeln entfernt hätten.

"Wir sind keine sonderbaren Leute", sagte er in einem Interview. "Wir sind ein bisschen anders. Wir rauchen nicht, wir trinken nicht. Wir machen einige Dinge etwas anders. Das ist nicht ehrenrührig. " Dennoch erklärten auch in seiner Amtszeit die drei grössten US-Kirchen - Katholiken, Baptisten und Methodisten - dass die mormonischen Lehren nicht zur Hauptrichtung des Christentums gehörten.

Im Jahr 2004 ehrte US-Präsident George W. Bush Hinckley mit der Freiheitsmedaille, der höchsten zivilen Auszeichnung der USA.

back (1'737 Zeichen)

Deutschland-Umfrage: Bevölkerung gegen embryonale Stammzellforschung uparrowprint druckenemail versenden

Berlin/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Rund zwei Drittel der Bundesbürger (65,2 Prozent) halten es für "richtig", dass in Deutschland "keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt und zerstört werden" dürfen. Eine Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) will, dass sich Wissenschaftler auf die Forschung mit adulten Stammzellen und aus Hautzellen reprogrammierten Zellen (ips-Zellen) konzentrieren. Nur 26,9 Prozent der Befragten befürworten, dass ausser an adulten auch mit menschlichen embryonalen Stammzellen geforscht werden kann. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest Anfang Januar im Auftrag des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) durchgeführt hat und die in Berlin vorgestellt wurden.

Bisher ist in Deutschland die Forschung nur an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden (Stichtagsregelung). Es gibt jedoch Bestrebungen, diesen Stichtag zu verschieben. Noch vor der Osterpause will der Bundestag über eine mögliche Revision des Stammzellgesetzes beraten. "Jeder, der jetzt noch für eine Verlegung des Stichtags im Stammzellgesetz eintritt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er Politik gegen die grosse Mehrheit der Bevölkerung macht", betonte die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Dr. med. Claudia Kaminski. Die Ergebnisse der TNS-Infratest Umfrage sprechen aus Sicht des BVL eine unmissverständliche Sprache: Eine klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wolle keine wie auch immer geartete Aufweichung des Embryonenschutzes in Deutschland, sondern überhaupt keine Forschung an Stammzellen, für die menschliche Embryonen getötet werden müssten.

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), Hartmut Steeb, meinte zu dem Umfrageergebnis: „Die embryonale Stammzellforschung ist weder richtig noch wichtig. Darum ist auch eine Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz dem Menschenschutz abträglich und abzulehnen.” Er dankte der römisch-katholischen Kirche für ihre konsequente Haltung zum Lebensschutz und verwies darauf, dass entgegen dem Plädoyer des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, eine Reihe von evangelischen Bischöfen und leitende kirchliche Verantwortungsträger eine Verschiebung des Stichtags ebenfalls ablehnten.

back (2'315 Zeichen)

Theologische Hochschule Friedensau plant neuen Studiengang uparrowprint druckenemail versenden

Magdeburg/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Die Theologische Hochschule der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg will ab Oktober 2008 einen neuen Studiengang anbieten, der mit dem Master of Theological Studies (M.T.S.) abschliesst. Wie Dr. Stefan Höschele, Dozent für Systematische Theologie, in der Hochschulzeitschrift "Dialog" mitteilte, hätte der englischsprachige Studiengang vor allem ausländische Studierende als Zielgruppe.

Der M.T.S., für den das Akkreditierungsverfahren bereits begonnen habe, sei ein akademisches Weiterbildungsprogramm. Es richte sich an Personen, die bereits einen ersten Hochschulabschluss erreicht hätten und mindestens ein Jahr Berufspraxis vorweisen könnten. Nach zwei Jahren Studium in Friedensau sei die Erlangung des M.T.S. möglich, der den Weg zur Promotion eröffne. Der Studiengang könne auch berufsbegleitend in vier Jahren absolviert werden. Dazu müssten zweimal jährlich dreiwöchige Intensivvorlesungen in Friedensau besucht und die sonstigen Studienleistungen zu Hause erbracht werden. Als Studiengangsleiter sei Dr. Rolf Pöhler, Dozent für Systematische Theologie, beauftragt worden.

Beim Studiengang bestehe, laut Höschele, die Wahl zwischen "Adventist Studies" und "Mission Studies". Das Erstere bedeute eine intensive Auseinandersetzung mit adventistischer Theologie und Geschichte sowie der Entwicklung adventistischer Ethik und Lehren. Beim Schwerpunkt "Mission Studies" gehe es um vertiefte Studien zur Geschichte und Theologie christlicher Mission, um Fragen gegenseitiger kultureller Beeinflussung (Inkulturation) und Kulturanthropologie sowie um religionswissenschaftliche und religionssoziologische Themenfelder.

Zu den beiden Schwerpunkten, die jeweils etwa die Hälfte des Studienganges ausmachten, kämen allgemeine theologische Studien aus den Bereichen Bibelwissenschaften, Kirchengeschichte und Systematische Theologie. Dadurch seien die Dozenten des gesamten Fachbereichs Theologie an der Vorbereitung und Durchführung des M.T.S. beteiligt. Dazu komme ein Wahlbereich, in dem auch Kurse aus dem englischsprachigen Angebot des Fachbereichs Christliches Sozialwesens belegt werden könnten.

„Der M.T.S. wird für viele Berufsgruppen von Interesse sein, beispielsweise für Lehrer, Hochschullehrer, Pastoren, kulturübergreifend Tätige, Verantwortliche in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Mitarbeiter in Kirchenleitungen“, schreibt Höschele im "Dialog". Von dem neuen Studiengang erhoffe sich die Hochschule neue Studenten aus aller Welt, die ohne Sprachbarrieren von den vielen Vorzügen eines Studiums in Deutschland und speziell in Friedensau profitieren wollten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.thh-friedensau.de/mts zu finden.

Die 1899 gegründete Theologische Hochschule Friedensau umfasst die beiden Fachbereiche Sozialwesen und Theologie mit insgesamt elf wissenschaftlichen Instituten. Derzeit haben sich an der Hochschule 151 Studenten aus 29 Ländern eingeschrieben. Sie können die staatlich anerkannten akademischen Grade Bachelor und Master of Arts in Theology (Theologie), Bachelor und Master of Arts in Social Work (Soziale Arbeit), Master of Arts in Counseling (Beratungswissenschaften) sowie Master of Arts in International Social Sciences (Internationale Sozialwissenschaften) erlangen. Ausserdem sind ein voruniversitäres Studium in Kirchenmusik sowie Deutsch als Fremdsprache mit den Abschlüssen "Zertifikat Deutsch" (ZD) des Goethe-Instituts und "TestDaf" für den Hochschulzugang möglich.

back (3'487 Zeichen)

Blindenhörbücherei der "Stimme der Hoffnung "betreut 3.432 Sehbehinderte uparrowprint druckenemail versenden

Alsbach-Hähnlein/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Rund 42.300 Tonbandkassetten und 12.700 CDs, etwa 6.000 mehr als 2006, hat die Blindenhörbücherei der "Stimme der Hoffnung", Alsbach-Hähnlein, als Einrichtung der Siebenten-Tags-Adventisten an 3.432 Sehbehinderte im vergangenen Jahr versandt. Laut Hörbüchereileiter Pastor Andre Thäder sank die Zahl der mit Tonträgern belieferten Interessenten um 42. Regelmässig werden zehn Zeitschriften und 394 Buchtitel auf Kassette und CD ausgeliehen. Ungeachtet der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einem Blindenverein kann jeder Sehbehinderte oder Blinde die gewünschte Literatur kostenlos beziehen. Auch im Vorjahr führte die seit über 40 Jahren bestehende Hörbücherei ihre alljährliche Blindenfreizeit in Hermannsburg/Lüneburger Heide mit 17 Teilnehmern und acht Betreuern durch. Die diesjährige Freizeit findet vom 20. Juni bis 4. Juli in Landschlacht/Schweiz am Bodensee statt.

Die Blindenhörbücherei arbeitet mit einer Voll- und einer Teilzeitkraft. Zwei Kriegsdienstverweigerer kümmern sich um das Kopieren und den Versand der Kassetten und CDs. Zwei Aushilfskräfte lesen Zeitschriften und Bücher. Bücher werden auf CDs im MP3-Format umgestellt. Bei den Zeitschriften ist ein schrittweiser Umstieg von Kassette auf DAISY-CD geplant. DAISY bedeutet "Digital Accessible Information System" (Digitales System für den Zugang zu Informationen) und ist ein vorwiegend für Blinde und Sehbehinderte entwickeltes Hilfsmittel. Die Hörbücherei kopiert und versendet auch die alle zwei Monate erscheinende Info-Kassette des Hessischen Blindenbundes. Ein Katalog mit allen Angeboten kann bei der Blinden¬hörbü¬cherei der "Stimme der Hoffnung", Sandwiesenstrasse 35, D-64665 Alsbach-Hähnlein, Telefon (06257) 506 53-35, Telefax (06257) 506 53-84, E-Mail: andre.thaeder@stimme-der-hoffnung.de , angefordert werden. Anfra¬gen sind auch in Braille-Schrift möglich.

back (1'852 Zeichen)

Adventistische Blindenhörbücherei nutzt moderne Technik uparrowprint druckenemail versenden

Alsbach-Hähnlein/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Seit 2002 gehört zur Dienstleistung der Blindenhörbücherei des adventistischen Medienzentrums "Stimme der Hoffnung" in Alsbach-Hähnlein die alle zwei Monate erscheinende Informationskassette "Hessen-Echo" der hessischen Landesstelle des Blinden und Sehbehindertenbundes (BSBH), Frankfurt/Main. Sie wird zurzeit an etwa 1.200 Mitglieder des BSBH gesandt. Nun soll die fortgeschrittene Entwicklung der Technik genutzt werden. Voraussichtlich wird ab April 2008 ein Teil des "Hessen-Echo" auf CDs im DAISY-Format versandt. DAISY bedeutet "Digital Accessible Information System" (Digitales System für den Zugang zu Informationen) und ist ein vorwiegend für Blinde und Sehbehinderte entwickeltes Hilfsmittel. Es erleichtert den Hörern beispielsweise das Finden von Kapiteln und ermöglicht auch das Blättern in einem Buch oder einer Zeitschrift.

Zusätzlich zu den Kassetten für die Landesstelle des BSBH wird seit vielen Jahren auch die vierteljährliche Hörzeitung "Gemeinsam" der BSBH-Bezirksgruppe Darmstadt/Südhessen sowie im Auftrag der Stadt Darmstadt die wöchentliche Informationskassette „Darmstadt aktuell“ in der Blindenhörbücherei der "Stimme der Hoffnung" kopiert und an die Hörer verschickt. Auch bei diesen Abonnements ist mittelfristig eine schrittweise Umstellung auf CDs im DAISY-Format geplant.

Laut Pastor Andre Thäder, dem Leiter der Blindenhörbücherei der "Stimme der Hoffnung", werde es ab 2010 in den deutschsprachigen Blindenhörbüchereien nur noch DAISY-Bücher geben. Die jeweiligen Blindenverbände begleiten die Blinden und Sehbehinderten bei dieser Umstellung. Auch bei der adventistischen Blindenhörbücherei sind durch diese Entwicklung in den nächsten Jahren Investitionen nötig, für die Spendengelder gebraucht werden.

back (1'747 Zeichen)

Mediothek des adventistischen Schulzentrums Marienhöhe fertig gestellt uparrowprint druckenemail versenden

Darmstadt/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Die Bibliothek des adventistischen Schulzentrums Marienhöhe Darmstadt mit Gymnasium, Kolleg und Realschule wurde zur Mediothek umgestaltet. Sie umfasst acht PC-, zwei OPAC- (Online-Katalog) und 24 weitere Arbeitsplätze. Eine Lesetreppe und ein gemütliches Sofa geben den neu gestalteten Räumlichkeiten ein modernes, einladendes Erscheinungsbild. Die Mediothek umfasst 15.000 Bücher, CDs und DVDs. Das Schulzentrum Marienhöhe wird von rund 730 Schülerinnen und Schülern besucht.

back (477 Zeichen)

"Evangelisches Kompetenzzentrum" - Konfessionskundliches Institut kehrt an Gründungsdomizil zurück uparrowprint druckenemail versenden

Bensheim/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Zwar sei die eigene Tradition wichtig, doch die Wahrnehmung von Differenzen dürfe nicht zur Abgrenzung von Christen mit anderen Traditionen führen, betonte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, im Festgottesdienst zur Schlüsselübergabe für das neue Dienstgebäude des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim. Im Miteinander sei wechselseitiger Respekt notwendig. Huber bezeichnete das Konfessionskundliche Institut als „Kompetenzzentrum” der evangelischen Kirche im Umgang mit anderen Kirchen und Freikirchen. Er erinnerte an das Wort des früheren Institutsleiters Jörg Haustein: "Konfessionskunde heisst: Den Nächsten kennen wie sich selbst."

Das Konfessionskundliche Institut wurde 1947 in der historischen "Villa Brunnengräber" in Bensheim von Professor Wolfgang Sucker, dem zweiten hessisch-nassauischen Kirchenpräsidenten, mit drei Angestellten gegründet. Die Zahl der Mitarbeitenden wuchs auch infolge der neuen ökumenischen Fragestellungen durch das Zweite Vatikanische Konzil rasch an. Zwischen 1967 und 2007 arbeitete das Institut in einem funktionalen Neubau der Bensheimer Weststadt. Jetzt zog es an seinen alten Wirkungsort in das mittlerweile nach seinem Gründer benannte "Wolfgang-Sucker-Haus" an der Ernst-Ludwig-Strasse. Die 1905 errichtete Villa wurde in eineinhalb Jahren durch den Bensheimer Architekten Jürgen Kling umgebaut.

Das breite Themenspektrum der Ökumene, der Konfessionen und Kirchen bearbeitet das Konfessionskundliche Institut durch die Referate Catholica, Freikirchen, Ostkirchen und Ökumene. Weitere externe theologische Referenten betreuen die Themen Anglikanismus, Pfingstbewegung, Moraltheologie, Kirchen im Heiligen Land, "Healing of Memories" (Versöhnung durch Aufarbeitung der Vergangenheit) und Europa. Die Bibliothek umfasst über 50.000 Bücher sowie rund 300 Zeitschriften und Pressedienste. Im neuen Dienstgebäude sind neben dem Konfessionskundlichen Institut weitere Einrichtungen unter einem Dach vereinigt: der Evangelische Bund, die Stiftung Bekennen und Versöhnen, der Evangelische Bund Hessen und Nassau sowie das Projekt "Healing of Memories". Die Arbeit des Konfessionskundlichen Instituts wird durch die Evangelische Kirche in Deutschland, den Evangelischen Bund und die Landeskirchen von Baden, Hessen und Nassau sowie der Pfalz finanziert. Weitere Informationen sind im Internet unter www.ki-bensheim.de zu finden.

back (2'430 Zeichen)

Ökumene

Öffnung der Kirche als "gerader Weg in den Untergang" uparrowprint druckenemail versenden

Wien/Österreich, 29.01.2008 / APD

Nicht ein starker Islam, sondern ein schwaches Christentum sei zu befürchten: Das sagte der russisch-orthodoxe Bischof Hilarion beim Gottesdienst des Ökumenischen Rats Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) zur diesjährigen Weltgebetswoche für die Einheit der Christen in Wien.

Wenn die "eine oder andere christliche Gemeinschaft" eine Revision der theologischen oder moralischen Lehre des Christentums beginne, um sie "moderner" oder "politisch korrekter" zu machen, so sei dies der "gerade Weg in den geistlichen Untergang". Ein Christentum, das "innerlich leer ist", werde nicht in der Lage sein, den Herausforderungen der Gegenwart zu widerstehen.

Heute seien viele Christen über das Erstarken des Islam in Europa besorgt, über die Zunahme der Zahl der Muslime bei einem gleichzeitigen langsamen Rückgang der Zahl der Christen, sagte Bischof Hilarion, der das Moskauer Patriarchat bei der Europäischen Union vertritt. Unter Bezugnahme auf Äusserungen eines Schweizer katholischen Theologen sagte er: "Wir müssen nicht den starken Islam fürchten, sondern das schwache Christentum. Wir müssen Angst haben, unter dem Einfluss der liberalen Ideen jene geistlich-moralische Lehre zu verlieren, auf der die christliche Kirche errichtet ist".

back (1'237 Zeichen)

100 Jahre Gebetswoche für die Einheit der Christen uparrowprint druckenemail versenden

Genf/Schweiz, 29.01.2008 / APD

Die "Gebetswoche für die Einheit der Christen" 2008 steht im Zeichen eines doppelten Jubiläums. Vor hundert Jahren wurde auf Initiative des anglikanischen Pfarrers und Begründers der späteren katholischen Ordensgemeinschaft der Society of the Atonement in Graymoor (Garrison/New York), Paul Wattson, die erste Gebetsoktav für die Einheit der Christen durchgeführt. Sie breitete sich vornehmlich in der römisch-katholischen Kirche aus und ist neben Gebetsinitiativen aus dem Bereich der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung (Faith and Order) eine der Wurzeln der heutigen ökumenischen Gebetswoche.

Seit vierzig Jahren werden die jährlichen Themen und Texte von einer gemeinsamen internationalen Arbeitsgruppe von Vertretern des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) und des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen erarbeitet. 1968 erschienen die gemeinsamen Texte das erste Mal. Mittlerweile ist die Gebetswoche für viele Kirchengemeinden zu einem festen Bestandteil geworden. Sie wird jährlich vom 18.-25. Januar oder zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten (1.-12. Mai 2008) beziehungsweise. einem anderen, von den örtlichen Gemeinden selbst gewählten Termin begangen. An ihr beteiligen sich Christinnen und Christen in vielen Ländern und aus unterschiedlichen Konfessionen. Als Vorlage dient ein Entwurf, der jedes Jahr aus einem anderen Land stammt und ein biblisches Leitthema in den Mittelpunkt stellt.

In diesem Jahr steht die Gebetswoche unter dem biblischen Leitwort "Betet ohne Unterlass" (1. Thessalonicherbrief 5, 13b-18). Das Bibelwort erinnert die Christen und Kirchen daran, nicht aufzuhören, für die Einheit aller zu beten. Die Spaltungen, die auch heute noch zwischen und innerhalb von Kirchen bestehen, folgen nicht einfach konfessionellen Linien. Sie haben ihre Wurzeln oft ebenso in ethnischen oder nationalen Identitäten, im gesellschaftlichen Status, in Rassen- oder Geschlechtszugehörigkeit, dem Umgang mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen, der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen oder HIV/AIDS.

"Zwar kann die Gebetswoche für die Einheit der Christen keine Lösung für all diese Probleme bieten. Dennoch stellt ihre Feier Jahr für Jahr einen Sieg über alle Spaltungen dar, denn sie bringt die Einheit zum Ausdruck, die Christen in Jesus Christus faktisch schon haben," betonte die lutherische Pastorin Kersten Storch, die als Programmreferentin in der Kommission des ÖRK für Glauben und Kirchenverfassung arbeitet und hat in den letzten sechs Jahren an der Vorbereitung der liturgischen Materialien für die Gebetswoche mitgewirkt hat.

Zum Jubiläum im Januar erschien das ökumenische Gebetbuch "In Gottes Hand" in deutscher Sprache. Dabei handelt es sich das vom Ökumenischen Rat der Kirchen bereits in englischer Sprache herausgegebene Gebetsbuch, das für den deutschsprachigen Raum bearbeitet und übersetzt wurde. Für das 600 Seiten umfassende Jubiläumsbuch verantwortlich zeichnen die nationalen Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen in Deutschland, der Schweiz, der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich und der Weltgebetstag der Frauen in den drei deutschsprachigen Ländern. In 52 Wochenkapiteln werden aus über 180 Ländern neben Basisinformationen, Landkarten und statistischen Angaben viele Gebete und Meditationen präsentiert.

back (3'325 Zeichen)

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) 60 Jahre alt uparrowprint druckenemail versenden

Mainz/Deutschland, 29.01.2008 / APD

"Wie eng die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) mit ihren Mitgliedskirchen verbunden ist, zeigt, dass sie teilhat an der Finanzmisere der Kirchen. Es geht der ACK finanziell und personell so schlecht wie noch nie." Mit diesen Worten leitete Professor Dr. Jörg Urban (Paderborn) in Mainz seinen Festvortrag zum 60-jährigen Jubiläum der ACK Deutschland ein. Die bilaterale Ökumene zwischen der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen funktioniere in Deutschland auf Orts- und Kirchenleitungsebene. Warum sei dann noch die ACK notwendig, fragte Urban. In Deutschland gebe es nicht nur die beiden grossen Kirchen, sondern auch das Erbe der orthodoxen und altorientalischen Kirchen sowie die Freikirchen. So wichtig bilaterale Gespräche auch seien, es gehe um das Miteinander aller Kirchen. Dazu bedürfe es der ACK.
In den vergangenen 60 Jahren habe sich das Miteinander der Kirchen in Deutschland so verfestigt, "wie es niemand bei der Gründung der ACK vermuten konnte" hob die Geschäftsführerin der ACK Deutschland, Pfarrerin Barbara Rudolph (Frankfurt/Main), hervor. Dennoch falle bei aller Freude über das Jubiläum auch ein Schatten auf die Feierlichkeiten: die ACK und ihre Geschäftsstelle, die Ökumenische Centrale in Frankfurt am Main, seien hinsichtlich Finanzierung und Personalbesetzung in einer äussert schwierigen Lage, welche die Handlungsfähigkeit in einem existentiellen Masse einschränke. Finanziert werde die ACK durch Beiträge aller Kirchen. Die beiden grössten Beitraggeber, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die römisch-katholische Kirche, hätten jedoch ihre Zuwendungen aufgrund von Sparmassnahmen in erheblichem Masse verringert.

Landesbischof Friedrich Weber (Wolfenbüttel), Vorsitzender der ACK Deutschland, betonte, dass die EKD die Zusammenarbeit mit der ACK brauche. Daher müsse die ACK auch in finanzieller Hinsicht wieder gefestigt werden. Ähnlich äusserte sich Bischof Gerhard Ludwig Müller (Regensburg) für die römisch-katholische Deutsche Bischofskonferenz. Es gehe darum, die ACK personell wieder stärker auszustatten.

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen wurde am 10. März 1948 in Kassel gegründet. Das geschah noch vor der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) am 23. August 1948, damit die Kirchen Deutschlands bei der anstehenden Vollversammlung des ÖRK in Amsterdam mit einer Delegation gemeinsam auftreten konnten. Gründungsmitglieder der ACK waren 1948 die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten), die Vereinigung der deutschen Mennonitengemeinden, das Katholische Bistum der Alt-Katholiken, ausserdem die Methodistenkirche in Deutschland und die Evangelische Gemeinschaft in Deutschland, die sich später zur Evangelisch-methodistischen Kirche zusammenschlossen. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden gehört seit 1948 der ACK als Gastmitglied an. Erster Vorsitzender der ACK war der Theologe und führende Vertreter der Bekennenden Kirche, Pfarrer Martin Niemöller.

1970 teilte sich die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in die ACK (West) und die AGCK (Ost). Im Westen wurden 1974 die römisch-katholische Kirche und die Griechisch-Orthodoxe Metropolie Mitglieder. Nach der Wiedervereinigung erfolgte 1991 die Neugründung der ACK in Deutschland. Inzwischen gehören ihr 20 Kirchen (16 Mitglieder und vier Gastmitglieder) und drei Beobachter an. Ausserdem gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 14 regionale und 250 lokale ACKs.

back (3'544 Zeichen)

Papst fordert: "Theologie muss sich neuen Fragen stellen" uparrowprint druckenemail versenden

Rom/Italien,, 29.01.2008 / APD

Die Theologie muss sich heute neuen Fragen stellen, betonte Papst Benedikt XVI. bei einer Audienz für die Teilnehmer der Vollversammlung der vatikanischen Bildungskongregation. Die Welt von heute stehe in einer doppelten Versuchung, sagte der Papst: Auf der einen Seite gebe es den Rationalismus, der sich von jedem religiösen Bezug gelöst habe, auf der anderen Seite gebe es die Fundamentalismen, "die mit ihrer Verhetzung zu Gewalt und Fanatismus die wahre Substanz der Religion verfälschen".

Ausführlich nahm Benedikt XVI. bei der Audienz, bei der auch Kardinal Christoph Schönborn anwesend war, nach Angaben von Kathpress auch zur Reform der "Grundordnung für die Ausbildung der Priester" Stellung. Die Reform werde derzeit in der Bildungskongregation diskutiert. Die 1970 veröffentlichte "Grundordnung" (Ratio fundamentalis) wurde 1985 novelliert. Inzwischen habe sich die Atmosphäre der Gesellschaft - "mit dem massiven Einfluss der Medien und der Ausweitung des Phänomens der Globalisierung" - neuerlich verändert, betonte der Papst. Daher sei eine weitere Reform der "Grundordnung" naheliegend.

Die künftigen Priester müssten auch für den Dialog mit der Gegenwartskultur ausgebildet werden, betonte der Papst. In die menschliche und kulturelle Bildung der Seminaristen sollte auch der Beitrag der modernen Wissenschaften einbezogen werden. Zugleich gehe es aber auch um eine Vertiefung der spirituellen Bildung. Benedikt XVI. betonte, dass die Frage der geistlichen Berufungen die ganze kirchliche Gemeinschaft angehe, "die Familien und die Pfarrgemeinden genauso wie die Bischöfe, Priester und Ordensleute". Während es in einigen Weltteilen zahlreiche Berufungen gebe, sei im Westen (Europa und Nordamerika) ein grosser Mangel festzustellen. In jedem Fall werde das Dokument über die geistlichen Berufungen hilfreich sein, das derzeit von der Bildungskongregation erarbeitet werde.

back (1'900 Zeichen)

Vatikan denkt über Änderungen im Kirchenrecht nach uparrowprint druckenemail versenden

Rom/Italien, 29.01.2008 / APD

Der Vatikan denkt über punktuelle Änderungen des römisch-katholischen Kirchenrechts nach. Der 1983 verabschiedete "Kodex des kanonischen Rechts" (CIC) sei wie jedes Menschenwerk stets reformierbar und zu verbessern, sagte der vatikanische "Justizminister", Kurienerzbischof Francesco Coccopalmerio, den Medien gegenüber.

Auf einer Fachtagung zum 25-jährigen Bestehen des derzeit gültigen Rechtskodex wurden mögliche Themen für eine Revision gesammelt. Zum internationalen Kongress, der am 24. und 25. Januar im Vatikan tagte, trafen sich nach Angaben von Kathpress rund 200 Kirchenrechts-Experten und mehrere Hundert weitere Teilnehmer.

Eine grundlegende Neufassung des Gesetzeswerks stehe in näherer Zeit nicht in Aussicht, sagte Coccopalmerio: "Für den Augenblick haben wir einen sehr guten Kodex, der der Kirche sehr gute Dienste leistet". Welche Details geändert werden könnten, wollte der Präsident des Justiz-Rats nicht genauer darlegen.

Kirchenrechtler sehen in der Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichte eine mögliche Neuerung. Dies würde katholischen Laien Wege eröffnen, gegen bischöfliche oder päpstliche Anordnungen juristisch Widerspruch einzulegen. Ferner könnten nach Meinung von Experten im kirchlichen Prozessrecht für Ehenichtigkeitsverfahren Veränderungen eingeführt werden, um neueren Erkenntnissen in der Psychologie und der Medizin Rechnung zu tragen.

Gegenüber dem Vorgänger-Kodex von 1917 hob Coccopalmerio an dem jetzigen Rechtsbuch besonders die grundsätzliche Gleichheit aller Gläubigen hervor. Weiter nannte er als Merkmal des 1966 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil begonnenen Werks die Ordnung der Zuständigkeiten von Papst, Bischofssynode und Bischofskonferenzen, die Normen über ökumenische Beziehungen und Neuerungen des Prozessrechts.
Der "Codex iuris canonici" (CIC) hat nach katholischem Verständnis eine geistliche Aufgabe. Der Rechtskodex steht demnach im Dienst der Verkündigung und soll die einzelnen Lebensbereiche der Kirche ordnen. Da die Kirche "ein sichtbares Gefüge ist, in dem göttliche und menschliche Elemente eine einzige komplexe Wirklichkeit bilden", wie das Zweite Vatikanische Konzil es formuliert hat, braucht sie ein entsprechendes Recht.

Das kirchliche Gesetzbuch hat folgenden Aufbau: Allgemeine Normen (Die Canones dieses Codex betreffen allein die lateinische Kirche), Volk Gottes (Gläubige, hierarchische Verfassung, Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens), Verkündigung (Predigt, Katechese, Mission, Erziehung, Kommunikationsmittel, Bücherzensur, Glaubensbekenntnis), Heiligungsdienst (Sakramente, Heilige Orte und Zeiten), Kirchenvermögen, Strafrecht und Prozessrecht. Dieses Recht, auch wenn es nach der Lehre der Kirche für alle Gültigkeit hat, gilt faktisch nur für die römisch-katholische Kirche. Die mit Rom verbundenen Kirchen des Ostens, die sogenannten unierten Kirchen, haben ein eigenes kirchliches Gesetzbuch, den so genannten Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).

back (3'007 Zeichen)

Religion + Staat

Gewissenskonflikt für Adventisten und Juden in Nevada uparrowprint druckenemail versenden

Carson City, Nevada/USA, 29.01.2008 / APD

Amerikanische Adventisten und Juden standen am Samstag, dem 19. Januar 2008, vor der Entscheidung, sich an den Vorwahlen und Wahlversammlungen (Caucuses) im US-Glückspieler-Staat Nevada zu beteiligen oder zum Gottesdienst in ihre Adventgemeinde beziehungsweise in die Synagoge zu gehen. Diese Überschneidung habe dazu geführt, dass Siebenten-Tags-Adventisten und orthodoxe Juden benachteiligt wurden, meinte James Standish, stellvertretender Direktor für Religionsfreiheit der adventistischen Generalkonferenz (Weltkirchenleitung). In Nevada gibt es 5.000 Adventisten und 60.000 Juden.

Die Kandidaten erhofften sich durch einen Sieg zusätzlichen Auftrieb für den "Super Tuesday" am 5. Februar. Dann wird in über 20 Bundesstaaten abgestimmt. Bislang spielte der seit Jahren boomende und rasant wachsende Wüstenstaat, in dem etwa 2,5 Millionen Menschen leben, bei den Vorwahlen kaum eine Rolle.

back (899 Zeichen)

Deutschland: Das Seelsorgegeheimnis muss geschützt bleiben uparrowprint druckenemail versenden

Berlin/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Gegen Überlegungen des deutschen Bundesinnenministeriums, künftig auch Geistliche durch das Bundeskriminalamt (BKA) präventiv abhören zu lassen, hat sich der Vorsitzende der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Pastor Günther Machel (Ostfildern), gewandt. Es sei völlig indiskutabel, das Seelsorgegeheimnis zur Disposition zu stellen. Menschen würden sich einem Seelsorger nur dann anvertrauen, wenn sie die Gewissheit der absoluten Verschwiegenheit hätten. "Zu wem soll jemand mit seinen Problemen noch kommen, wenn der die Befürchtung haben muss, dass das Bundeskriminalamt auch bei Geistlichen mithört?", fragte Machel. "Ganz gleich, was ein Mensch angestellt hat, er benötigt eine Vertrauensperson, der er sein Herz ausschütten kann, um Rat und Hilfe zu bekommen." Dazu müsse aber das Seelsorgegeheimnis vom Staat auch künftig geschützt werden. "Es gab bereits in der Vergangenheit mehrfach Bestrebungen, in das Beichtgeheimnis einzugreifen, doch die hat das Bundesverfassungsgericht stets verhindert."

Auch die Die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) unterstreicht angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Beicht- und Seelsorgegespräche von Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen von der Kirche mit der Seelsorge beauftragten Personen zum Kernbereich privater Lebensführung gehören, in den der Staat auch aus Gründen der Religionsfreiheit und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht eingreifen darf.

Das Seelsorge- und Beichtgeheimnis ist rechtsgeschichtlich eine der ältesten Datenschutzvorschriften. Es wird bis heute in der staatlichen Gesetzgebung geschützt. Sowohl im Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Für den Strafprozess folgt dies aus § 53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus § 383 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO). Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.

back (2'208 Zeichen)

Grundrecht der Militärdienstverweigerung in Europa garantiert uparrowprint druckenemail versenden

Brüssel/Belgien, 29.01.2008 / APD

Am 12. Dezember 2007 hat das Europäische Parlament in Strassburg das Inkrafttreten der Charta der Grundrechte gewürdigt. Im Nachgang zu dem feierlichen Akt für die Charta, die insgesamt 50 Grundrechte enthält, hebt der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Europaparlaments, Jo Leinen, das Grundrecht der Militärdienstverweigerung hervor. Dadurch werde der völkerrechtliche und friedensethische Aspekt der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union (GRC) deutlich.

Artikel 10 der Charta gewährleistet die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, dessen Absatz 2 die Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen enthält. Vor dem Hintergrund der Gewalt durch Kriege und Menschenrechtsverletzungen, die Europa im 20. Jahrhundert noch weithin geprägt hätten, komme es im Europa des 21. Jahrhunderts zunehmend darauf an, zivile Konfliktbearbeitung zu stärken, betonte Leinen. Die Europäische Union habe in vielen Dokumenten und Verträgen kriegerischer Gewalt eine Absage erteilt, und Bedingungen geschaffen, in denen Menschen- und Grundrechte durchgesetzt und geschützt werden.

Der Grundrechtsschutz, den die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bereits bisher geboten habe, werde mit der Charta der Grundrechte für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nun aktualisiert und erweitert: Die Unterzeichnung des EU-Reformvertrages in Lissabon sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, fortschrittliche Standards für Menschen- und Grundrechte in allen Staaten Europas zu erreichen.

Seit 1967 habe sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats, seit 1983 auch das Europäische Parlament immer wieder mit dem Menschenrecht der Gewissensfreiheit zur Militärdienstverweigerung beschäftigt, sagte Leinen. Mit Artikel 10 Absatz 2 sei das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen als Bestandteil der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit erstmals in einem Europäischen Vertrag festgeschrieben worden. "Die Charta der Grundrechte in der EU ist die erste völkerrechtlich verbindliche Kodifizierung auf dem Gebiet der Menschenrechte, die das Recht zur Kriegsdienstverweigerung als Bestandteil der Gewissensfreiheit ausdrücklich anerkennt", hob Leinen hervor.

Vor dem Hintergrund, dass zurzeit immer noch zehn Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an einer Pflicht zum Militärdienst festhielten, sei das nicht selbstverständlich. Ebenfalls bemerkenswert sei, dass noch nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten freiheitliche gesetzliche Regelungen für Militärdienstverweigerer bestünden. Griechenland wäre solch ein viel gerügtes Beispiel. Aber auch in den übrigen Staaten mit Freiwilligenarmeen erwachse aus der Grundrechtecharta die Pflicht, ihren Soldatinnen und Soldaten das Recht zur Verweigerung des Militärdienstes einzuräumen. "Weil jede Soldatin und jeder Soldat dem eigenen Gewissen verantwortlich ist und bleibt, muss die Gewissensfreiheit auch in bestimmten Konfliktsituationen und Einsätzen gewährleistet sein. Diese Möglichkeit ist ebenfalls gesetzlich anzuerkennen und freiheitlich zu regeln", fordert Leinen.

back (3'068 Zeichen)

Religionsfreiheit

Deutschland: Sabbat-Gerichtsurteil zugunsten von Adventisten rechtskräftig uparrowprint druckenemail versenden

Nürnberg/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Im März 2007 hatte das Arbeitsgericht Nürnberg zwei Siebenten-Tags-Adventisten Recht gegeben, die ihre Arbeit am Sabbat verweigerten (Aktenzeichen: 7 Ca 8056/06 W und 7 Ca 8510/06 W). Wie erst jetzt bekannt wurde, nahm der Arbeitgeber seine Berufung gegen das Urteil zurück, so dass es rechtskräftig ist. Eine bereits für Februar 2008 anberaumte Verhandlung beim Landesarbeitsgericht Nürnberg ist damit hinfällig.

Die beiden Arbeitnehmer feiern nach der Bibel den Sabbat von Freitagabend bis Samstagabend, jeweils bei Sonnenuntergang, als Ruhetag. Sie arbeiten bei einer Firma, die nur bei überdurchschnittlicher Auslastung am Freitag eine Spätschicht und eventuell am Samstag eine weitere Schicht ansetzt. Die Kesselschweisser informierten ihren Arbeitgeber, dass sie aus Gewissensgründen an ihrem Sabbat keiner Arbeit nachgehen könnten. Eine Verringerung der Arbeitszeit auf 85 Prozent, um dem Problem aus dem Weg zu gehen, lehnte die Firma ab. Im Mai, August und Oktober 2006 wurden beide Adventisten jeweils am Freitag zu einer Spätschicht eingeteilt. Sie stellten aber bei Sonnenuntergang das Schweissen ein und verliessen unerlaubt ihren Arbeitsplatz. Nach zwei Abmahnungen wurden sie bei der dritten Arbeitsverweigerung entlassen. Sie verklagten ihren Arbeitgeber auf Wiedereinstellung.

Das Arbeitsgericht Nürnberg sah die Klage als begründet an und verwies auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Juni 2005 in einem vergleichbaren Fall eines Siebenten-Tags-Adventisten (Aktenzeichen: 4 Sa 120/05), das vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 10. November 2005 bestätigt wurde (Aktenzeichen: 2 AZN 752/05). Ausserdem führte der Richter aus, dass zur Glaubensfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz auch das Recht des Einzelnen gehöre, sein Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäss zu leben. Das Grundrecht überlasse es dem Einzelnen, welche religiösen Symbole er anerkenne und verwende. Für eine zulässige Berufung auf Artikel 4 Grundgesetz „kommt es nur darauf an, dass es überhaupt von einer wirklichen religiösen Überzeugung getragen und nicht anders motiviert ist”.

Der Arbeitgeber legte zwar gegen das Urteil Berufung ein, war aber bereit, die beiden Kesselschweisser bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung weiter in der Firma bei arbeitsfreiem Sabbat zu beschäftigt. Zwei Tage vor Weihnachten bot der Arbeitgeber den beiden Adventisten einen geänderten Arbeitsvertrag an. Danach brauchen sie am Freitagabend und am Samstag nicht mehr zu arbeiten.

back (2'578 Zeichen)

Arbeitsverweigerung am Sonntag führt nicht zwangsläufig zur Kündigung uparrowprint druckenemail versenden

Hamm/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen am Sonntag zu arbeiten, rechtfertigt das nicht zwingend die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Darauf machte der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) in seinem Informationsdienst aufmerksam. Eine Kündigung ist laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm unzulässig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dass dies mit konkreten Betriebsstörungen verbunden wäre, durch geänderte Schichteinteilung oder Versetzung in eine andere Abteilung, von der Sonntagsarbeit befreien kann (Aktenzeichen: 15 Sa 271/07).

Der Kläger ist seit 1994 als Pressemitarbeiter bei einem Unternehmen tätig, das etwa 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Ursprünglich wurde im Betrieb jeweils dreischichtig von montags bis samstags gearbeitet. Mit Bewilligung der Bezirksregierung führte die Firma in der Zeit von April bis Dezember 2006 in einigen Abteilungen Sonn- und Feiertagsarbeit ein. Anfang Juli 2006 erklärte der Kläger, er werde künftig nicht mehr sonntags arbeiten. Dabei berief er sich auf seine Glaubensfreiheit und erklärte, seine religiöse Überzeugung als Baptist liesse es nicht zu, dass er am Sonntag arbeite. Die Unternehmensleitung teilte den Kläger trotzdem für Sonntagsschichten ein. Nachdem der Kläger nicht zum Sonntagsdienst erschien, erhielt er eine Abmahnung und nach wiederholtem Nichterscheinen eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte schon vor dem Arbeitsgericht Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht entschied, dass die Firma im Rahmen ihres Weisungsrechts grundsätzlich berechtigt sei, den Kläger zur Sonntagsarbeit heranzuziehen. Das Weisungsrecht der Beklagten kollidiere aber mit dem Grundrecht des Klägers auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gemäss Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz. Das Unternehmen wäre daher verpflichtet gewesen, vor Ausspruch der Kündigung zu prüfen, ob eine andere Schichteinteilung oder eine Versetzung in eine andere Abteilung möglich sei, bei welcher der Kläger nicht am Sonntag arbeiten müsste. Das sei im Streitfall jedoch nicht erfolgt.

back (2'090 Zeichen)

Religionsfreiheit vor neuen Herausforderungen: Religion keine Privatsache uparrowprint druckenemail versenden

Trier/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Der scheidende katholische Trierer Bischof Reinhard Marx sieht die Religionsfreiheit in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Einerseits müsse die Religionsfreiheit strikt beachtet, andererseits müssten die "unterschiedlichen Beiträge" der Religionsgemeinschaften zur Kultur und Gesellschaft auch wahrgenommen werden, sagte Marx am 25. Januar bei einem Fachgespräch in Berlin.

Nach einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes (epd) wies die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in der Debatte auf die globalen Probleme hin, Religionsfreiheit durchzusetzen. Es sei besonders problematisch, dass der Religionswechsel nicht überall anerkennt werde und teils sogar lebensgefährlich sei. In Deutschland sei die Frage der Religionsfreiheit zunehmend in europäische Entscheidungen eingebunden. So habe etwa der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg im April 2007 erklärt, dass Scientology den Schutz der Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit geniesse.

Das Problem sei, dass es keinen verbindlichen staatlichen Begriff der Religionsfreiheit gebe. Er werde massgeblich davon geprägt, wie die Religionsgemeinschaften ihn selbst definieren, sagte Däubler-Gmelin. Die SPD-Politikerin war erst kürzlich zur neuen Vorsitzenden des Rechtsausschusses in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt worden.

Der katholische Bischof Marx betonte, die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates dürfe nicht mit "ethischer Indifferenz" gleichgesetzt werden. Der 54-jährige Theologieprofessor unterstrich ausserdem, zur Religionsfreiheit gehöre unbedingt die Ausübung im öffentlichen Raum: "Hinter dem verbreiteten Slogan, dass in der modernen Gesellschaft Religion nur noch 'Privatsache' sei, verbirgt sich zuletzt eine freiheitsfeindliche Haltung", sagte der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax. Dass die Kirche auch in der Öffentlichkeit sichtbar sein müsse, habe auch rechtliche Konsequenzen, sagte Marx mit Blick auf die Frage, ob Kruzifixe in Schulen aufgehängt werden dürfen.

Marx ergänzte, in der heutigen Zeit stelle sich zunehmend auch die Frage nach den Grenzen der Religionsfreiheit. Es sei selbstverständlich, dass unter dem Titel der Religionsfreiheit nicht alles erlaubt sei. Umgekehrt dürfe aber "die prinzipielle Begrenztheit" eines jeden Menschenrechts nicht zu beliebigen Einschränkungen führen. Diese Gefahr sei vor allem in Zeiten allgemeiner Terrorismusangst "sehr real".

back (2'478 Zeichen)

Medien

Wieder Radio-Live-Sendungen bei der "Stimme der Hoffnung" uparrowprint druckenemail versenden

Alsbach-Hähnlein/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Das Medienzentrum "Stimme der Hoffnung" der Siebenten-Tags-Adventisten in Alsbach-Hähnlein bietet unter dem Titel "Hope Channel aktuell" wieder Live-Sendungen für Radiohörer an. Moderiert werden sie jeden Montagabend, 20 bis 22 Uhr, von Joachim Lippert. Die Hörer können sich per Telefon oder Chat an diesem Gespräch beteiligen, ihre Meinung sagen und mitdiskutieren.

"Hope Channel aktuell" ist im Internet unter www.hopechannel.de oder über den Satelliten Eutelsat-Hotbird im TV-Kanal von "Hope Channel 2" zu empfangen. Das Medienzentrum hatte früher am Mittwoch Live-Sendungen über Kurzwelle angeboten. Doch der Umzug der "Stimme der Hoffnung" Anfang 2007 von Darmstadt nach Alsbach-Hähnlein und die notwendige Ausstattung des Studios durch Eigenbau machten eine längere Pause erforderlich.

back (797 Zeichen)

Herrnhuter Losungen jetzt als Freeware im Internet uparrowprint druckenemail versenden

Herrnhut/Deutschland, 29.01.2008 / APD

Die Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine hat ihr Angebot zu den Losungen (Gottes Wort für jeden Tag) für 2008 erweitert. Für die Betriebssysteme und Plattformen Windows, Apple und Palm stehen Anwendungen zur Anzeige der deutschsprachigen Losungstexte zur Verfügung. In Kürze kommen weitere Anwendungen für TypO3 und Linux hinzu.

Alle Programme werden als Freeware angeboten. Sie dürfen kostenlos verwendet werden und sind für die freie Weitergabe bestimmt. Alle Losungsprogramme beinhalten die Tagestexte (Losung und Lehrtext), die identisch mit dem Losungsbuch in Wortlaut und Bibelübersetzung sind. Die dritten Texte (Lieder und Gebete) werden in Freewareprodukten nicht verwendet. Das Angebot der Losungen als Freeware ist im Internet unter www.losungen.de/download/download.php zu finden.

Die Losungen bestehen aus einem ausgelosten Vers aus dem Alten Testament und einem dazu ausgesuchten Vers aus dem Neuen Testament. Beide Bibelworte (Losung und Lehrtext) werden mit einem Liedvers oder einem Gebet ergänzt. Die Losungen wolle ein Wort für den Tag sein und zum Bibellesen einladen. Die Losungen sind das am weitesten verbreitete Andachtsbuch in Deutschland. Sie werden von der Evangelischen Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine seit 1731 herausgegeben. In diesem Jahr liegt somit die 278. Ausgabe in ununterbrochener Reihenfolge vor. Allein im deutschsprachigen Bereich beträgt die Auflagenhöhe etwa eine Million. Fremdsprachige Losungsübersetzungen erscheinen in 50 Sprachen.

back (1'516 Zeichen)


Impressum Top

Nachrichtenagentur APD
(Adventistischer Pressedienst)
Postfach 104
CH-4020 Basel
E-Mail: APD-CH(at)apd.info
Web: http://www.stanet.ch/APD/

Herbert Bodenmann (verantwortlich), Journalist SFJ
Christian B. Schäffler, Journalist SFJ
Tel: +41 61 311 73 70

© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD.

APD ® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.

Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ging aus der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts hervor. Gegenwärtig zählt sie 16,9 Millionen erwachsene Mitglieder und mehr als 30 Millionen Gottesdienstbesucher in 209 Staaten der Erde. In der Schweiz sind 4.324 Mitglieder in 51 Gemeinden und 5 Gruppen organisiert. Ihre einzige Glaubensgrundlage ist die Bibel.