Italien legt gegen Strassburger Kruzifix-Urteil Berufung einprint druckenemail versenden

Strassburg/Rom, 04.02.2010 / APD

Der Europäische Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg wird voraussichtlich Anfang März darüber entscheiden, ob das umstrittene Kruzifix-Urteil vor einer Grossen Kammer des Gerichts neu verhandelt wird. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sei Italiens Antrag auf Verweisung des Verfahrens an eine Grosse Kammer des EGMR fristgerecht am 29. Januar in Strasburg eingegangen.

Eine sieben Richter umfassende Kammer des Gerichts hatte im November 2009 gegen Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern entschieden. Die Richter gaben einer Klägerin Recht, die sich in Italien vergeblich gegen die Kreuze an öffentlichen Schulen gewandt hatte. Der Staatsrat, das oberste italienische Verwaltungsgericht, hatte 2006 entschieden, das Kreuz sei zu einem Symbol für die Werte Italiens geworden. Dort wurde die Klage der Italienerin abgewiesen. Das Urteil löste vor allem in Italien und bei der römisch-katholischen Kirche erhebliche Kritik aus.

Die fünf Richter in Strassburg müssen jetzt darüber entscheiden, ob Italiens Antrag auf Verweisung an eine Grosse Kammer stattgegeben wird. Dies solle voraussichtlich am 4. März geschehen, sagte die Gerichtssprecherin. Stimmen die Richter der Überweisung zu, wird sich eine Grosse Kammer aus 17 Richtern mit dem Fall befassen. Gegen deren Entscheidung ist dann kein Einspruch mehr möglich.

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