Session der UNO-Menschenrechts-Kommission 2004
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Aufruf der NGOs zur Glaubwürdigkeit der MRK 
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Genf/Schweiz, 16.04.2004, 16.03.2004 / swissinfo

UNHCR
60. Sitzung der Menschenrechtskommission (MRK)
der Vereinten Nationen (UN) in Genf
vom 15. März bis 23. April 2004
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Aufruf der NGOs zur Glaubwürdigkeit der MRK
Genf/Schweiz, 14.03.2004/swissinfo Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) haben die UNO-Menschenrechtskommission aufgefordert, sich selbst zu reformieren. Sonst riskiere sie, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren. Dieser Aufruf erfolgte kurz vor Beginn der Jahressitzung der Kommission.
Immer wieder habe die UNO-Menschenrechtskommission (MRK), statt Menschenrechte durchzusetzen und Verstösse zu verurteilen, ein Auge zugedrückt und Tätern Straffreiheit gewährt, sagt die Generalsekretärin von amnesty international, Irene Khan.
"Und wenn die Kommission nicht fähig ist, Menschenrechts-Verstösse zu verurteilen, wird sie bedeutungslos", so Khan gegenüber swissinfo. Gewisse Staaten benützten ihre Mitgliedschaft in der MRK, um Kritik zu verhindern.
Nach Ansicht von Adrien-Claude Zoller von der Schweizer NGO "Geneva for Human Right" hat die MRK ihren Auftrag, Menschenrechte durchzusetzen und Verletzungen anzuklagen, nicht richtig wahrgenommen.
"Die Kommission ist eine Kammer der Straflosigkeit geworden, wo Richter und Angeklagte auf derselben Bank sitzen", erklärt Zoller gegenüber swissinfo.
Straffreiheit
Bei einer von swissinfo organisierten Debatte wies der libysche Präsident der letztjährigen Kommission, Najat al-Hajjaji, Zollers Vorwurf zurück. Die MRK sei keineswegs ein Forum für Straffreiheit.
Menschenrechts-Organisationen bemängeln jedoch, dass Länder wie China, Algerien, Indonesien, Saudi-Arabien, Russland oder Simbabwe, die "eine erschreckende Bilanz in Sachen Menschenrechten" aufwiesen, bislang einer ernsthaften Untersuchung durch die MRK entgangen seien.
Verschiedene Entwicklungsländer haben zudem vorgeschlagen, Regierungen für Menschenrechts-Verletzungen nicht mehr an den Pranger zu stellen, sondern ihnen stattdessen technische Hilfe und Zusammenarbeit anzubieten. Eine solche Politik könnte jedoch die Position der Kommission schwächen, befürchtet Zoller.
"Wenn massive Menschenrechts-Verletzungen begangen worden sind, ist eine Verurteilung ein 'Must'. Ohne Ahndung hat die Kommission kein Existenzrecht mehr", sagt Zoller.
Folter
In den nächsten sechs Wochen wird die MRK die Menschenrechts-Situation in rund 20 Ländern überprüfen und gleichzeitig eine Reihe von Vorschlägen im Zusammenhang mit Bildung und Entwicklung sowie Folter und Kinderhandel vorlegen.
NGOs wie amnesty international und Human Rights Watch fordern die Kommission auf, einen Schritt weiter zu gehen. So soll sie auch umstrittene Themen aufnehmen, wie den Status der auf der US-Militärbasis Guantanamo festgehaltenen mutmasslichen Taliban-Kämpfer, den US-Krieg gegen den Terrorismus oder das Thema der sexuellen Ausbeutung.
Die NGOs verlangen von der Kommission zudem, die Menschenrechtslage in verschiedenen Ländern müsse genauer unter die Lupe genommen werden.
"Schauen Sie sich auf der Welt um. Sie sehen Menschenrechts-Verletzungen in Irak, Afghanistan, Kongo, China, Tschetschenien, Simbabwe, Sudan, Saudi-Arabien und nun auch in Haiti", erklärt die amnesty-Generalsekretärin Khan gegenüber swissinfo. "Und was sagt die Kommission dazu?"
Zoller hofft, dass die Diskussionen zur Lage der Menschenrechte in Weissrussland, Turkmenistan und Nordkorea weitergeführt werden. Diese Staaten waren im letzten Jahr verurteilt worden.
Kampf gegen den Terrorismus
Die NGOs fordern auch, dass die Kommission einen Verantwortlichen bestimmt, der die Auswirkung von Anti-Terror-Massnahmen auf die Menschenrechte beobachtet.
Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Grossbritannien, Spanien und Australien, das dieses Jahr der MRK vorsteht, sind gegen diesen Vorschlag, genauso wie Indien, Pakistan und Saudi-Arabien.
amnesty international (ai) und Human Rights Watch (HRW) beanstanden, dass der von den USA geführte Krieg gegen den Terrorismus zahlreiche Menschenrechts-Missbräuche verursacht. Sie fordern die UNO auf, etwas dagegen zu unternehmen.
"Seit dem 11. September 2001 haben wir festgestellt, dass Regierungen im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus Menschenrechte verletzen. Wir sind davon überzeugt, dass die Kommission eingreifen muss", sagt Khan.
Frauen
Im weiteren verlangen die NGOs von der Kommission, Gewalt gegen Frauen und die Diskriminierung von Homosexuellen zu überprüfen.
"Ein Jahrzehnt, nachdem die Wiener Konferenz Frauenrechte als Menschenrechte anerkannt hatte, wird noch immer eine von drei Frauen auf der Welt missbraucht, körperlich misshandelt oder vergewaltigt. Das ist ein Skandal", so Khan.
(Redakteurin: Anna Nelson in Genf für swissinfo und Agenturen
(Aus dem Englischen übertragen und bearbeitet von Etienne Strebel)
Swissinfo ist die Nachrichtenplattform von Schweizer Radio International (SRI)
Die MRK in Kürze:
Die Menschenrechts-Kommission der UNO (MRK) trifft sich jedes Jahr für sechs Wochen in Genf. Sie beauftragt Arbeitsgruppen, Experten und Repräsentanten damit, bestimmte Zustände im Bereich der Menschenrechte zu überwachen.
Die MRK ist aus 53 rotierenden Mitgliedsländern zusammengesetzt. Sie werden vom UNO Wirtschafts- und Sozial-Rat gewählt. Mehr als 3000 Delegierte aus Mitglieds- und Beobachter-Staaten nehmen zusammen mit NGOs jedes Jahr teil.
Die Schweiz ist nicht Mitglied bei der MRK. Im Schweizer Parlament ist jedoch eine Motion hängig, welche die Kandidatur vorantreiben soll.
NGOs hoffen, dass die Ernennung der kanadischen Richterin Louise Arbour zur neuen UNO-Hochkommissarin die Glaubwürdigkeit der MRK stärkt. Arbour wird ihr Amt im Juli 2004 antreten.
Die Schweiz verteidigt die Rechte der Frauen 
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60. Sitzung der Menschenrechtskommission (MRK)
der Vereinten Nationen (UN) in Genf
vom 15. März bis 23. April 2004
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Zum Auftakt der Session der UNO-Menschenrechts-Kommission in Genf:
Die Schweiz verteidigt die Rechte der Frauen
Genf/Schweiz, 16.04.2004/swissinfo Mehr als 20 Regierungs-Vertreterinnen haben sich am Rande der UNO-Menschenrechts-Session getroffen und über Gewalt gegen Frauen diskutiert. Das Treffen kam auf Initiative der Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey zustande.
Die Teilnehmerinnen verabschiedeten eine Erklärung zu Menschenrechts-Verletzungen, deren Opfer Frauen und Mädchen jeden Alters sind.

Micheline Calmy-Rey
"Gewalt gegen Frauen existiert in verschiedenen Formen und ist eine Verletzung der Menschenrechte", sagte die Schweizer Aussenministerin nach dem informellen Arbeits-Essen mit ihren Kolleginnen in Genf. Die Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten der Frauen müsse aufhören, und Erklärungen müssten in Taten umgesetzt werden. "Die Bekämpfung dieser Gewalt hat für die Länder grosse innenpolitische, aber auch aussenpolitische Bedeutung", fügte Calmy-Rey bei.
Claudia Roth, Leiterin der deutschen Delegation, betonte, der Frauen- und Kinderhandel sei kein Kavaliersdelikt, sondern Teil des organisierten Verbrechens.
Gewalt sei die häufigste Todesursache bei Frauen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren, so Calmy-Rey. In der Schweiz würden pro Jahr durchschnittlich 40 Frauen an den Folgen häuslicher Gewalt sterben.
Unter den verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen nannte sie Vergwaltigung, sexuelle Ausbeutung, häusliche Gewalt, Verstümmelung von Genitalien, Diskriminierung und Armut.
Im Schatten der Terroranschläge
Die sechs Wochen dauernde Session der UNO-Menschenrechts-Kommission begann am Montag in Genf. Sie steht im Schatten der Terroranschläge in der spanischen Hauptstadt Madrid. Die spanische Aussenministerin Ana Palacio Vallersundi hatte zwar ihre Teilnahme zugesagt, dann aber gemäss der spanischen Botschaft in Genf ihre Reise in letzter Minute abgesagt.
"Wir sind sehr traurig, dass unsere Kollegin nicht hier sein kann", sagte die Aussenministerin von El Salvador, Maria Eugenia Brizuela de Avila gegenüber swissinfo.
"Aber wir hoffen, dass der Kampf gegen den Terrorismus andere Themen der Menschenrechts-Session, wie die Rechte der Frauen, nicht überschattet."
Langsamer Fortschritt
Vor zehn Jahren hatte die UNO eine Sonder-Berichterstatterin zur Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen, ernannt.
1993 hatte eine UNO-Konferenz in Wien die Rechte der Frauen als Bestandteil der Menschenrechte anerkannt.
Dennoch habe sich seither viel zuwenig geändert, betonte die Schweizer Aussenministerin. Weltweit sei jede dritte Frau Formen der Gewalt oder der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt.
Gemäss Calmy-Rey haben sich die Ministerinnen auf ein weiteres Treffen am Rande der UNO-Generalversammlung in New York geeinigt.
Schweiz ist Beobeachterin
Auch wenn die Schweiz nicht offiziell Mitglied der UNO-Menschenrechtskommission ist, kann sie an den Diskussionen als Beobachterin teilnehmen.
In dieser Eigenschaft unterbreitete Aussenministerin Calmy-Rey am Dienstag den Verantwortlichen der Session die Prioritäten der Schweiz.
Im Rahmen der UNO-Reform wolle die Schweiz die Schaffung eines "Rats für Menschenrechte" vorschlagen, erklärte Calmy-Rey vor der Kommission in Genf. Dieses politische Amt sollte auf derselben Ebene angesiedelt sein wie der UNO-Sicherheitsrat.
Ziel: Die Menschenrechte sollen damit eine grössere Sichtbarkeit und mehr Bedeutung erhalten. Die Schweiz beauftragte den Berner Staatsrechtler Walter Kälin, diese Idee zu überprüfen. Im Sommer soll der Bericht UNO-Generalsekratär Kofi Annan unterbreitet werden.
Neben dem Kampf gegen Gewalt jeder Art an Frauen machte sich die Schweiz vor der Menschenrechts-Kommission für die Bekämpfung des Terrorismus stark - dabei müssten aber die Menschenrechte eingehalten werden, betonte Calmy-Rey. Die Schweiz sei besorgt, dass es in dieser Beziehung Probleme geben könne, sagte die Aussenministerin, ohne dabei konkerte Staaten zu nennen.
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In Kürze:
Auf Einladung von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey haben am Montag (15. März) in Genf Regierungs-Vertreterinnen aus 24 Ländern an einem Treffen teilgenommen.
Im Zentrum stand die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.
Das Treffen fand am Rande der 60. Session der UNO-Menschenrechts-Kommission statt.
Nach Angaben der Menschenrechts-Organisation amnesty international (ai) haben 54 Länder die Diskriminierung der Frauen in der Gesetzgebung verankert. Weltweit erleide ein Drittel aller Frauen gewaltsame Übergriffe.
Stichwort: UN-Menschenrechtskommission 
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Genf/Schweiz, 16.03.2004 / APD
Stichwort: UN-Menschenrechtskommission
60. Sitzung der Menschenrechtskommission (MRK)
der Vereinten Nationen (UN) in Genf
vom 15. März bis 23. April 2004
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Zentrales Organ zum Schutz der Menschenrechte
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) ist das zentrale VN-Organ zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Sie kann sich mit allen menschenrechtsrelevanten Fragen befassen. Die Menschenrechtskommission setzt sich aus Vertretern von 53 Regierungen zusammen, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) für die Dauer von drei Jahren nach folgendem geographischen Schlüssel gewählt werden: 5 aus osteuropäischen Staaten, 10 aus westeuropäischen und anderen Staaten, 11 aus lateinamerikanischen und karibischen Staaten, 12 aus asiatischen Staaten und 15 aus afrikanischen Staaten.
Jährliche Tagungen
Die Menschenrechtskommission tritt jährlich Anfang März für sechs Wochen in Genf zusammen. Die 60. Tagung der MRK hat am 15. März begonnen und dauert noch bis 23. April 2004. Zu den öffentlichen Sitzungen sind auch Regierungen, die nicht Mitglied der Menschenrechtskommission sind, und Nichtregierungsorganisationen, die einen Konsultativstatus beim ECOSOC besitzen, zugelassen. Es steht ihnen außerdem zu, schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu einzelnen Themen abzugeben.
Resolutionen
Die Mitgliedstaaten stimmen während dieser Tagung über Resolutionsentwürfe ab, die sich entweder mit der Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land (Länderresolutionen) oder mit einzelnen thematischen Bereichen (z.B. der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe oder Maßnahmen gegen die Folter) befassen. Eine Resolutionen kann z.B. auch die Einsetzung eines sog. Sonderberichterstatters zu einem Thema oder einem bestimmten Land beschließen. Die Bundesregierung bemüht sich zusammen mit ihren europäischen Partnern auf der Tagung der Menschenrechtskommission schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und Sachthemen wie Folter, Todesstrafe und Kinderrechte anzusprechen und Entscheidungen herbeizuführen, die die Menschenrechte international stärken.
Die erzielten Resolutionen sind Ergebnis eines schwierigen Verhandlungsprozesses, in dessen Verlauf unter Umständen zahlreiche Kompromisse eingegangen werden müssen. Dennoch haben diese Resolutionen und der damit verbundene Verhandlungsprozess unmittelbare Auswirkungen. Eine Verurteilung durch die internationale Gemeinschaft wegen Menschenrechtsverletzungen versuchen die betroffenen Staaten zu vermeiden. Dazu unternehmen sie nicht nur diplomatische Schritte sondern bemühen sich häufig auch um konkrete Verbesserungen der Menschenrechtssituation, um einer Verurteilung zu entgehen. Mit menschenrechtlichen Resolutionen wird darüber hinaus eine Berufungsgrundlage geschaffen, auf welche sich die Zivilgesellschaft stützen kann und die Bedeutung hat für die Fortentwicklung der internationalen Menschenrechte.
Zur Entstehung der Menschenrechtskommission
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen wurde 1946 vom ECOSOC der Vereinten Nationen eingesetzt. 1947 traf sich die MRK zum ersten Mal. Ihre Aufgabe bestand damals zunächst darin, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu entwerfen. Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung von der VN-Generalversammlung angenommen; seitdem wird der 10. Dezember alljährlich als "Tag der Menschenrechte" international gewürdigt.
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Herbert Bodenmann (verantwortlich), Journalist SFJ |
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Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ging aus der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts hervor. Gegenwärtig zählt sie 16,9 Millionen erwachsene Mitglieder und mehr als 30 Millionen Gottesdienstbesucher in 209 Staaten der Erde. In der Schweiz sind 4.324 Mitglieder in 51 Gemeinden und 5 Gruppen organisiert. Ihre einzige Glaubensgrundlage ist die Bibel.

