Pressestimmen zur Instruktion \"Redemptionis Sacramentum\"

Stellungnahmen

Neues Vatikandokument verurteilt Verstösse gegen Gottesdienstregeln uparrowprint druckenemail versenden

Neues Vatikandokument verurteilt Verstösse gegen Gottesdienstregeln

Rom/Italien, 23.04.2004/epd Der Vatikan hat am 23. April das mit Spannung erwartete Dokument über Gottesdienst und Liturgie veröffentlicht. Das Schreiben in Form einer Instruktion verurteilt Verstösse gegen die Regeln des römisch-katholischen Gottesdienstes und prangert diese als "Missbräuche" an. Das Schreiben mit dem Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) wurde von der vatikanischen Liturgiekommission unter Mitarbeit der Glaubenskongregation und dessen Präfekten, Kardinal Joseph Ratzinger, erstellt. Es betont auch die Trennung zwischen Katholiken und Protestanten.

Zu den in dem Vatikandokument beklagten Missbräuchen gehören auch ökumenische Initiativen. Diese seien zwar gut gemeint, widersprächen aber der Disziplin der Kirche, heisst es. Während das Dokument im Wesentlichen bereits bestehende Regeln betont, verschärft es die Grenzen zwischen den Kirchen. Gemeinsame Messfeiern von katholischen Priestern mit Würdenträgern anderer christlicher Konfessionen werden als "schwerwiegendes Delikt" eingestuft, die an die vatikanischen Behörden zu melden sind.

In der jetzt veröffentlichten Fassung des Dokuments findet sich jedoch kein Verbot von Applaus und Tänzen. So verbietet das Dokument auch nicht, wie vor allem in Nordeuropa befürchtet, weibliche Messdiener. Zu den angeprangerten Missbräuchen gehören von Laien gehaltene Predigten, Verstösse gegen die liturgische Kleiderordnung von Priestern sowie die Entwendung von geweihten Hostien.

Das Papier trägt den Untertitel "Über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind". Papst Johannes Paul II. hatte in seiner letzten Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Kirche aus der Eucharistie) vom vergangenen Jahr die neue Instruktion angekündigt, die Regelabweichungen korrigieren soll. (04237/23.4.2004)

© Evangelischer Pressedienst (epd), Frankfurt am Main 2004

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Vatikan schreibt Liturgie-Normen fest uparrowprint druckenemail versenden

Vatikan schreibt Liturgie-Normen fest

Rom/Italien, 23.04.2004/KNA Der Vatikan hat die bestehenden Normen für die katholische Messfeier festgeschrieben und die Priester weltweit ermahnt, sie nicht eigenmächtig zu verändern.
In einem am 23. April veröffentlichten Dokument werden die Bischöfe aufgefordert, über die genaue Einhaltung der liturgischen Vorschriften zu wachen.

Die Gläubigen können laut dem Papier schwere Verstösse entweder beim Ortsbischof oder direkt beim Vatikan anzeigen. Allerdings sollten sie Klagen "nach Möglichkeit" zunächst dem Ortsbischof vorlegen. Der Präfekt der Gottesdienst- und Sakramenten-Kongregation, Kardinal Francis Arinze, stellte die seit langem erwarteten Richtlinien mit dem Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) in einer Pressekonferenz vor.

Der 186 Paragrafen umfassende Normenkatalog geht auf zahlreiche Einzelheiten ein und spricht von der Notwendigkeit, schwere "Missbräuche" im Umgang mit der Liturgie auszumerzen. Diese gingen "gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und Autorität der Kirche".

Ohne bestimmte Länder zu nennen heisst es in dem Papier, an einigen Orten seien solche Praktiken in der Liturgie "zur Gewohnheit geworden". Es sei klar, dass "dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muss". Eigenmächtige Veränderungen in der Liturgie führten zu Spaltungen in den Gemeinden. (M200404281)

© Katholische Nachrichtenagentur (KNA), Bonn 2004

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Stellungnahme des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim zu "Redemptionis sacramentum" uparrowprint druckenemail versenden

Stellungnahme des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim, einer Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland , zur Instruktion "Redemptionis sacramentum (Das Sakrament der Erlösung) - über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind"; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung; Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 164

"In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige." (Karl Kraus)

Die am 23. April 2004 veröffentlichte Instruktion ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann läßt sich auf http://www.dbk.de zitieren: "Als Gesamteindruck lässt sich aber schon jetzt feststellen, dass dieses – von mancher Seite mit Besorgnis erwartete – Dokument keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil bedeutet, sondern notwendige Einzelschritte zu deren weiterer Verwirklichung auf den Weg zu bringen sucht. In diesem Sinne
wünscht die Deutsche Bischofskonferenz eine sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der Instruktion im Ganzen und der vielen einzelnen Bestimmungen."

http://dbk.de/presse/pm2004/pm2004042301.html

Für das Konfessionskundliche Institut Bensheim gab Dr. Walter Schöpsdau, Referent für Catholica / Moral- und Pastoraltheologie am 24. April in Bensheim eine erste Stellungnahme ab:

Das "Recht der Gläubigen auf eine wahre Liturgie" gegen Mißbräuche und liturgische Eigenmächtigkeiten zu schützen, ist grundsätzlich ein berechtigtes Anliegen, auch wenn viele der minutiösen Normierungen des Textes einen Eindruck von Ängstlichkeit und Gesetzlichkeit
hervorrufen. Das Problem des Dokuments liegt aber darin, daß es die Tendenz der Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester (1997) fortsetzt und eine authentische Feier der Eucharistie dadurch sicherstellen möchte, daß es die Laien möglichst aus dem Altarraum verbannt. Ihm zufolge hat die Mithilfe von Laien bei der Feier der Liturgie absoluten Ausnahmecharakter
und keinesfalls den Sinn, "eine vollere Teilnahme der Laien zu gewähren". Die einzelnen Bestimmungen, die einer "Klerikalisierung" der Laien wehren wollen, laufen auf eine Klerikalisierung der Liturgie hinaus, die zurück in eine Priesterkirche zu führen scheint. Wenn nach der Instruktion die Gläubigen ihre Klage über liturgischen Mißbrauch nicht nur beim Diözesanbischof, sondern unmittelbar auch "beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes" einreichen können, droht nicht nur den Priestern, sondern auch solchen Bischöfen eine Disziplinierung, die bisher bei manchem, was vor Ort geschah, ein Auge zugedrückt haben. Ökumenisch weicht die Instruktion keinen Millimeter von der harten Linie der Eucharistie-Enzyklika ab. Um Kommunionempfang durch Nichtkatholiken auszuschließen, sollen die Anwesenden künftig sogar ausdrücklich auf die kirchlichen Gesetze hingewiesen werden. Warum gerade die
lehramtlichen Verbote in Bezug auf ökumenische Initiativen dazu beitragen sollen, daß "das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle", stößt sicher auch bei Katholiken auf Unverständnis. Auch die näheren inhaltlichen Bestimmungen der Instruktion über die einzelnen Elemente der Eucharistiefeier lassen erahnen, wie wenig aus lehramtlicher Sicht von einer ökumenischen Annäherung im Verständnis der Eucharistie die Rede sein kann.

Pfarrer Dr. Walter Schöpsdau, Bensheim

Zum Wortlaut des Dokuments: http://dbk.de/schriften/DBK2.Vas/VE_164.pdf

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"Wert und Würde der Liturgie" uparrowprint druckenemail versenden

"Wert und Würde der Liturgie"
Erzbischof Hans-Josef Becker zur Instruktion „Das Sakrament der Erlösung“ über die Eucharistie

Paderborn/Deutschland, 23.04.2004/pdp In einer ersten Reaktion hat Erzbischof Hans-Josef Becker die am 23. April veröffentlichte Instruktion „Das Sakrament der Erlösung“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung als einen hilfreichen Hinweis auf den besonderen Wert und die Würde der Eucharistie bewertet. Im Folgenden dokumentieren wir die Stellungnahme des Erzbischofs.

Heute hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die Instruktion “Das Sakrament der Erlösung” veröffentlicht. Ziel der Instruktion ist es, den besonderen Wert und die besondere Würde der Eucharistie heraus zu stellen. Sie unterstreicht, dass die „Messfeier der Mittelpunkt des ganzen christlichen Lebens“ ist.

In acht Kapiteln stellt die Instruktion die wichtigsten Normen für eine würdige Feier der Heiligen Messe vor, gemäss den geltenden kirchlichen Massgaben. Es werden keine neuen Vorschriften erlassen. Vielmehr konkretisiert sie, was Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ theologisch begründet und den Priestern und Laien ans Herz gelegt hat.

Wenn die Instruktion Fehlverhalten und Verfehlungen benennt, so geschieht dies aus der Sorge, die Würde der Eucharistie und die von ihr her gebotene Ehrfurcht vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten zu schützen. Sicher betreffen nicht alle aufgeführten Verfehlungen unsere Situation. Diese Hinweise können uns für ein tieferes Verständnis der Eucharistie auch hilfreich sein.

Eine gründliche Auseinandersetzung mit der Instruktion steht für die Deutsche Bischofskonferenz ebenso an wie für die zuständigen Gremien in den Diözesen. (pdp-d-011-23.04.04)

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Kardinal Lehmann zur Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" uparrowprint druckenemail versenden

Kardinal Lehmann zur Instruktion "Das Sakrament der Erlösung"

Erste einführende Information und Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, zu der Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

In seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia vom 17. April 2003 hat Papst Johannes Paul II. die Bedeutung der grossen liturgischen Tradition der Kirche hervorgehoben und einen eindringlichen Appell ausgesprochen, die verbindlichen liturgischen Normen treu zu befolgen. Der Darstellung und Erläuterung dieser Normen ist die Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" (Redemptionis sacramentum) gewidmet, die auf Anweisung des Heiligen Vaters von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Abstimmung mit der Kongregation für die Glaubenslehre erarbeitet worden ist (Datum der päpstlichen Approbation ist der 19. März 2004, Datum der Verabschiedung durch die Gottesdienstkongregation der 25. März 2004; die Veröffentlichung erfolgte jetzt am 23. April 2004).

Das Dokument bietet in acht Kapiteln, ergänzt durch ein Vorwort und ein Schlusswort, einen Überblick der wichtigsten Normen für eine würdige und mit den kirchlichen Massgaben im Einklang stehende Feier der Heiligen Messe. Die Instruktion erlässt keine neuen Vorschriften, sondern stellt die geltenden Bestimmungen im Zusammenhang dar. Sie konkretisiert das Anliegen des Papstes, das er in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (EDE) theologisch begründet und Priestern wie Laien ans Herz gelegt hat: Die Eucharistie in ihrer authentischen Gestalt als Spiegel und Zeugnis der einen und universalen Kirche zu feiern (vgl. EDE 52).

Die Instruktion wird eröffnet durch die ersten beiden Kapitel (I.-II.), die den spezifischen Aufgaben und Kompetenzen von Bischöfen, Priestern und Diakonen einerseits sowie aller gläubigen Christen andererseits gewidmet sind. Die besondere Verantwortung des Diözesanbischofs für das liturgische Leben in seinem Bistum wird dabei eigens hervorgehoben. Dasselbe gilt für die aktive und bewusste Teilnahme der Laien an der liturgischen Feier (participatio actuosa), die einen Angelpunkt der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils bildet. Die Instruktion regt dazu an, die vielfältigen Möglichkeiten, die sich in der Vorbereitung und Gestaltung der Heiligen Messe legitimerweise bieten, bewusst wahrzunehmen, ohne dabei in einen übertriebenen Aktionismus zu verfallen.

Die Bemühungen um eine lebendige und bewusst gefeierte Liturgie werden anerkannt. Zugleich muss man jedoch bedauern, dass zur selben Zeit die Kenntnis und das Bewusstsein für die verbindliche liturgische Grundordnung zurückgegangen sind. Im III. Kapitel der Instruktion wird der Versuch unternommen, unter einer Reihe von Einzelaspekten (von der Wahl der eucharistischen Materien über die Frage der Beauftragung zur Predigt bis hin zur Verbindung der Messfeier mit profanen Anlässen und Vorgängen) wieder eine grössere Klarheit herzustellen. Im V. Kapitel werden diese Überlegungen unter einer konkreten Perspektive (Ort für die Feier der Heiligen Messe, sakrale Gefässe, liturgische Gewänder usw.) weiter ausgeführt.

Das IV. Kapitel befasst sich mit der Heiligen Kommunion und den verschiedenen Fragen, die durch die liturgische Praxis in vielen Ländern der Welt auf ähnliche Weise hervorgetreten sind: die Voraussetzungen für einen würdigen Empfang, die äusseren Formen der Kommunionspendung, die Priesterkommunion sowie die Kommunion unter beiderlei Gestalten. Im VI. Kapitel werden Hinweise zur Aufbewahrung und Verehrung der Heiligen Eucharistie ausserhalb der Messe sowie im Rahmen anderer liturgischer Feiern (z. B. Prozessionen) gegeben.

Das VII. Kapitel nimmt die besonderen Aufgaben in den Blick, die Laien als ausserordentlichen Spendern der Kommunion bzw. als Leitern von Gebetsgottesdiensten bei Abwesenheit des Priesters übertragen werden können. Hier finden wir, wie auch bei der Predigtbeauftragung, Grundregeln bestätigt, die von der Deutschen Bischofskonferenz und in den deutschen Diözesen bisher schon zugrunde gelegt und beachtet werden – was Abweichungen vor Ort und gelegentliche Missbräuche nicht ausschliesst. Zu Recht weist die Instruktion immer wieder darauf hin, dass der Bewusstseinsbildung und der katechetischen Vermittlung der liturgischen Ordnung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Im Blick auf ein Fehlverhalten ist zuerst Vertiefung des Glaubens und der liturgischen Bildung notwendig. Als Mittel gegen schwere Verfehlungen oder uneinsichtiges Festhalten an Missbräuchen können schliesslich nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten auch strafende Massnahmen nicht ausgeschlossen werden. Das VIII. und letzte Kapitel erinnert an die entsprechenden kirchenrechtlichen Vorschriften, vor allem bezüglich besonders schwerer Vergehen (sog. graviora delicta, wie beispielsweise die absichtliche Entehrung der eucharistischen Gestalten) und nennt Regelungen für das Zusammenwirken des Diözesanbischofs mit den zuständigen römischen Kongregationen.

Das Schlusswort bringt noch einmal das Grundanliegen dieses Dokuments zum Ausdruck, dass "alle Christgläubigen nach Möglichkeit voll, bewusst und aktiv an der Heiligsten Eucharistie teilnehmen und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und Lebensführung verehren."
Für eine abschliessende Würdigung des dichten Textes, der in fast 300 Anmerkungen sehr viele Hinweise auf bisherige Dokumente und Normen enthält, ist es am Tag der Veröffentlichung zu früh. Die Deutsche Bischofskonferenz wird ihre zuständigen Kommissionen und kompetente Experten um sorgfältige Analysen bitten. Jeder Diözesanbischof wird dies auf der Ebene des Bistums auf seine Weise tun.

Es ist nicht leicht, die gültigen Normen vor allem zur Eucharistiefeier bei einer detailreichen und konzentrierten Zusammenstellung so darzubieten, dass der Einwand des Legalismus und der Gesetzlichkeit nicht aufkommt. Manche angesprochenen Missbräuche betreffen nicht unsere Situation. Sehr viele Hinweise sind jedoch auch für uns hilfreich. Manches ist auch bei uns einfach vergessen. Die Instruktion ist zutiefst von dem Anliegen geprägt, die Würde der Eucharistie und die von ihr her gebotene Ehrfurcht vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten zu schützen. Um die geltenden Normen insgesamt und aus der Perspektive der Weltkirche leichter kennen lernen zu können, begrüsst die Deutsche Bischofskonferenz die Instruktion "Das Sakrament der Erlösung" und eine damit einhergehende Besinnung auf eine stets würdige Feier der Eucharistie, der dies als Gipfel und Höhepunkt des gottesdienstlichen Lebens der Kirche in besonderer Weise zukommt. Die Instruktion selbst verweist dabei immer wieder auf die Enzyklika Ecclesia de Eucharistia vom 17.4.2003, die für viele Ausführungen der Instruktion die theologischen und spirituellen Grundlagen bietet.

Ein genaueres Studium der Aussagen der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und ihre Würdigung im Kontext der liturgischen Praxis der deutschen Diözesen wird uns in der kommenden Zeit nicht nur als Bischöfe, sondern gemeinsam mit vielen engagierten Priestern und Laien beschäftigen. Als Gesamteindruck lässt sich aber schon jetzt feststellen, dass dieses – von mancher Seite mit Besorgnis erwartete – Dokument keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil bedeutet, sondern notwendige Einzelschritte zu deren weiterer Verwirklichung auf den Weg zu bringen sucht. In diesem Sinne wünscht die Deutsche Bischofskonferenz eine sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der Instruktion im Ganzen und der vielen einzelnen Bestimmungen.

Link: http://dbk.de/

Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz, PRD 028 vom 23.04.2004

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Keine eigenmächtigen Experimente - von Ludwig Ring-Eifel uparrowprint druckenemail versenden

Keine eigenmächtigen Experimente
Vatikan mahnt zur Einhaltung der Normen bei der Messfeier

Von Ludwig Ring-Eifel, Rom

Rom/Italien, 23.04.04/Kipa "Die Liturgie darf niemals als Privatbesitz von irgend jemandem betrachtet werden!" Mit diesen wuchtigen Worten wendet sich die am Freitag veröffentlichten neue vatikanische Liturgie-Instruktion an die Gläubigen, Priester und Bischöfe der katholischen Kirche. Die Heilige Messe, so heisst es weiter in dem 70-Seiten-Papier, sei "ein zu grosses Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden".

Umso besorgniserregender klingt die Bestandsaufnahme im ersten Teil des Dokuments. Da ist die Rede von "Missbräuchen, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche." Diese seien mancherorts bereits zur Gewohnheit geworden und brächten Verwirrung und Spaltung unter das Kirchenvolk, heisst es weiter.

Katalog liturgischer Detailvorschriften

Um diese Irrungen zu korrigieren und den theologischen Kern der Messfeier stärker in den Mittelpunkt zu rücken, haben die Sakramenten-Kongregation und die Römische Glaubenskongregation gemeinsam die geltenden Normen in Erinnerung gerufen, die bei der Feier der Messe zu beachten sind. Zugleich haben sie an die Möglichkeit von kirchenrechtlichen Strafen gegen jene Geistliche erinnert, die wesentliche Elemente der Messfeier nach eigenem Gutdünken abwandeln.

Was dabei herauskam, liest sich streckenweise wie ein Katalog liturgischer Detailvorschriften, die von der Sauberkeit des Altartuches bis hin zur Klärung der Frage reichen, ob die Gläubigen die Hostie selbst in den Wein tauchen dürfen, wenn sie die Kommunion "in beiderlei Gestalt" empfangen. Es blieb dem afrikanischen Kurienkardinal Francis Arinze vorbehalten, vor den internationalen Medien zu erklären, warum derartige, scheinbar zweitrangige Dinge für die katholische Kirche wichtig sind.

Vielzahl von Anfragen und Beschwerden

In einer aussergewöhnlich offen und humorvoll verlaufenden Pressekonferenz berichtete er von der Vielzahl der Anfragen und Beschwerden, die tagtäglich den Vatikan erreichen, weil Gläubige irritiert sind über die liturgischen Freiheiten, die manche Priester sich herausnehmen. Eine internationale Befragung unter Bischöfen und Kardinälen sei auch der Ausgangspunkt für die neue Instruktion gewesen, und dabei sei ein liturgischer Disziplinmangel zu Tage getreten, der zwar nur eine kleine Minderheit von Geistlichen betreffe, aber dennoch über viele Länder verteilt weit verbreitet sei.

Wie man die Messe feiert, so glaubt man

Die Sorge, die den Vatikan deswegen umtreibt, betrifft nicht nur Äusserlichkeiten. In der Glaubenskongregation, die über die unverfälschte katholische Lehre wacht, wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Form und Vollzug der Messfeier eng mit den Glaubensinhalten zusammenhängen, auf Deutsch: Wie man die Messe feiert, so glaubt man.

Nicht von ungefähr legt die Instruktion deshalb besonderen Nachdruck auf die Bekämpfung der "schwerwiegenden" liturgischen Missbräuche, die den Kern der Eucharistie berühren. Sie werden unterschieden von den "anderen" Abweichungen, die etwa das Verbot der Laienpredigt oder die Rolle der Pastoralassistenten betreffen.

Normen innerlich verstehen und bejahen

Der afrikanische Kurienkardinal Arinze bemühte sich, den Eindruck zu zerstreuen, dass mit den neuen Normen ein Klima des Konformismus und des Misstrauens gegen Abweichler geschaffen werden solle. Wichtig sei, dass die Normen nicht äusserlich befolgt, sondern innerlich verstanden und bejaht würden, erklärte er.

Kardinal Julian Herranz, im Vatikan eine der höchsten kirchenrechtlichen Autoritäten für die Auslegung von Gesetzestexten, bestätigte dies. Er betonte, ein Absatz der Instruktion, in dem den Gläubigen das Recht zuerkannt wird, sich beim Ortsbischof über liturgische Eigenmächtigkeiten von Priestern zu beschweren, sei nicht als Aufforderung zur Denunziation zu verstehen.

Wer seinem Pfarrer liturgische Verirrungen vorwerfe, möge zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Erst danach solle er sich mit seiner Beschwerde an den Bischof und im äussersten Fall an den Vatikan wenden. (kipa/r/job)

(C) Katholische Internationale Presseagentur KIPA, Freiburg/Schweiz 2004

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Vatikan bekräftigt bestehende Liturgie-Normen uparrowprint druckenemail versenden

Vatikan bekräftigt bestehende Liturgie-Normen

Neue Instruktion "Redemptionis Sacramentum" warnt vor "Willkür" in der "liturgischen Erneuerung" -Verantwortung der Bischöfe wird betont

Rom/Italien, 23.04.2004/KAP Der Vatikan hat die bestehenden Normen für die Eucharistiefeier in Erinnerung gerufen und vor "Willkür" in der Liturgie gewarnt. In einem am 23. April veröffentlichten Dokument mit dem Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) wird an die Bischöfe appelliert, über die genaue Einhaltung der liturgischen Vorschriften zu wachen. Der 186 Paragrafen umfassende Normenkatalog geht auf zahlreiche Einzelheiten ein und spricht von der Notwendigkeit, schwere "Missbräuche" im liturgischen Bereich zu überwinden.

Ohne bestimmte Länder zu nennen, heisst es in dem Papier, an einigen Orten seien solche Praktiken in der Liturgie "zur Gewohnheit geworden". Es sei klar, dass "dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muss". Weiter heisst es in dem Papier, eigenmächtige Veränderungen in der Liturgie führten zu Spaltungen und Parteiungen in den Gemeinden. Wörtlich wird festgestellt: "Willkürliche Handlungen dienen nicht der wirksamen Erneuerung, sondern verletzen das den Christen zustehende Recht auf eine Liturgie, die Ausdruck des Lebens der Kirche gemäss ihrer Tradition und Disziplin ist...Folgen solcher willkürlichen Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen".

Die Instruktion steht fest auf dem Boden der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils und tritt für recht verstandene "liturgische Erneuerung" ein. Die bestehenden kirchenrechtlichen Festlegungen werden in Erinnerung gerufen. Weder am Einsatz von Ministrantinnen noch an dem von Kommunionshelfern wird gerüttelt. Auch zum Thema ökumenischer Gottesdienste werden in dem Text die bestehenden kirchenrechtlichen Vorschriften in Erinnerung gerufen. Demnach kann ein solcher Gottesdienst die Teilnahme an der sonntäglichen Messfeier nicht ersetzen.

Breiten Raum widmet die Instruktion der Aufsichtspflicht des Bischofs. Bei besonders schwerwiegenden Verstössen sollen die Bischöfe als zuständige Vatikanbehörde die Gottesdienstkongregation benachrichtigen.

Einheit mit Papst und Bischof

Die Priester dürften die liturgische Feier und die darin verwendeten Texte "nicht durch Änderungen, Kürzungen oder Hinzufügungen willkürlich entstellen", mahnt das Vatikan-Dokument. Denn dadurch würde nicht selten "der authentische Sinn der Liturgie entstellt". Die eucharistische Opfer dürfe auch nicht als "Konzelebration" des Priesters mit dem anwesenden Volk betrachtet werden, daher sollten Ausdrücke wie "zelebrierende Gemeinde" vermieden werden. Auch bedürfe es zur Feier der Eucharistie "unbedingt eines geweihten Priesters"; die Gemeinde könne sich "nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben".

Bei der Messfeier dürften nur jene eucharistischen Hochgebete verwendet werden, die von Rom approbiert sind, betont die Instruktion. Abänderungen dieser Hochgebete oder Verwendung von Hochgebeten, die "von Privatpersonen verfasst" wurden, könnten nicht hingenommen werden. Das Hochgebet müsse ausschliesslich vom Priester gesprochen werden. Währenddessen "soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen", heisst es in dem Dokument. Dies dürfte u.a. gegen die mancherorts gepflogene Praxis gerichtet sein, aus Gründen der Zeitersparnis bei längeren "klassischen" Messkompositionen das "Benedictus" nach der Wandlung musizieren zu lassen, während der Priester leise das Hochgebet betet.

Die des Namens des Papstes und des Diözesanbischofs dürfen im eucharistischen Hochgebet nicht weggelassen werden, weil "damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird". Hier gehe es um die Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst.

Predigt ausschliesslich durch Geistliche

Die Lesung des Evangeliums bleibt in der Messe ausschliesslich einem Priester oder Diakon vorbehalten, ebenso die Predigt. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Messfeier gelte auch für Priesteramtskandidaten, Theologiestudenten und Pastoralassistenten. Zudem wird betont, dass in der Predigt nicht nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen werden, sondern die Heilige Schrift ausgelegt werden soll.

Die Feier der Heiligen Messe dürfe weiter "in keiner Weise in den Rahmen eines gewöhnlichen Mahles eingefügt oder mit einem solchen Mahl in Beziehung gebracht werden". Es sei auch "nicht erlaubt, die Messfeier mit politischen oder weltlichen Ereignissen oder mit Umständen in Verbindung zu bringen, die dem Lehramt der katholischen Kirche nicht voll entsprechen. Damit die authentische Bedeutung der Eucharistie nicht entleert wird, muss gänzlich vermieden werden, dass die Messfeier aus blosser Prunksucht begangen oder im Stil anderer Zeremonien, auch profaner Art, vollzogen wird". Schliesslich sei "der Missbrauch streng zu verurteilen, in die Feier der Messe Elemente einzufügen, die entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher Riten anderer Religionen entnommen sind". Auch sei es "niemals erlaubt, die Eucharistie in einem Tempel oder geheiligten Ort einer nichtchristlichen Religion zu feiern".

Gläubige feiern aktiv mit

Im Blick auf die Laien betont die Instruktion, dass die Gläubigen "immer aktiv und nie rein passiv" an der Liturgie teilnehmen. Es gebe eine Reihe von Elementen, in denen das Volk zum Zug kommt. Aktive Teilnahme bedeute aber nicht, dass "jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müsste". Laien können und sollen laut dem Dokument dennoch gewisse Aufgaben bei der Feier der Eucharistie wahrnehmen. Die klar unterschiedlichen Rollen von Laien und Priestern dürften aber nicht "verdunkelt", die Rolle der Laien nicht einer "Klerikalisierung" unterzogen werden.

Wenn kein Priester vorhanden ist, kann der Diözesanbischof anstelle der Sonntagsmesse auch die Abhaltung einer anderen liturgischen Feier gestatten. Diese sollten aber die Ausnahme bleiben, heisst es in der Instruktion. Zudem müsse jede Verwechslung mit einer Eucharistiefeier sorgfältig vermieden werden. Die Diözesanbischöfe sollten daher "klug prüfen, ob bei solchen Zusammenkünften die Kommunion ausgeteilt werden soll". (K200402950)

© Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien 2004

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Abendmahl mit Nichtkatholiken verboten uparrowprint druckenemail versenden

Abendmahl mit Nichtkatholiken verboten

Rom. Der Vatikan hat in einer «Instruktion» die Regeln der katholischen Kirche in Gottesdiensten präzisiert. Sie bestätigen unter anderem das Verbot des Abendmahls mit nichtkatholischen Christen.

Die neuen «Instruktionen» für die Eucharistie befassen sich mit liturgischen «Missbräuchen», die sich nach Auffassung der Kirche im Laufe der Jahrhunderte eingebürgert haben. Der Erlass «Redemptionis sacramentum» stützt sich auf die von Papst Johannes Paul II. am Gründonnerstag 2003 vorgestellte Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia». Man müsse mit «grosser Traurigkeit feststellen, dass ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind, zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt», heisst es. Die Eucharistie sei «ein zu grosses Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden».

Ministrantinnen ja, aber ...

Die «Instruktionen» bestätigen auch, dass es in der Eucharistie «unbedingt» eines geweihten Priesters bedürfe. Sie regeln zudem die Aufgaben von Laien im Gottesdienst: Das Priestertum könne grundsätzlich «in keiner Weise ersetzt werden». In Notlagen, wenn keine geweihten Priester zur Verfügung stünden, könnten aber Laien gewisse liturgische Aufgaben erfüllen. Geregelt wird auch das Ministrieren von Mädchen, das nicht erwünscht, aber grundsätzlich erlaubt ist, und die Beschaffenheit der «heiligen eucharistischen Opfer», des geweihten Brotes und Weines.

Keine Bevormundung

Mit den «Instruktionen» werde keine Bevormundung der Priester und Gläubigen bezweckt, sagte Bischof Amato, Sekretär der Kongregation für Glaubensfragen. In der Praxis seien die Missbräuche meist Ausdruck einer «oberflächlichen Kenntnis oder gar Unkenntnis der grossen biblischen und kirchlichen Tradition der Eucharistie». (str)

© St. Galler Tagblatt, St. Gallen 2004

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Vatikan: Kritik an «missbräuchlichen Praktiken» - uparrowprint druckenemail versenden

Vatikan: Kritik an «missbräuchlichen Praktiken»

«Straftaten gegen den Glauben»

Der Vatikan hat in einem offiziellen Dokument «missbräuchliche Praktiken» in Gottesdiensten scharf kritisiert. In einer «Instruktion» wird insbesondere angemahnt, dass katholische Priester nur in Notfällen von Laien ersetzt werden dürften.

Kein gemeinsames Abendmahl

Zudem wird erneut ein gemeinsames Abendmahl von Protestanten und Katholiken untersagt. Ausdrücklich wird den katholischen Priestern verboten, «die sonntägliche Heilige Messe durch Wortgottesdienste, durch gemeinsame Gebetstreffen» mit anderen christlichen Gemeinschaften zu ersetzen. In einer am Freitag veröffentlichten «Instruktion» ermahnt der Vatikan alle Priester, die von Rom erlassene Ordnung für die Messen streng einzuhalten. Priester dürften nicht «aus eigenem Gutdünken» biblische Lesungen der Messe weglassen oder durch nicht-biblische Texte ersetzen.

Warnung vor «Verdunkelung der Lehre»

Mit Blick auf Tendenzen in Europa werden «gut gemeinte ökumenische Initiativen» kritisiert, «die der Disziplin bei der Eucharistie» widersprechen. Weiter heisst es in dem Vatikanschreiben: «Die Missbräuche tragen zur «Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre» bei.» Ausdrücklich werden die Gläubigen aufgerufen, «Straftaten gegen den Glauben» der Kirchenführung zu melden. Das Schreiben trägt den Titel «Redemptionis Sacramentum» (Das Sakrament der Erlösung). Italienische Vatikanbeobachter sehen darin ein weiteres Hindernis bei der Annäherung von Protestanten und Katholiken.

«Ton ziemlich ruppig»

Angell Rickenmann, der Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), ist froh, dass «Rom» Richtlinien erlassen hat, findet den Ton des Schreibens aber ziemlich ruppig und formal- juristisch. Man hätte das Ganze auch sanfter vermitteln können, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Ein Punkt der Instruktion bereitet der Bischofskonferenz Sorgen, nämlich das Verbot für Pastoralassistenten und Katecheten Predigten zu halten, wie dies in der Deutschschweiz üblich ist. Hier werde es noch Gespräche mit den zuständigen Stellen in Rom geben müssen, sagte Rickenmann. Die restlichen Anweisungen des Vatikans sollen in Gesprächen zwischen Bischöfen und Seelsorgern umgesetzt werden. Konkrete Massnahmen sind nicht geplant. Die Schweizer Bischofskonferenz setze auf Selbstkontrollen und Dialog. Eine Denunziationskultur soll dabei laut Rickenmann verhindert werden.

«Inhaltlich und rechtlich nichts Neues»

Für die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) enthält die Instruktion inhaltlich wie rechtlich nichts Neues. Sie fasse lediglich den aktuellen Stand der Dinge zusammen und mache darauf aufmerksam, dass für die Feier der Eucharistie die nötige Sorgfalt angezeigt ist, heisst es in einer Mitteilung der SBK vom Freitag. Das Dokument diene in erster Linie einer Bekräftigung der grundlegenden Prinzipien des Gottesdienstes als zentrales Mysterium des katholischen Glaubens. Die Schweizer Bischöfe wollen nun laut Communiqué ihre Verantwortung wahrnehmen und vor allem die so genannten schwerwiegenden Vergehen (graviora delicta) mit höchster Wachsamkeit beobachten. (sda/reh)

© Aargauer Zeitung – AZ Medien 2004

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Das Recht auf eine wahre Liturgie uparrowprint druckenemail versenden

Das Recht auf eine wahre Liturgie

Bonn/Deutschland, 23.04.2004 „Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat.“ So begründet die gestern veröffentlichte Unterweisung des Vatikan „über einige Dinge bezüglich der heiligen Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind“ ihre Zielsetzung, verbreitete Missbräuchen abzustellen.

„Die Bemühungen um eine lebendige und bewusst gefeierte Liturgie werden anerkannt“, kommentiert der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann. Zugleich müsse man jedoch bedauern, dass „die Kenntnis und das Bewusstsein für die verbindliche liturgische Grundordnung zurückgegangen“ seien. Aus dem Recht des Volkes Gottes „auf eine authentisch zelebrierte Messfeier“ folgt für den Kölner Kardinal Joachim Meisner die Pflicht des Priesters, „dass er die heilige Messe getreu den liturgischen Normen feiert“.

Der Bonner Liturgiewissenschaftler Professor Albert Gerhards vermisst in „Redemptionis sacramentum“ (Das Sakrament der Erlösung), wie die Instruktion heisst, hingegen die „geistliche und personale Dimension“ des Gottesdienstes. Rom versuche, „alle nicht kontrollierbaren Einflüsse einzudämmen“. Gerhards bedauert, dass die Teilnahme der Laien weiter zurückgenommen werde.

Der Apostolische Stuhl habe seit 1970 „das Aufhören aller Experimente bezüglich der Feier der heiligen Messe angemahnt“, stellt das vom Leiter der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Francis Arinze, unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II. gebilligte Dokument fest. Es sei zu beklagen, dass es seit der Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil „infolge einer falsch verstandenen Kreativität und Anpassung nicht an Missbräuchen gefehlt“ habe. Sie wurzelten „in einem falschen Begriff von Freiheit“. Es gebe nicht die „illusorische Freiheit“, „in der wir machen, was wir wollen“, sondern die Freiheit, „in der wir tun können, was würdig und recht ist“. Das gelte nicht nur für die Gebote, „die unmittelbar von Gott kommen“, sondern auch für die Gesetze, die von der Kirche vorlegt worden sind".

So wird etwa gefordert, dass Priester, Diakone und Laien „die verwerfliche Gewohnheit“ einstellen, „Texte der heiligen Liturgie“ zu ändern oder zu entstellen. Es wird daran erinnert, dass Laien in der Messe nicht predigen dürfen. Dagegen wird begrüsst, wenn „der bekannte Brauch erhalten“ bleibt, dass Kinder oder Jugendliche, „die gewöhnlich Ministranten genannt werden“, am Altar dienen; das Verbot für Messdienerinnen, das ein früherer Entwurf vorsah, wird nicht erneuert.

Neben Brot und Wein sollten andere Gaben - wie Früchte am Erntedankfest - ausserhalb des Gottesdienstes gespendet werden, „mit Ausnahme des Geldes“. Laien dürfen, wenn genügend Geistliche anwesend sind, nicht die Kommunion austeilen. Es sei darauf zu achten, „dass nicht aus Unwissenheit auch Nichtkatholiken oder sogar Nichtchristen zur heiligen Kommunion hinzutreten“. Auch wiederverheiratet Geschiedene oder Katholiken, die nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stünden, dürften die Hostie nicht erhalten. Das gelte auch für Politiker, die für Abtreibung einträten, betonte Arinze.

© Kölnische Rundschau, Köln, 23.04.2004

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FAZ-Kommentar: Gottes Form uparrowprint druckenemail versenden

FAZ-Kommentar:

Gottes Form

Kultur ist Manierenlehre, in Stein gehauene, in Noten gesungene, in Farbe gemalte, in Buchstaben gesetzte. Zu Unrecht gilt der Künstler als disziplinloser Geselle. Ein noch so spielerisches Werk gehorcht, wenn es Kunst ist, aufs strengste dem Handwerk seines Sujets. Gibt es einen regelbewussteren Menschen als den Künstler? Regeln wendet er auch an, wenn er sie gezielt unterläuft. Je weniger unverbrüchlich, je freier ein Werk daherkommt, desto fester steht es im Unverbrüchlichen des Handwerks. Dass der Künstler in der Regel über mehr Freiraum zum Atmen verfügt als andere, liegt daran, dass ihm seine Handwerksordnung nichts Äusserliches ist. Je detailreicher und konzentrierter er über die Gesetzlichkeit seines Metiers verfügt, desto souveräner kann er sich aus der Nichtung der Welt herausarbeiten und Bedeutung setzen. Wenn Künstler wahnsinnig wurden, dann nicht etwa aus Entfremdung über den Legalismus ihres Tuns, sondern weil sie höchst regelgeleitet das Absolute trafen. Gestern hat die katholische Kirche noch einmal ihre Regeln für die Liturgie festgeschrieben, und die entsprechende Instruktion geht ins einzelne der liturgischen Farben, Formeln, Gefässe und Gewänder. Detailliert wird ausgeführt, wie die Messe zu feiern, die Würde des Altarraums zu sichern, der Gesang zu gestalten seien. "Über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind": Der Titel des siebzigseitigen Vatikanpapiers mit seinen dreihundert Anmerkungen verheisst ein Organon der universalkirchlichen Kultur. Doch scheint die Verbindung von Glaube und formgebendem Kulturbegriff in der Kirche selbst nicht selbstverständlich zu sein. Kardinal Lehmann, der das Schreiben guthiess, gab gleichzeitig zu bedenken, es werde nicht leicht sein, "die gültigen Normen vor allem zur Eucharistiefeier bei einer detailreichen und konzentrierten Zusammenstellung so darzubieten, dass der Einwand des Legalismus und der Gesetzlichkeit nicht aufkommt". Gewiss erschöpft sich das Wesen der Liturgie nicht darin, ein Kunstwerk zu sein - eben deshalb bricht man ihre Regeln, wenn man sie unterläuft. Aber ohne die formgebenden Mittel, die dem Kunstwerk eignen, ist sie nicht zu verstehen. Gott wird Fleisch, diese Grundidee des Christentums ist nun einmal eine naturalistische, ja materialistische. Hier bindet sich das Absolute an die Endlichkeit von Natur und Materie, an ihre Bauformen und Gesetzlichkeiten und widerstreitet eben damit einer kulturlosen Spiritualisierung. Fällt in solchen Zusammenhängen "der Einwand des Legalismus und der Gesetzlichkeit", dann hat die Kirche mit ihrer Liturgie nicht nur ein Vermittlungsproblem. Dann scheint, weit mehr als das, der Glaube in einem Selbstmissverständnis gefangen zu sein: Als lege Gott keinen Wert auf Manieren. (gey)

© Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.04.2004, Nr. 96 / Seite 33

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Cola verboten: Vatikan erneuert Regeln für den Gottesdienst uparrowprint druckenemail versenden

Cola verboten: Vatikan erneuert Regeln für den Gottesdienst

Rom/Italien, 23.04.2004/dpa Ein Jahr nach dem Verbot des gemeinsamen Abendmahls von Protestanten und Katholiken hat der Vatikan "missbräuchliche Praktiken" im Gottesdienst verurteilt. In einer am 23. April veröffentlichten "Instruktion" ermahnt die Kirchenleitung in Rom den Klerus und die Gläubigen, die Messordnung (Liturgie) streng einzuhalten. Verstösse sollten bei den zuständigen stellen in den Diözesen gemeldet werden.

Mit Blick auf Tendenzen vor allem in Deutschland und Europa werden zudem "gut gemeinte ökumenische Initiativen" kritisiert, "die der Disziplin bei der Eucharistie" (Abendmahl) widersprechen. Vatikan-Beobachter bezeichneten das Dokument mehrheitlich als "gemässigt", weil es nur die geltenden Regeln in Erinnerung rufe. So werde etwa auch die Zulassung von Mädchen und Frauen zum Altardienst ausdrücklich erlaubt.

Die Deutsche Bischofskonferenz begrüsste das 70-seitige Dokument mit dem Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung). Es sei zwar "von mancher Seite mit Besorgnis erwartet" worden. Es sei aber "keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil" vor 40 Jahren, meinten die deutschen Bischöfe. Kirchenkritiker lehnten das Schreiben hingegen als "reaktionär" ab.

Die Reformbewegung "Wir sind Kirche" sprach von einer "deutlichen Rückwärtsbewegung auf eine vor-konziliare Liturgie". Als Folge werde "die Zahl der Gottesdienstbesucher weiter zurückgehen". Man gehe davon aus, "dass die neue Instruktion im Kirchenvolk genauso wenig Beachtung findet" wie vorangegangene Weisungen.

Mit dem Schreiben schiebt der Vatikan der allzu freien Gestaltung von Gottesdiensten einen Riegel vor. Priester dürften nicht "aus eigenem Gutdünken" biblische Lesungen der Messe weglassen oder durch nicht-biblische Texte ersetzen, heisst es in dem Schreiben, das vom Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst, Kardinal Francis Arinze, unterzeichnet wurde.

Breiten Raum nimmt in dem Schreiben die Feier des Messopfers ein. So darf ausschliesslich ungesäuertes Brot aus Weizen und naturbelassener Wein verwendet werden. "Ein Priester kann nicht sagen, ich mag keinen Wein, ich nehme Cola", versuchte Arinze bei der Vorstellung des Dokuments humorvoll zu erklären. Ausserdem müsse behutsam mit dem Brot und dem Wein umgegangen werden, das nach katholischer Lehre in den Leib und das Blut Christi verwandelt wird. Geweihte Hostien müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Das Wegwerfen von Hostien zieht automatisch den Kirchenausschluss nach sich.

Ausserdem erinnerte Arinze daran, dass wiederverheiratete Geschiedene nicht die Kommunion empfangen dürften. Auch Katholiken, die nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stünden, dürften die geweihte Hostie nicht erhalten. Das gelte auch für Politiker, die etwa für die Abtreibung eintreten würden, sagte er. Damit meinte er auch den demokratischen US-Präsidentschaftskandidaten John Kerry.

© Märkische Oderzeitung (MOZ), Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG, 23. April 2004 - Deutsche Presseagentur (dpa)

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Christen wachen über die Messe - von Claudia Möllers uparrowprint druckenemail versenden

Christen wachen über die Messe

Referentin des Erzbistums: Liturgiepapier ist Aufruf zum Lernen

VON CLAUDIA MÖLLERS

München/Rom/Bonn - Auf ein geteiltes Echo ist die Liturgie-Instruktion des Vatikan in Deutschland gestossen. Während deutsche Bischöfe die Erklärung begrüssten und als grosse Hilfe betrachteten, lehnten Kirchenkritiker das Papier als "reaktionär" ab.

Mit "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) will der Vatikan der allzu freien Gestaltung von Gottesdiensten den Riegel vorschieben. Streng festgelegt ist etwa, wie Brot und Wein zu sein haben, die bei der Messe verwendet werden. "Das Brot, das für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muss ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein", heisst es. Ein schwerer Missbrauch sei es, "Früchte, Zucker oder Honig" zuzufügen.

Der verwendete Wein "muss naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht (...) mit anderen Substanzen vermischt sein." Es sei "sorgfältig darauf zu achten, dass der (...) Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird." Auch andere Getränke seien nicht erlaubt. Bei der Vorstellung der Instruktion in Rom erklärte Kardinal Arinze, Präfekt der Gottesdienst- und Sakramenten-Kongregation, humorvoll: "Ein Priester kann nicht sagen, ich mag keinen Wein, ich nehme Cola."

Doch werden auch "gut gemeinte ökumenische Initiativen" kritisiert. So wird das Verbot des gemeinsamen Abendmahls von Katholiken und Protestanten bekräftigt und daran erinnert, dass wiederverheiratete Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen sind - wie auch Politiker, die für die Abtreibung eintreten. "Es ist paradox, dass der Vatikan in einer Zeit, in der die Kirchen immer leerer werden, nichts gescheiteres zu tun hat, als überholte liturgische Normen einzubleuen und der ökumenischen Abendmahlsgemeinschaft Steine in den Weg zu legen", ärgerte sich der Tübinger Theologe Hans Küng.

Fälle von drastischem Fehlverhalten kann Monika Selle, Referentin für liturgische Bildung im erzbischöflichen Ordinariat München und Freising, nicht nennen. "Natürlich haben sich in der einen oder anderen Gemeinde Riten eingebürgert, die mit den Regeln nicht übereinstimmen", räumt sie ein. Etwa wenn Laien einen Teil des Hochgebets mitsprechen. Ebenso sei es aber verboten, wenn ein Priester wie vor dem Konzil das Hochgebet nur leise spricht.

Die Aufforderung an die Katholiken, Fehlverhalten von Priestern zu melden, betrachtet Selle nicht als Aufruf zur Denunziation. "Christen haben das Recht und die Pflicht, dort zum Nachdenken anzuregen, wo etwas geschieht, was nicht im Rahmen dessen ist, was Christen glauben." Für sie wäre der erste Weg aber das Gespräch mit dem betroffenen Pfarrer. Natürlich könne der Appell missbraucht werden. "Die Instruktion sollte aber nicht darauf verkürzt werden." Selle sieht in ihr eher eine Aufforderung, liturgische Bildung noch stärker zu betreiben.

© Münchner Merkur 2004

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Vatikan wendet sich gegen Laienprediger - von Dominik Straub uparrowprint druckenemail versenden

Vatikan wendet sich gegen Laienprediger

Von Dominik Straub, Rom

Der Vatikan hat seine neuen «Instruktionen» für die Eucharistie vorgestellt. Darin werden liturgische «Missbräuche» verboten

Der am 23. April vorgestellte Erlass nennt sich «Redemptionis sacramentum» und handelt von «einigen Dingen bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind». Die «Instruktionen» stützen sich im Wesentlichen auf die von Papst Johannes Paul II. am Gründonnerstag 2003 vorgestellte Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» und sind sozusagen deren Ausführungsbestimmungen.

Das Verbot des gemeinsamen Abendmahls mit Nichtkatholiken wird in den «Instruktionen» bestätigt. Man müsse mit «grosser Traurigkeit feststellen, dass ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind (…), zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt», heisst es in dem Schreiben unmissverständlich. Ausdrücklich wird den katholischen Priestern verboten, «die sonntägliche Heilige Messe durch Wortgottesdienste, durch gemeinsame Gebetstreffen» mit anderen christlichen Gemeinschaften zu ersetzen.

Priester «unersetzlich»

Die mehr als 100 Paragrafen regeln indessen auch unzählige andere Dinge, beispielsweise die Aufgabe von Laien beim Gottesdienst: Grundsätzlich, so der Erlass, könne das amtliche Priestertum «in keiner Weise ersetzt werden». Nur in Notlagen, insbesondere, wenn keine geweihten Priester zur Verfügung stehen, könnten aber Laien gewisse liturgische Aufgaben erfüllen. Die 71 Seiten lange Anleitung untersagt es Laien, Predigten zu halten und die Kommunion auszuteilen.

Mysterium der Eucharistie

Nur Priester dürften das Evangelium verkünden und nur Priester und Diakone predigen - niemals Laien, bekräftigt der Vatikan. Bischöfe könnten aber «ausserordentliche Spender der heiligen Kommunion» ernennen, die dann das Abendmahl austeilen dürften, wenn kein Priester zur Verfügung steht. «Das Mysterium der Eucharistie ist zu gross, als dass sich irgendjemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen», heisst es in dem in Rom veröffentlichten «Sakrament der Erlösung».

Auch Details werden geregelt, etwa der Altardienst von Mädchen als Ministrantinnen (lieber nicht, aber grundsätzlich erlaubt) oder die Beschaffenheit der «hochheiligen eucharistischen Opfer», also des geweihten Brotes und des Weines. Bei Letzterem sei «sorgfältig darauf zu achten, dass er in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig» werde. Eine Substitution durch Traubensaft ist verboten.

«Ruppiger Ton»

Angell Rickenmann, der Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), ist froh, dass «Rom» Richtlinien erlassen hat, findet den Ton des Schreibens aber ziemlich ruppig und formaljuristisch.

Ein Punkt der Instruktion bereitet der Bischofskonferenz Sorgen, nämlich das Verbot für Pastoralassistenten und Katecheten, Predigten zu halten, wie dies in der Deutschschweiz üblich ist. Hier werde es noch Gespräche mit den zuständigen Stellen in Rom geben müssen, sagte Rickenmann. Die restlichen Anweisungen des Vatikans sollen in Gesprächen zwischen Bischöfen und Seelsorgern umgesetzt werden.

(C) Schweizerische Depeschenagentur (sda) und Neue Luzerner Zeitung, Luzern, 24.04.2004

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Instruktionen des Vatikans zum Gottesdienst - Verbot des Abendmahls mit Nichtkatholiken bestätigt uparrowprint druckenemail versenden

Instruktionen des Vatikans zum Gottesdienst
Verbot des Abendmahls mit Nichtkatholiken bestätigt

Der Vatikan hat eine «Instruktion» mit Anordnungen zur heiligen Messe veröffentlicht. Darin wird die Rolle der Laienprediger präzisiert. Auch bestätigt das Dokument, dass ein gemeinsames Abendmahl mit Nichtkatholiken ausgeschlossen ist.

Tz. Rom, 23. April

Der Vatikan hat am Freitag ein neue «Instruktion» zur Durchführung von Gottesdiensten veröffentlicht und darin insbesondere auch die Regeln für Laienpredigten und das Abendmahl präzisiert. Das Dokument mit dem Titel «Redemptionis sacramentum» (Sakrament der Erlösung) bestätigt erneut die konservative Haltung, die Papst Johannes Paul II. zuletzt im April 2003 in der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» zum Ausdruck gebracht hatte; schon damals unterstrich er die Bedeutung der grossen liturgischen Tradition der katholischen Kirche, ermahnte zur Befolgung der verbindlichen liturgischen Normen und stellte dabei auch klar, dass ein gemeinsames Abendmahl mit Nichtkatholiken weiterhin ausgeschlossen sei.

Falscher Begriff von Freiheit

Die in der «Instruktion» enthaltenen Anordnungen sind, wie aus dem Vatikan verlautete, als konkrete Ausführungsbestimmungen der letztjährigen Enzyklika zu verstehen. Im Vorwort der neuen Schrift wird festgehalten, dass die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils zwar ohne Zweifel von grossem Gewinn für eine bewusstere, aktivere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen gewesen sei. Doch fehle es nicht an Schattenseiten. So könne nicht verschwiegen werden, dass es Missbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gebe. Und diese Missbräuche hätten ihre Wurzel nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit. Dabei habe doch Gott in Christus nicht jene illusorische Freiheit gewährt, «in der wir machen, was wir wollen», sondern die Freiheit, «in der wir tun können, was würdig und recht ist».

Zur Rechtfertigung des Verbots des Abendmahls mit Nichtkatholiken wird in der «Instruktion» mit «grosser Traurigkeit» festgestellt, dass ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint seien, zu eucharistischen Praktiken verleiteten, die der Disziplin widersprächen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringe. Das Mysterium der Eucharistie sei zu gross, als dass sich irgendjemand erlauben könne, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen. Unter den zahlreichen präzisierenden Anordnungen zur «Regelung der heiligen Liturgie» und für «die rechte Feier der heiligen Messe» befasst sich die «Instruktion» auch ausführlich mit der Teilnahme von Laien an Gottesdiensten. Dabei wendet sich der Vatikan entschieden dagegen, dass die Rolle der Laien «klerikalisiert» wird.

Vorbehalte gegen Pastoralassistenten

Dienste von «rechtmässig beauftragten» Akolythen und Vorbetern sowie von jungen Ministranten seien willkommen, wie auch Mädchen und Frauen nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen zum Altardienst zugelassen seien. Doch zugleich wird unterstrichen, dass das amtliche Priestertum in keiner Weise ersetzt werden könne. Vorbehalte äussert der Vatikan dabei vorab gegen die sogenannten Pastoralassistenten. Angesichts des von Papst Johannes Paul II. erst in der letzten Ostermesse beklagten Priestermangels hält allerdings auch die «Instruktion» die Möglichkeit offen, dass Laien in Notlagen gewisse liturgische Aufgaben erfüllen und vom Diözesanbischof neben den Akolythen auch ein anderer Laie «ad actum» oder «ad tempus» als ausserordentlicher Spender der Kommunion beauftragt werden kann.

Lob und Kritik

Laut Agenturberichten äusserten sich die katholischen Bischöfe Deutschlands erleichtert über die vom Vatikan veröffentlichten Vorschriften. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehman, sagte, es lasse sich schon jetzt feststellen, dass dieses von mancher Seite mit Besorgnis erwartete Dokument keine Rückkehr zu den Zeiten vor der Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil bedeute. Progressivere katholische Gruppierungen erklärten sich demgegenüber erwartungsgemäss enttäuscht und gaben zu bedenken, dass die «Instruktion» zu einer «zunehmenden Klerikalisierung statt zu einer Evangelisierung des Glaubenslebens» beizutragen drohe.

© Neue Zürcher Zeitung, Zürich, 24.04.2004

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Liturgischer Alleingang - von Oliver Meiler uparrowprint druckenemail versenden

Liturgischer Alleingang
Der Vatikan zementiert die Gottesdienstregeln und grenzt sich ab

Von Oliver Meiler, Vatikanstadt

«Sakrament der Erlösung» heisst das 73 Seiten starke, mit Spannung erwartete Dokument, das der Vatikan am Freitag veröffentlicht hat. Im Untertitel der «Instruktion» zu den Regeln des Ablaufs von Gottesdiensten steht etwas umständlich: «Über einige Dinge der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind.» Es handelt sich dabei um die Ausführungsbestimmungen zur päpstlichen Enzyklika in gleicher Sache, «Ecclesia de Eucharistia», die vor einem Jahr erschienen ist. Der Papst hatte damals, zur grossen Enttäuschung aller Anhänger der Ökumene, dem gemeinsamen, interchristlichen Feiern von Gottesdiensten und des Abendmahls einen Riegel vorgeschoben. Das neue Papier, gezeichnet von der Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung und approbiert vom Papst, beruft sich in weiten Teilen auf die Enzyklika und festigt deren Dogma. Beklagt werden «Missbräuche» und «Entstellungen» der liturgischen Tradition, die zu einer «Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre» beitrügen. Im Vorwort heisst es: «Es ist klar, dass dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muss.» Dazu gehört auch, dass nur Priester und Diakone predigen dürfen, nicht aber Laien, wie das in vielen Ländern, in denen die Kirche unter pastoralem Personalnotstand leidet, der Fall ist.

«Übertriebene Vergesetzlichung»

Gespannt war man auch auf die Verordnung zu den Ministranten. Offenbar wurde das Papier in diesem Punkt mehrmals überarbeitet, nachdem erste Vorabmeldungen vor allem in Deutschland für Aufregung gesorgt hatten: Es hiess nämlich, der Vatikan gedenke, Ministrantinnen zu verbieten. In der Endfassung klingt es nun so: «Zum Altardienst können Mädchen und Frauen zugelassen werden.» Der Vorzug gilt jedoch klar Ministranten männlichen Geschlechts.

Die deutsche Bischofskonferenz gab sich erleichtert über das Papier. Kardinal Karl Lehmann, ein eher Rom-kritischer Prälat, sagte: «Das von mancher erwartete Dokument bedeutet keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil.» Anderer Meinung sind progressive Kreise wie etwa die Bewegung «Wir sind Kirche», die das Papier als Zeichen des Misstrauens und der übertriebenen Vergesetzlichung des Glaubenslebens sowie für eine neuerliche Bremsung ökumenischer Bestrebungen hält.

© Tages-Anzeiger, Zürich, 24.04.2004

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Ökumenischer Dialog über Feier des Abendmahls muss fortgesetzt werden - von Sven Oppegaard uparrowprint druckenemail versenden

Genf/Schweiz, 30.04.2004 / LWI

Ökumenischer Dialog über Feier des Abendmahls muss fortgesetzt werden
Vatikandokument bestätigt feststehende katholische Regelungen für eucharistische Praxis

Genf, 30 April 2004 (LWI) - Die am Freitag, 23. April, veröffentlichte Instruktion „Redemptionis sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) der römisch-katholischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung bestätige mit den enthaltenen liturgischen Vorgaben bereits feststehende römisch-katholische Regelungen für die eucharistische Praxis, erklärte der amtierende Generalsekretär des Lutherischen Weltbundes (LWB), Pfr. Sven Oppegaard, in einer Stellungnahme. Damit bekräftige das Dokument jedoch implizit gewisse erhebliche Unterschiede, die gegenüber anderen kirchlichen Traditionen wie etwa der lutherischen bestehen.

Die lutherischen Kirchen verstünden sich ihrerseits jedoch ebenfalls als Vertreterinnen einer gueltigen Auspraegung des Glaubens der universalen Kirche im Blick auf das Abendmahl, jedoch mit anderen praktischen Konsequenzen, etwa im Bereich der eucharistischen Gastfreundschaft.

Auf der gemeinsamen Grundlage des sakramentalen Glaubens muesse der oekumenische Dialog ueber das wichtige Thema der Feier des Abendmahls fortgesetzt werden, damit dessen einende Kraft auch in der Praxis immer mehr zu einem gemeinsamen Schatz innerhalb der einen oekumenischem Bewegung werden koenne, forderte Oppegaard.

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Wortlaut der Stellungnahme
von Pfr. Sven Oppegaard, amtierender Generalsekretaer des Lutherischen Weltbundes:

Zur Instruktion "Redemptionis sacramentum. Ueber einige Dinge bezueglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind" der Kongregation fuer den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Das Dokument "Redemptionis sacramentum" der Kongregation fuer den Gottesdienst und die Sakramentenordnung enthaelt Weisungen, die die offiziellen Regelungen zur Eucharistiepraxis der roemisch-katholischen Kirche darlegen. Die zahlreichen Bezugnahmen auf die Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" belegen, dass dieses Dokument die in der Enzyklika entfaltete Sakramentstheologie im Blick auf die praktische Umsetzung untermauern will.

In Bezugnahme auf die Enzyklika stellt die Instruktion betruebt fest, dass oekumenische Initiativen, die zwar gut gemeint seien, zu eucharistischen Praktiken verleiteten, die der Disziplin widerspraechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringe. Solche Praktiken, so die Instruktion, fuehrten zu "Zweideutigkeiten" und "Verkuerzungen", die korrigiert werden muessten, damit das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahlen koenne.

Das Dokument bestaetigt mit den enthaltenen liturgischen Vorgaben bereits feststehende roemisch-katholische Regelungen fuer die eucharistische Praxis. Damit bekraeftigt es implizit gewisse erhebliche Unterschiede, die gegenueber anderen kirchlichen Traditionen wie etwa der lutherischen bestehen, die sich ihrerseits ebenfalls als Vertreterin einer gueltigen Auspraegung des Glaubens der universalen Kirche im Blick auf das Abendmahl versteht, jedoch mit anderen praktischen Konsequenzen, etwa im Bereich der eucharistischen Gastfreundschaft.

Die lutherische Reformation vertrat eine ausgepraegte Abendmahlsspiritualitaet. Daher konnten LutheranerInnen grosse Teile der Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" bejahen. Und gemeinsam mit der neuen Instruktion wuerden LutheranerInnen klar bekennen, dass "[d]ie Kirche selbst keine Vollmacht [hat] ueber das, was von Christus festgesetzt worden ist und den unveraenderlichen Teil der Liturgie bildet". Auch wuerden LutheranerInnen ueberzeugt die Aussage vertreten, dass das Mysterium der Eucharistie zu gross ist, "als dass sich irgend jemand erlauben koennte, nach persoenlichem Gutduenken damit umzugehen".

Auf der gemeinsamen Grundlage des sakramentalen Glaubens muss der oekumenische Dialog ueber das wichtige Thema der Feier des Abendmahls fortgesetzt werden, damit dessen einende Kraft auch in der Praxis immer mehr zu einem gemeinsamen Schatz innerhalb der einen oekumenischem Bewegung werden kann.

30. April 2004

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Der Lutherische Weltbund (LWB) ist eine Gemeinschaft lutherischer Kirchen weltweit. 1947 in Lund (Schweden) gegruendet, zaehlt er inzwischen 136 Mitgliedskirchen, denen rund 62,3 Millionen der weltweit knapp 66 Millionen LutheranerInnen in 76 Laendern angehoeren.
Das LWB-Sekretariat befindet sich in Genf (Schweiz). Das ermoeglicht eine enge Zusammenarbeit mit dem Oekumenischen Rat der Kirchen (OeRK) und anderen weltweiten christlichen Organisationen. Der LWB handelt als Organ seiner Mitgliedskirchen in Bereichen gemeinsamen Interesses, z. B. oekumenische und interreligioese Beziehungen, Theologie, humanitaere Hilfe, Menschenrechte, Kommunikation und verschiedene Aspekte von Missions- und Entwicklungsarbeit.

(C) Lutherische Welt-Information (LWI) 2004.
Die mit "LWI" gekennzeichneten Beitraege koennen kostenlos mit Quellenangabe abgedruckt werden.

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