Normalisierung der Diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl
- Religion + Staat
- Reformierte Kritik - Umstrittene Normalisierung der Beziehungen zum Vatikan
- Schweizer Botschafter - Der Papst hat das Geschenk
- Bern: Schweiz entsendet Botschafter in den Vatikan
- Bern verhandelt mit dem Vatikan
- Die Schweiz und der Vatikan - eine komplizierte Beziehung
- Schweiz normalisiert diplomatische Beziehungen zum Vatikan
- Der Bundesrat macht dem Papst ein Geschenk
- Rückschau: Schweiz – Heiliger Stuhl im Jahre 2003: Bundespräsident Couchepin: Spannendes Gespräch mit Papst
- Parlamentarische Interpellation im Nationalrat 1994 – Wortlaut
- Zur Privilegierung des Heiligen Stuhls als Völkerrechtssubjekt: Frei und gleich - Von Rolf Weibel
- Die päpstliche Diplomatie: Seltsames Instrument einer kirchlichen Obrigkeit - Von Franz Birrer, Botschafter a.D.,
- Schweizer Beziehungen zum Vatikan in der Kritik
- Bundespräsident Deiss: Schweizer Bundesrat will einen Vatikanbotschafter
- Impressum
Religion + Staat
Reformierte Kritik - Umstrittene Normalisierung der Beziehungen zum Vatikan 
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Zürich, 30.05.2004 / NZZ

Schweiz - Vatikan
Der Entscheid des Bundesrates, die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl zu normalisieren, stösst auf Kritik. Der Evangelische Kirchenbund fühlt sich übergangen.
Luzi Bernet und Markus Häfliger
Eigentlich sollte es ein Überraschungsgeschenk werden. Am 18. Mai beschloss der Bundesrat, beim Vatikan einen vollwertigen Botschafter zu akkreditieren. Am kommenden Wochenende hätte dies dem Papst bei seinem Schweiz-Besuch mitgeteilt werden sollen. Der «Tages-Anzeiger» plauderte die Überraschung jedoch vorzeitig aus, und am Donnerstag liess der Urheber der Idee, der (katholische) Bundespräsident Joseph Deiss, die Sache von einem Sprecher offiziell bestätigen: Ja, der Bundesrat habe beschlossen, die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan zu «normalisieren».
Bei den Reformierten stösst das auf grosses Erstaunen. «Wir haben aus der Zeitung von dem Beschluss erfahren», sagt Thomas Wipf, der Präsident des Rates des Evangelischen Kirchenbundes (SEK). «Wir hätten erwartet, dass wir vorab konsultiert würden.»
Der Fall Haas
Der Kirchenbund, präzisiert Wipf, sei nicht grundsätzlich gegen die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen, handle es sich beim Heiligen Stuhl doch um einen völkerrechtlich anerkannten Staat. Problematisch sei jedoch, dass der Heilige Stuhl nicht nur Staat sei, sondern gleichzeitig eine Kirche vertrete, «die die Tendenz hat, für alle Christen zu reden, und uns Protestanten weltweit das Recht auf Kirche-Sein abspricht».
Gelassen reagiert Ruedi Reich, Präsident des Kirchenrates der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, auf die Nachricht aus Bern. Es sei unbestritten, dass der Heilige Stuhl ein Völkerrechtssubjekt sei und als solches mit der Schweiz normale diplomatische Beziehungen unterhalten dürfe. Allerdings, so Reich, dürften darob die Beziehungen des Bundes zum Evangelischen Kirchenbund und zu den internationalen kirchlichen Gremien nicht vernachlässigt werden, wie zum Beispiel zum Ökumenischen Rat der Kirchen oder zu dem Reformierten und dem Lutherischen Weltbund in Genf. «Hier gibt es etwas Nachholbedarf», sagt Reich. Wipf seinerseits fordert, dass der Bundesrat in seinen Beziehungen zu den Kirchen «das Prinzip der Gleichberechtigung entdeckt». Der Bund müsse eine Regelung finden, «die allen Kirchen eine gleichberechtigte, strukturierte und transparente Beziehungspflege zum Bund ermöglicht» (vgl. Kasten).
Dass normale diplomatische Beziehungen zum Vatikan für die Schweiz von Nutzen sind, bestätigt Jenö Staehelin, derzeit Uno-Botschafter der Schweiz in New York. Staehelin übte zwischen 1991 und 1993 als erster Schweizer Diplomat die Funktion eines Botschafters «in Spezialmission» beim Heiligen Stuhl aus. Hauptamtlich war er seit 1987 als Chef der Abteilung Europa und Nordamerika im EDA in Bern tätig. Aufgrund der guten Informationen des Vatikans über die Lage in Osteuropa habe er in jenen dramatischen Jahren des Umbruchs regelmässige Kontakte zum Heiligen Stuhl gepflegt, erinnert sich Staehelin. Als später aufgrund der Kontroverse um den damaligen Bischof Wolfgang Haas der Druck auf den Bundesrat gewachsen sei, im Vatikan zu intervenieren, sei der Gedanke entstanden, «die Beziehungen zum Heiligen Stuhl auf eine andere Ebene zu heben». Statt wie ehedem alles über die apostolische Nuntiatur in Bern zu regeln, wollte man die schweizerischen Positionen direkt in Rom zur Kenntnis bringen.
Aus Rücksichtnahme auf den konfessionellen Frieden in der Schweiz habe man allerdings von einer normalen Akkreditierung abgesehen. «Man wollte keine konfessionelle Diskussion provozieren, umso weniger, als nach der Wahl René Felbers zum Bundesrat damals vier der sieben Bundesräte katholisch waren», sagt Staehelin. Deshalb wählte man einen diplomatischen Umweg: Statt eines «normalen» Botschafters wurde ein «Botschafter in Spezialmission» mit der Pflege der Beziehungen zum Vatikan betraut. Dass mit Jenö Staehelin ein Protestant diese Funktion ausübte, war kein Zufall. «Als Protestant konnte man mich weder der Pro- noch der Anti-Haas-Fraktion zuordnen.»
Keine Verweigerung
Beobachter betonen indes, dass der Heilige Stuhl auf Kritik von aussen zwiespältig reagiere. Einerseits gebärde sich der Vatikan als Staat, anderseits weise er diplomatische Interventionen staatlicher Vertreter oftmals als unzumutbare Einmischung in die kirchlichen Angelegenheiten zurück. Staehelin hat das anders erlebt: «Ich kann mich nicht erinnern, dass mir mit diesem Hinweis je das Gespräch verweigert worden wäre.»
Vorwürfe, wonach gerade die Affäre Haas gezeigt habe, dass Interventionen von staatlicher Seite nichts gefruchtet hätten und sogar kontraproduktiv gewesen seien, will der Uno-Botschafter nicht gelten lassen. Vergleiche man die damalige, schwierige Situation mit der heutigen Lage, könne man dem nicht zustimmen.
© Neue Zürcher Zeitung (Zürich), 30.05.2004
Schweizer Botschafter - Der Papst hat das Geschenk 
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Bern, 30.05.2004 / Blick
Es war eine Art Religionskrieg, der zwischen dem Vatikan und der Schweiz herrschte. Das ist Schnee von gestern – die Eidgenossenschaft schenkt dem Papst zu seinem Besuch einen akkreditierten Botschafter.
Am 5. und 6. Juni besucht der Papst die Schweiz. Der Mann ist das Oberhaupt der katholischen Kirche, und da wollte es sich unsere Landesregierung offenbar nicht nehmen lassen, Karol Wojtyla ein ganz besonderes Geschenk zu machen.
Wir haben endlich einen eigenen, richtigen Botschafter im Vatikan! Das ist nicht ganz selbstverständlich, waren doch die Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und dem Heiligen Stuhl in älterer und jüngerer Zeit eher auf der delikaten Seite angesiedelt.
Bisher liefen die Kontakte zwischen den beiden Staaten – Schweiz und Vatikan-Stadt – über die päpstliche Nuntiatur in Bern, und zwar seit 1915. Das blieb so, vor allem auch, als 1988 Wolfgang Haas zum Bischof von Chur gewählt wurde.
Für einige Schäfchen des Papstes war das zuviel. Die kirchliche Bistumskasse wurde nicht mehr neu aufgefüllt, das katholische Zürich verweigerte Haas’ Generalvikar Christoph Casetti das Büro, den Lohn und die Logis. Der religiöse Friede im Land war arg ins Wanken geraten.
Zwei Jahre später schickte der Bundesrat zwecks Wogenglättung den Diplomaten Jenö Staehelin in den Vatikan. Er wurde 1991 zum «Botschafter der Sondermission beim Vatikan», blieb aber in Bern. 1998 hatte es auch der Pontifex begriffen: Bischof Haas muss weg. Er wurde ins Fürstentum Liechtenstein zwangsversetzt.
Den Entscheid, die Beziehungen zu normalisieren, fällte der Bundesrat schon am 18. Mai. Wer der erste Botschafter im Vatikan-Staat wird, ist noch nicht bekannt, schliesslich muss auch Papst Johannes Paul II. seinen Segen dazu geben. Zusätzlicher Aufwand ist mit diesem Posten aber nicht verbunden – auch der erste richtige Diplomat behält seinen Sitz in Bern.
© BLICK (Zürich), 28.05.2004
Bern: Schweiz entsendet Botschafter in den Vatikan 
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Bern, 30.05.2004 / sda
Der Bundesrat will seine diplomatische Beziehung zum Vatikan «normalisieren». Statt einem Botschafter «in Sondermission» beschloss der Bundesrat einen regulären Botschafter beim Vatikan zu akkreditieren, heisst es beim Eidg. Volkswirtschaftsdepartement.
Die offizielle Bekanntgabe mit Nennung des Botschafters findet zum Beginn des Papst-Besuchs in der Schweiz statt«, sagte der Sprecher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Christophe Hans, auf Anfrage.
Der Bundesrat hatte sich bei seiner Sitzung am 18. Mai zur Beseitigung dieser »Anomalie« entschlossen. Dies gehe auf die Initiative von Bundespräsident Joseph Deiss zurück, sagte Hans. Laut dem EVD-Sprecher wartet der Bundesrat jetzt das grüne Licht des Vatikans ab.
Der Entscheid stösst bei der Apostolischen Nuntiatur in Bern auf ein positives Echo. Der Sekretär der Nuntiatur, Paul Russel, sagte, es sei erfreulich, sollte sich die Akkreditierung eines Botschafters beim Vatikan bestätigen.
Bis anhin vertritt der Schweizer Botschafter in Tschechien, Hansrudolf Hoffmann, die Schweiz beim Vatikan »in Sondermission«.
© sda Schweizerische Depeschenagentur (Bern), 28. Mai 2004
Bern verhandelt mit dem Vatikan 
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Bern/Zürich, 30.05.2004 / sda/Tages-Anzeiger
Die Schweiz will ihre diplomatische Beziehung zum Heiligen Stuhl normalisieren. Statt einem Botschafter «in Sondermission» soll ein regulärer Botschafter beim Vatikan akkreditiert werden.
«Die offizielle Bekanntgabe mit Nennung des Botschafters findet zum Beginn des Papst-Besuchs in der Schweiz statt», sagte der Sprecher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Christophe Hans, am Freitag auf Anfrage.
Der Bundesrat hatte sich bei seiner Sitzung am 18. Mai zur Beseitigung dieser «Anomalie» entschlossen. Dies gehe auf die Initiative von Bundespräsident Joseph Deiss zurück, sagte Hans. Laut dem EVD-Sprecher wartet der Bundesrat jetzt das grüne Licht des Vatikans ab.
Der Entscheid stösst bei der Apostolischen Nuntiatur in Bern auf ein positives Echo. Der Sekretär der Nuntiatur, Paul Russel, sagte, es sei erfreulich, sollte sich die Akkreditierung eines Botschafters beim Vatikan bestätigen.
Bis anhin vertritt der Schweizer Botschafter in Tschechien, Hansrudolf Hoffmann, die Schweiz beim Vatikan «in Sondermission». (wim/sda)
© sda – Schweizerische Depeschenagentur AG (Bern) und © Tages-Anzeiger (Zürich), 28. Mai 2004 Tamedia AG
Die Schweiz und der Vatikan - eine komplizierte Beziehung 
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Zürich, 30.05.2004 / Tages-Anzeiger
Die Schweiz unterhält bis anhin keine eigene Vertretung beim Vatikan. Der Vatikan hingegen ist durch die päpstliche Nuntiatur in Bern vertreten.
Seit 1579 war ein päpstlicher Gesandeter (Nuntius) bei den katholischen Ständen der Schweiz akkreditiert. Er residierte in Luzern, zeitweise in Altdorf.
Als Folge wachsender Spannungen zwischen dem schweizerischen Bundesstaat und der römischen Kurie (Stichworte: Sonderbundskrieg 1847, päpstliches Unfehlbarkeitsdogma 1870, Kulturkampf) hob der Bundesrat am 4. Dezember 1873 die päpstliche Nuntiatur auf und wies den Nuntius aus.
Erst die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem päpstlichen Stuhl während des Ersten Weltkrieges im Dienst des Friedens machte 1920 den Weg für die Wiedereröffnung der Nuntiatur in Bern frei.
Aus Rücksicht auf die protestantische Bevölkerung verzichtete der Bundesrat aber auf die Eröffnung einer schweizerischen Vertretung im Vatikan; vielmehr wurde vereinbart, dass die diplomatischen Kontakte in beiden Richtungen ausschliesslich über die Nuntiatur in Bern verlaufen.
Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzungen um den Churer Bischof Wolfgang Haas wurde Ende 1991 Botschafter Jenö Staehelin zum Botschafter in Sondermission beim Vatikan ernannt. Stationiert blieb er aber in Bern. Später wurden Botschafter in Wien respektive in Prag gleichzeitig mit der Sondermission beim Vatikan beauftragt.
Die Sondermission ist in der Staatenpraxis bekannt und verbreitet. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Institution, die zur Erfüllung zeitlich und sachlich begrenzter Aufgaben dient. Es stammt ursprünglich aus dem Völkergewohnheitsrecht und wurde in der Uno-Konvention von 1969 kodifiziert, welche die Schweiz ratifizert hat.
Der apostolische Nuntius in Bern ist traditionsgemäss der Doyen des in der Schweiz akkreditierten Diplomatischen Korps.
© Tages-Anzeiger (Zürich), 28. Mai 2004 Tamedia AG
Schweiz normalisiert diplomatische Beziehungen zum Vatikan 
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Bern, 30.05.2004 / AP/Aargauer Zeitung
Bern (AP) Die Schweiz nimmt volle diplomatische Beziehungen zum Vatikan auf. Die Regierung in Bern beschloss, einen Botschafter beim Vatikan zu akkreditieren, wie Christophe Hans, Sprecher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsministeriums, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP bestätigte.
Damit werde die Anomalie beseitigt, wonach die Schweiz beim Vatikan bisher nur einen Botschafter «in Sondermission» akkreditiert hatte. Die Entscheidung zur Normalisierung der diplomatischen Beziehungen fiel bereits am 18. Mai, wie Hans weiter sagte. Bundespräsident Joseph Deiss habe im Hinblick auf den bevorstehenden Besuch von Papst Johannes Paul II. in der Schweiz die Initiative im Sinne einer Geste an den Vatikan ergriffen. Eine Botschaft werde die Schweiz dort aber nicht einrichten.
© AP - Associated Press (Bern), 27. Mai 2004 und
Aargauer Zeitung (Aarau), 28. Mai 2004
Der Bundesrat macht dem Papst ein Geschenk 
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Zürich, 30.05.2004 / Tages-Anzeiger
Die Schweiz normalisiert ihre diplomatischen Beziehungen zum Vatikan – rechtzeitig zum Papstbesuch
Eigentlich hätte Bundespräsident Joseph Deiss den Entscheid dem Papst bei seinem Besuch in Bern persönlich verkünden wollen. Doch an der offiziellen Medienkonferenz zur vergangenen Regierungssitzung machte ausgerechnet der protestantische Pfarrerssohn Christoph Blocher ein Witzchen, das den vorerst geheim gehaltenen Entscheid des Bundesrates verriet.
Von Bruno Vanoni, Bern
Von Blocher falsch ausgeplaudert
Der SVP-Bundesrat parierte nämlich einen parteipolitischen Seitenhieb von Pascal Couchepin mit einem zunächst rätselhaften Satz: Nachdem er am Dienstag «den Vatikan anerkannt» habe, werde der Bundesrat wohl bald einen Botschafter zur SVP schicken können. Wie Recherchen des «Tages-Anzeigers» nun ergeben haben, hat Blochers Witzchen einen realen Hintergrund – auch wenn sein Hinweis auf eine Anerkennung eigentlich falsch war.
Denn diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl, wie der römisch-katholische Kirchenstaat als anerkanntes Völkerrechtssubjekt korrekt heisst, unterhält die Schweiz schon seit 1920. Doch bis 1991 vermied sie es aus konfessioneller Rücksicht, einen für den Vatikan zuständigen Diplomaten zu bestimmen – der Vatikan hingegen hatte seinen Nuntius in Bern. Als der Papst mit der Wahl von Bischof Wolfgang Haas die Rechte der Churer Bistumskantone verletzte, wurde der Ruf nach einem Schweizer Vatikan-Botschafter zur Verteidigung des Religionsfriedens laut.
Keine «Sondermission» mehr
Doch aus Angst vor einem protestantischen Aufschrei machte der Bundesrat damals bloss einen Diplomaten in der Berner EDA-Zentrale zum Sonderbotschafter für den Vatikan. Später wurde der Schweizer Gesandte in Wien als «Botschafter in Sondermission» beim Vatikan akkreditiert.
Zurzeit ist mit dieser Aufgabe auf Distanz der Schweizer Botschafter in Prag betraut. «Zu gegebener Zeit» werde diese «Anomalie völlig zu beseitigen» sein, beschied der Bundesrat vor zehn Jahren, als evangelische Parlamentarier vor einer Bevorzugung der katholischen Kirche warnten. Der Zeitpunkt für eine weitere Normalisierung scheint für Bern nun gekommen zu sein. Wie verschiedene Quellen bestätigen, soll die Schweiz im Vatikan künftig nicht mehr nur «in Sondermission» vertreten sein. Vielmehr soll ein Botschafter im Vatikan erden, wie es im Diplomatenjargon heisst: Konkret könnte der Schweizer Botschafter in Prag künftig ganz normal auch für den Vatikan zuständig sein – so wie der Schweizer Botschafter in Rom beispielsweise auch für die Kleinstaaten Malta und San Marino zuständig ist.
© Tages-Anzeiger (Zürich), 22. Mai 2004 Tamedia AG
Rückschau: Schweiz – Heiliger Stuhl im Jahre 2003: Bundespräsident Couchepin: Spannendes Gespräch mit Papst 
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Fribourg, 30.05.2004 / KIPA
Papst Johannes Paul II. hat am Montag Bundespräsident Pascal Couchepin in Audienz empfangen. Im Mittelpunkt des 10-minütigen Vier-Augen-Gesprächs, das der Präsident als "spannend" bezeichnete, standen der Frieden auf der Welt und die Situation im Nahen Osten. Nach der Audienz beim Papst sprach Couchepin 45 Minuten lang mit Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano.
Zur Delegation aus der Schweiz gehörten Bischof Kurt Koch, Vizepräsident der Schweizer Bischofskonferenz, und Hansrudolf Hoffmann, Schweizer Sonderbotschafter beim Heiligen Stuhl. Johannes Paul II. begrüsste den Gast, der auch von seiner Gattin begleitet wurde, mit den Worten: "Ich weiss, dass die Schweiz das Land von Wilhelm Tell ist".
Zweck des Besuch sei es gewesen, den "Willen der Schweiz zur Teilnahme an den Aktivitäten des Heiligen Stuhls für den Weltfrieden und für die Menschenrechte zu bekunden", sagte Couchepin anschliessend gegenüber Journalisten. Bei der Begegnung mit dem Papst habe auch das Friedensbemühen des Heiligen Stuhls für das Heilige Land eine Rolle gespielt, fügte er hinzu. Die Schweiz habe Interesse, Kanäle zu den internationalen katholischen Organisationen zu öffnen.
Unveränderte diplomatische Beziehung
Über eine Ausweitung der diplomatischen Beziehungen zwischen seinem Land und dem Vatikan - etwa durch die Errichtung einer eigenen Schweizer Botschaft beim Heiligen Stuhl - sei nicht gesprochen worden. Die Schweiz unterhält keine eigene Botschaft beim Heiligen Stuhl, hat aber seit 1991 einen "Botschafter in Sondermission" für die Beziehungen zum Vatikan. Der Heilige Stuhl hingegen unterhält seit der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen mit der Schweiz im Jahre 1920 eine eigene Nuntiatur in Bern.
Der letzte Besuch eines Bundesratsmitglieds beim Papst liegt drei Jahre zurück. Im Jahr 2000 war Bundespräsident Adolf Ogi im Vatikan. Papst Johannes Paul II. wird im Juni 2004 in der Schweiz erwartet, 20 Jahre nach seinem ersten Besuch in der Schweiz.
© kipa – Katholische Internationale Presseagentur (Freiburg), 7. Juli 2003
Parlamentarische Interpellation im Nationalrat 1994 – Wortlaut 
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Bern, 18.03.1994 / NR - EDA
94.3162 - Interpellation.
Erhaltung des konfessionellen Friedens
Eingereicht von Scherrer Werner
Mitunterzeichnende Bischof Hardi - Dünki Max - Fehr Lisbeth - Hafner Rudolf - Keller Rudolf - Kern Armin - Miesch Christian - Moser René - Müller Reinhard - Schmied Walter - Seiler Hanspeter - Stalder Fritz - Stamm Luzi - Steffen Hans - Steinemann Walter - Zwygart Otto (16)
Einreichungsdatum 18.03.1994
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Erhaltung des konfessionellen Friedens
Eingereichter Text
Ich verlange vom Bundesrat Auskunft über folgende Fragen:
1. Warum hat der Bundesrat weder den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund noch andere Vertreter des nichtkatholischen Volksteils konsultiert (welcher immer noch die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ausmacht), bevor er einen Sonderbotschafter beim Vatikan ernannt hat?
2. Ist es Tatsache, dass der Bundesrat nur auf eine günstige Gelegenheit wartet, um die volle diplomatische Verbindung mit dem Vatikan aufzunehmen? Welches sind die nächsten Schritte des Bundesrates in dieser Angelegenheit?
3. Müssen nicht gemäss Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung die beiden eidgenössischen Räte einen allfälligen Vertrag mit dem Vatikan genehmigen?
4. Wie gedenkt der Bundesrat im Hinblick auf die diskutierte Bistumsneueinteilung bzw. Schaffung neuer Bistümer vorzugehen?
Begründung
In letzter Zeit ist der Bundesrat bemüht, dem Druck der römisch-katholischen Interessenkreise stattzugeben, was zu einer einseitigen Politik zugunsten der römisch-katholischen Kirche führt.
Dies zeigt sich deutlich bei der Ernennung eines schweizerischen Sonderbotschafters beim Vatikan. Der Vatikan hatte, dank seiner weit reichenden diplomatischen Vertretungen und seines grossen Einflusses in den internationalen Organisationen, 1953 bei der Uno erwirkt, dass als offizielle Bezeichnung des Vatikanstaates der Begriff "Heiliger Stuhl" verwendet wird. Damit sollte die doppelte Souveränität des Papstes über den Vatikanstaat und die römisch-katholische Kirche dokumentiert werden.
Die römisch-katholische Kirche nimmt als einzige diesen internationalen Rechtsstatus in Anspruch. Alle anderen Bekenntnisse sind damit benachteiligt und diskriminiert. Der Grundsatz der konfessionellen Neutralität des Bundes wird missachtet, wenn die Eidgenossenschaft diese Sichtweise übernimmt. Von der definitiven Ernennung eines Botschafters im Vatikan ist deshalb Abstand zu nehmen.
Mit zunehmender Sorge und Beunruhigung verfolgen nichtkatholische Kreise auch die Vorbereitung zur Neuorganisation der römisch-katholischen Bistümer in der Schweiz, insbesondere die beabsichtigte Installation regulärer Bistumssitze in den beiden Reformationsstädten Genf und Zürich.
Als eines der wichtigsten Länder der Reformation nimmt die Schweiz eine Stellung ein, die mit anderen Ländern nicht vergleichbar ist. Römisch-katholische Bischöfe haben aber in der Praxis in Öffentlichkeit und Politik ein unverhältnismässiges Gewicht. Der sukzessive Positionsausbau der römisch-katholischen Kirche führt zu einem zunehmenden konfessionellen Ungleichgewicht und zu einer ernst zu nehmenden Gefahr für den religiösen Frieden in unserem Lande.
Es kann nicht Sache der bevorzugten Konfession und ihrer politischen Interessenvertreter sein, allein darüber zu entscheiden, ob der religiöse Friede bedroht sei. Fragen wie diejenigen des Sonderstatus der Nuntiatur oder der Neueinteilung der Bistümer sind aufgrund ihrer politischen Implikationen keine rein internen Angelegenheiten der römisch-katholischen Kirche.
Antwort des Bundesrates 11.05.1994
1. Die Ernennung eines Botschafters im allgemeinen und eines Botschafters in Sondermission im speziellen steht in der alleinigen Kompetenz des Bundesrates. Im übrigen unterhalten die Bundesbehörden einen offenen Dialog sowohl mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund wie auch mit der katholischen Kirche, welche die beiden wichtigsten Glaubensgemeinschaften vertreten, und dies ohne irgendwelche Bevorzugung eines der beiden Gesprächspartner.
2. In seiner Antwort auf die Interpellation Duboule vom 18. September 1978 hat der Bundesrat die Anomalie einseitiger diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl anerkannt. Wenn man von einer Handvoll Kleinststaaten und Ländern absieht, welche erst kürzlich unabhängig geworden sind, ist die Schweiz in Tat und Wahrheit unter den 150 Ländern, welche diplomatische Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl unterhalten, heute noch der letzte Staat, bei welchem ein Nuntius akkreditiert ist, während die Schweiz selber keine diplomatische Vertretung beim Heiligen Stuhl unterhält. Übrigens haben alle protestantischen Staaten Nordeuropas normale diplomatische Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl.
In jüngerer Zeit hat der Bundesrat das Postulat Pini vom 19. Juni 1991 entgegengenommen, welches von ihm verlangte, die Möglichkeit und die politischen und juristischen Modalitäten einer Normalisierung unserer Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl im Sinne einer Abschaffung der besagten Anomalie zu studieren.
Im gleichen Jahr hat der Bundesrat einen Botschafter in Sondermission beim Heiligen Stuhl ernannt - eine Mission, welche 1993 erneuert wurde. Im Rahmen dieses Entscheides fand der Bundesrat, dass ein direkter Zugang zu den vatikanischen Behörden besser erlaubt, den umfassenden schweizerischen Standpunkt zur Geltung zu bringen. Ebenso erlaubt er eine bessere Wahrnehmung der vatikanischen Gegebenheiten.
Der Bundesrat wird zum gegebenen Zeitpunkt bestimmen, ob der Moment gekommen ist, die genannte Anomalie völlig zu beseitigen. Es erscheint in dieser Hinsicht wichtig, den Grundsatz der Universalität der internationalen Beziehungen der Schweiz zu wiederholen und das Interesse zu unterstreichen, welches für unser Land dem Dialog mit einem Gesprächspartner zukommt, der auf der internationalen Szene eine unzweifelhaft wichtige Rolle spielt. Darüber hinaus schafft ein diplomatischer Kanal, der in beiden Richtungen offen ist, eine grössere gegenseitige Vertrautheit und erlaubt, neue Probleme früher zu erkennen und damit leichter zu lösen. Im Rahmen einer solchen Entscheidung wird der Bundesrat den wichtigsten Strömungen der öffentlichen Meinung Rechnung tragen.
Die überwiegende Mehrheit der Staaten anerkennt, dass der Heilige Stuhl ein Völkerrechtssubjekt ist, und unterhält mit diesem diplomatische Beziehungen. Der Heilige Stuhl ist auch Mitglied mehrerer internationaler Organisationen und hat insbesondere Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. Die Tatsache, dass Staaten ohne katholische Volksgruppe mit dem Heiligen Stuhl diplomatische Beziehungen unterhalten, zeigt, dass es sich dabei um Beziehungen zwischen Staaten handelt. Der Bundesrat teilt diese Ansicht und ist nicht der Meinung, dass die diplomatischen Beziehungen mit dem Heiligen Stuhl eine der Konfessionen begünstigen.
3. In seiner Antwort auf die oben genannte Interpellation Duboule erklärte der Bundesrat, dass die Frage der Eröffnung einer diplomatischen Mission beim Heiligen Stuhl in Übereinstimmung mit Artikel 85 BV den eidgenössischen Räten vorgelegt werde. Es handelt sich dabei um eine Angabe allgemeiner Natur hinsichtlich der Einrichtung bleibender Beamtungen (Art. 85 Ziff. 3); die jüngere Rechtsprechung der Verwaltungsbehörden des Bundes lässt diesen Hinweis im Falle der Eröffnung einer Botschaft im übrigen als hinfällig erscheinen (VPB, 56 [1992] No. 49). Ein solcher Entscheid liegt in der Zuständigkeit des Bundesrates und bedarf, wie in der Vergangenheit, keines Abschlusses eines internationalen Vertrages.
4. Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung sieht vor, dass die Errichtung von Bistümern auf schweizerischem Gebiete der Genehmigung des Bundes unterliegt. Sollten die Annahmen des Interpellanten in einem konkreten Vorschlag ihren Niederschlag finden, wird der Bundesrat gehalten sein, sich darüber auszusprechen.
Chronologie:
17.06.1994 NR Erledigt.
Zuständig Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Zur Privilegierung des Heiligen Stuhls als Völkerrechtssubjekt: Frei und gleich - Von Rolf Weibel 
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Luzern, 30.05.2004 / SKZ
Mit der Streichung des Bistumsartikels aus der Bundesverfassung ist rechtlich der Vorbehalt der staatlichen Genehmigung für Änderungen in der Bistumseinteilung entfallen; im Blick auf eine wohl nur längerfristig denkbare Neuumschreibung der Bistümer hat sich damit praktisch nichts geändert. Die Beratungen der Frage im Bundesrat, im Parlament sowie in den Kantonen, Parteien und interessierten Organisationen dürften indes einiges in Bewegung gesetzt haben.
Im Unterschied namentlich zu Deutschland wurden in der Schweiz die religiösen Grundrechte lange nur als Individualrechte verstanden, als Rechte also, die dem Individuum seiner freien Persönlichkeit wegen zustehen. So hat selbst der Tübinger Rechtsgelehrte Dieter Kraus in seinem Standardwerk den Bistumsartikel recht vorsichtig als «einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung der Kirchen hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur, der religionsfreiheitlich und rechtsstaatlich überaus zweifelhaft ist»<1> kritisiert. Erst der Freiburger Völkerrechtler Nicolas Michel bezeichnete diesen Verfassungsartikel ungeschönt als eine Verletzung der Religionsfreiheit, «une discrimination contraire à la libérté religieuse»<2>.
Bei der nun in Aussicht gestellten Diskussion eines neuen Religionsartikels wäre deshalb bei der «zurückgebliebenen Ausbildung der korporativen Aspekte der Religionsfreiheit in der Schweiz»<3> anzusetzen.
Im Vorfeld der Volksabstimmung war es denn auch nicht einfach, die Streichung des Bistumsartikels als ein Erfordernis der institutionellen Seite der Religionsfreiheit plausibel zu machen. Schon in der Vernehmlassung wurden Zweifel darüber geäussert, ob er die Religionsfreiheit überhaupt verletze. Und das Schweizerische Komitee gegen die Aufhebung des Bistumsartikels begründete seine Position gar mit dem religiösen Frieden und der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Diese einseitige Betonung der individuellen Seite der Religionsfreiheit hat nicht nur ihre Geschichte, sondern wird vom gegenwärtigen Trend zur Privatisierung der Religion noch verstärkt. Bei diesen Gegebenheiten dürfte es nicht einfach sein, in einem Verfassungsartikel eine Würdigung der gesellschaftlichen Bedeutung von Kirchen und andern Glaubensgemeinschaften festzuschreiben, auch wenn die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund ihre Mitarbeit bzw. Unterstützung zugesagt haben.
Der Bistumsartikel war in den Auseinandersetzungen um eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse im Kanton Genf als Schranke gegen eine einseitige Errichtung oder Neuumschreibung von Bistümern «ohne den Staat zu begrüssen», wie sich der Bundesrat 1873 ausdrückte gedacht. Zur Anwendung kam er ein einziges Mal, nämlich 1876 im Fall des christkatholischen Bistums, wofür er wohl gar nicht vorgesehen war; und auf die lutherischen, anglikanischen oder orthodoxen Bistümer wurde er überhaupt nie angewandt. So war er in der Praxis allein gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet, und deshalb verletzte er nach dem Urteil unter anderem des Bundesrates auch die Rechtsgleichheit. Bestritten wurde diese Einschätzung mit dem Argument, die römisch-katholische Kirche sei deshalb anders als andere Kirchen und dürfe bzw. müsse ungleich behandelt werden, weil der Papst und/oder die in seinem Namen tätigen Stellen der römischen Kurie, das heisst der Apostolische bzw. Heilige Stuhl Völkerrechtssubjekt ist. So hätte der Bistumsartikel für den Präsidenten des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Pfarrer Thomas Wipf, «auch heute noch als eine rechtsstaatliche Entsprechung zur Privilegierung des Heiligen Stuhls als Völkerrechtssubjekt und dessen „staatlichem Auftreten“ verstanden werden» können. Ähnlich, wenn auch masslos polemisch, argumentierte das Schweizerische Komitee gegen die Aufhebung des Bistumsartikels; dass dieses Komitee keinen Unterschied zwischen den Rechtsträgern Heiliger Stuhl und Vatikanstaat macht, lässt indes nicht eben auf juristischen Sachverstand schliessen.
Dass die Leistungen des Heiligen Stuhles im Rahmen der internationalen Organisationen und seine Beiträge für Frieden und Gerechtigkeit nicht gesehen werden, hat hauptsächlich zwei Gründe. Zum einen ist bei den Schweizer Bürgern und Bürgerinnen das Interesse für Aussenpolitik eher gering. Zum andern tritt der Heilige Stuhl weniger als Rechtsträger in völkerrechtlicher Hinsicht als vielmehr in kirchenrechtlicher Hinsicht in Erscheinung, nämlich als «oberste Hirtengewalt» in der römisch-katholischen Kirche. Hier überschneiden sich der protestantische und der katholische «antirömische Affekt», und beide wurden in den letzten Jahren durch unselige Vorgänge wie den Fall Bischof Wolfgang Haas samt seinem Vaduzer Nachspiel aufgebaut, und beide werden durch den unheilvollen Zentralismus in der Kirche weiter gefördert.<4>
Ein kollegial und subsidiär ausgestaltetes Papstamt könnte zum einen jenes Papstbild korrigieren, das selbst nüchterne aussenstehende Beobachter zeichnen: der letzte wirklich absolute, durch keinerlei Verfassungsurkunde eingeschränkte Herrscher Europas<5>. Eine solche Entwicklung könnte zum andern einen Anstoss zum längst fälligen Ausbau der Partizipationsmöglichkeiten in der Kirche auf allen Ebenen geben.
Unabhängig davon sind die bereits bestehenden Möglichkeiten zu nutzen; eine dieser Möglichkeiten wäre die konkordatäre Lösung der noch offenen Bistumsfragen, wie sie die Römisch-Katholische Zentralkonferenz anmahnt. Unabhängig von künftigen innerkirchlichen Entwicklungen sollte die Kirchenstruktur nicht nur unter ekklesiologischer Rücksicht zu einem vordringlichen zwischenkirchlichen Gesprächsthema gemacht werden. Im Vorfeld der Volksabstimmung hat sich hinreichend gezeigt, dass es neuer vertrauensbildender Massnahmen bedarf, soll das bisher erreichte ökumenische Miteinander nicht auf ein ökumenisches Nebeneinander zurückfallen.
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Anmerkungen
1 Dieter Kraus, Schweizerisches Staatskirchenrecht, Tübingen 1993, 105f.
2 Nicolas Michel, La Constitution fédérale et les évêchés: une discrimination contraire à la libérté religieuse, in: Adrian Loretan (Hrsg.), Rapports Église-État en mutation, Fribourg 1997, 25ff.
3 Peter Karlen, Die korporative religiöse Freiheit in der Schweiz, in: René Pahud de Mortanges (Hrsg.), Das Religionsrecht der neuen Bundesverfassung, Freiburg Schweiz 2001, 33.
4 Walter Gut, Politische Kultur in der Kirche, Freiburg Schweiz 1990; Walter Gut, Fragen zur Rechtskultur in der Katholischen Kirche, Freiburg Schweiz 2000.
5 Volker Reinhardt, Papstwahlen in der Geschichte, in: Civitas 3/4 2001, 20.
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© SKZ - Schweizerische Kirchenzeitung (Luzern) Nr. 25/2001
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Luzern, 11.04.1998 / NZZ
Der Papst hat in 162 Ländern eigene diplomatische Vertreter eingesetzt. Päpstliche Vertreter sind zudem in mehreren internationalen Organisationen akkreditiert. Weshalb kann der Papst einen derartigen diplomatischen Apparat unterhalten? Gemäss einer weit verbreiteten Meinung ist die Antwort einfach - weil er (angeblich) Chef eines Staates, nämlich der Vatikanstadt, ist. Dies trifft aber nicht zu. Die päpstliche Diplomatie ist in rechtlicher, historischer und praktischer Hinsicht ein Unikum, eine Institution eigener Art. In jüngster Zeit ist das Nuntiaturwesen vor allem ein innerkirchliches Problem geworden. Der Papst wird auf seinen Pastoralreisen regelmässig auch von den zivilen Behörden empfangen. Der rote Teppich, der dabei ausgerollt wird, gilt aber nicht - wie so häufig angenommen wird - dem Chef eines Staates, sondern dem Inhaber des Heiligen Stuhls und damit dem obersten Leiter der katholischen Kirche. Ebenso sind die päpstlichen Diplomaten nicht Vertreter des Vatikans oder der Vatikanstadt, sondern Abgesandte des Hl. Stuhls. So steht es in ihren Beglaubigungsschreiben, und so lauten auch die Namensschilder, hinter denen sie in internationalen Organisationen und Konferenzen sitzen. 1957 hat der Hl. Stuhl in einem Briefwechsel mit dem Generalsekretariat der UNO präzisiert, dass seine Vertreter stets unter dem Namen "Hl. Stuhl" firmieren. Damit hat man nicht etwas Neues eingeführt, sondern lediglich die rechtlichen Verhältnisse klargestellt, "um", wie von päpstlicher Seite betont wurde, "eine Quelle immer wiederkehrender Missverständnisse auszuräumen".
Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt
Was steckt hinter dem eigentümlich klingenden Namen? Der Ausdruck "Heiliger Stuhl" oder "Apostolischer Stuhl" hat ursprünglich einen Bischofssitz gekennzeichnet, vor allem den Bischofssitz eines Ortes, an dem einst ein Apostel tätig gewesen ist. So gab es die apostolischen Stühle von Alexandrien, Antiochien, Jerusalem und eben auch Rom. Bischof Damasus I. (366-384) war der erste römische Bischof, der seinen Sitz oder sein Amt Apostolischen Stuhl nannte. Er war eine schillernde Gestalt, ja sogar ein harter und skrupelloser Charakter. Sein Amt hatte er auf dubiose Art und Weise erworben, und es gelang ihm auch, Kaiser Gratian zu veranlassen, auf den von den Imperatoren seit jeher geführten Titel eines Pontifex Maximus zu verzichten und ihn auf den Bischof von Rom zu übertragen. Ferner schrieb er 378 an die westlichen Kaiser, dass der römische Bischof die übrigen durch die Vorrechte des apostolischen Stuhls überrage. Das stiess im Westen auf wenig Widerstand, denn hier gab es nur einen apostolischen Stuhl bzw. einen Patriarchalsitz, nämlich jenen von Rom. Im Osten dagegen konnten sich mehrere Gemeinden auf die frühere Anwesenheit und das Wirken von Aposteln berufen, Antiochien sogar auf jenes von Petrus und Paulus. Somit konnte in der Westkirche das Amt des Bischofs von Rom sehr früh ausschliesslicher Träger des Namens "Sancta Sedes" - Heiliger Stuhl, Saint-Siège, Holy See - werden. Die Herauskehrung und Durchsetzung des Primats des römischen Bischofs als Papst der Westkirche hat dagegen eine lange Entwicklung durchgemacht, eine Entwicklung vom Primat im Sinne eines Primus inter pares bis zur absoluten Zentralgewalt, die mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit auftritt. Die Geschichte zeigt auch, dass die päpstlichen Diplomaten bei der Durchsetzung des römischen Primats eine wichtige Rolle gespielt haben und noch spielen.
Rechtlich gesehen ist der Hl. Stuhl nicht die katholische Kirche (als Körperschaft oder Anstalt). Er ist auch nicht ein Organ dieser Kirche, denn als Organ könnte er nicht Völkerrechtspersönlichkeit haben. Allenfalls ist er vergleichbar mit dem Thron absolutistischer, weltlicher Herrscherdynastien.
Von der Staatenwelt wird allgemein anerkannt, dass der Hl. Stuhl ein Völkerrechtssubjekt ist. Als solches besitzt er unter anderem das so genannte Gesandtschaftsrecht, das heisst, er kann Diplomaten entsenden und empfangen. Er kann auch völkerrechtliche Verträge abschliessen, doch heissen diese nicht Staatsverträge, sondern Konkordate (eine Ausnahme bildet der weiter unten erwähnte Lateranvertrag).
Die Entwicklung des Hl. Stuhls zur Völkerrechtsperson ist in der Vergangenheit durch zwei Faktoren begünstigt worden. Zum einen war es in der europäischen Geschichte vorerst der Monarch, der das Gesandtschaftsrecht ausübte - während langer Zeit war ein Botschafter der persönliche Vertreter eines Monarchen bei einem andern Monarchen. Ein Überbleibsel dieser monarchischen Regel findet sich noch im Kanon 362 des Kirchlichen Gesetzbuches, der in unnachahmlicher Theologensprache festhält: “Dem Papst ist das angeborene (!) und unabhängige Recht eigen, seine Legaten (Diplomaten) zu ernennen und sie zu senden.” Zum andern besass der Papst während einigen Jahrhunderten die Oberhoheit über Gebiete in Mittelitalien, bis diese 1809 von Napoleon eingezogen und 1870 vom Königreich Italien annektiert worden sind. Die Entwicklung nach diesen beiden Daten zeigt indessen, dass der Hl. Stuhl auch ohne jegliche staatliche Grundlage, d.h. ohne so genannten “Vatikanstaat”, Person des Völkerrechts ist. Der Vatikan ist nicht ein Staat Die Rechtsnatur des Hl. Stuhls ist 1929 durch den Lateranvertrag zwischen Italien und dem Hl. Stuhl etwas verwischt worden. In diesem Vertrag anerkannte Italien zum einen die Souveränität des Hl. Stuhls in internationalen Angelegenheiten "als eine gemäss seiner Überlieferung und den Erfordernissen seiner Aufgaben in der Welt zu seinem Wesen gehörende Eigenschaft". Sodann anerkannte es das volle Eigentum des Hl. Stuhls am Vatikanpalast, an mehreren Basiliken und Gebäuden in Rom sowie am päpstlichen Palast in Castel Gandolfo, behielt sich aber unter anderem die Polizeigewalt auf dem Petersplatz vor. Am Schluss des Vertrages wurde völlig unvermittelt der sonderbare Satz beigefügt, Italien anerkenne auch den "Staat der Vatikanstadt unter der Souveränität des Papstes". Daraus ist oft gefolgert worden, es sei ein Staat gegründet worden. Das ist aber klar zu verneinen.
Nach den klassischen Regeln des Völkerrechts fehlt diesem Gebilde von ein paar Hektaren Ausdehnung mindestens ein wesentliches Merkmal eines Staates, nämlich das Staatsvolk. Die 467 Personen, die gegenwärtig Anspruch auf eine vatikanische Legitimationskarte oder einen "Pass" haben (nämlich der Papst und 48 Kardinäle, 253 diplomatische Vertreter in aller Welt, 78 Schweizergardisten, 43 Priester und Ordensleute sowie 44 Laien), behalten ihre angestammte Staatsbürgerschaft und müssen die Legitimationskarte nach Ende ihres Mandats wieder zurückgeben. Sie sind somit alles andere als ein normales Staatsvolk. Mit einem derartigen "Volk" kann man keinen Staat, höchstens einen Hofstaat machen!
Ein Zugeständnis Mussolinis
Es ist zu vermuten, dass der Lateranvertrag von 1929 - wenn er heute abgeschlossen würde - bloss eines der sogenannten Sitzabkommen wäre, wie sie zwischen Staaten und internationalen Organisationen gang und gäbe geworden sind. Ein Vergleich etwa zwischen dem Lateranvertrag und dem Sitzabkommen der Schweiz mit der UNO in Genf ergibt jedenfalls frappante
Ähnlichkeiten (mit solchen Sitzabkommen werden nicht Staaten, sondern nur exterritoriale Gebiete geschaffen). 1929 aber war in Italien Mussolini an der Macht. Mit dem Lateranvertrag bezweckte der Diktator, sich gegenüber der kirchlichen Hierarchie den Rücken zu decken; rechtliche Begriffe in Bezug auf den Vatikanpalast waren für ihn zweitrangig. Der Erfolg seines Einvernehmens mit dem Hl. Stuhl liess denn auch nicht lange auf sich warten. Bei den italienischen Wahlen des gleichen Jahres errangen die Faschisten einen gewaltigen Sieg. Sie erhielten 89,64 % der Stimmen und konnten nun energisch an die faschistische Umformung und Durchdringung von Staat und Gesellschaft gehen.
Aber wie dem auch sei, der Hl. Stuhl ist eine Person des Völkerrechts. Er besitzt unabhängig von der allfälligen Existenz eines Kirchen- oder Vatikanstaates Völkerrechtspersönlichkeit. Dies entspricht einerseits der Doktrin des Hl. Stuhls, wie sie unter anderem im Kirchlichen Gesetzbuch niedergelegt ist. Andererseits hat sich diese Meinung auch an der internationalen Wiener Konferenz über diplomatische Beziehungen von 1961 durchgesetzt. An ihr wurden die päpstlichen Vertreter als Vertreter des Hl. Stuhls - und nicht des Vatikans - anerkannt.
Lateinamerikanische Vertreter wiesen praktisch unwidersprochen darauf hin, dass der Hl. Stuhl eine ausschliesslich geistliche, nicht eine weltliche Macht repräsentiere.
Fehlbeurteilung aus Unwissen
Es erstaunt nicht, dass diese Rechtslage heute sogar Völkerrechtsspezialisten nicht immer geläufig ist, denn sie ist nur historisch erklär- und begreifbar. Ein typisches Beispiel einer diesbezüglichen Fehlbeurteilung findet sich im "Handbuch der Vereinten Nationen", das alljährlich vom neuseeländischen Aussenministerium herausgegeben wird. Darin wird nach der Aufzählung der 185 Mitgliedländer der UNO erwähnt, dass zwei “Staaten” nur Beobachterstatus haben, nämlich der Hl. Stuhl und die Schweiz. Wie der Chef der Sektion Völkerrecht des schweizerischen Aussenministeriums in der "Schweizerischen Zeitschrift für internationales und europäisches Recht" vor kurzem aber mit Recht feststellte, befindet sich in der UNO “die Schweiz als einziger souveräner Staat in der Rolle des Beobachters; der Hl. Stuhl, ebenfalls Beobachter, ist ein Völkerrechtssubjekt sui generis.”
Eine ähnliche Behauptung wie jene im UNO-Handbuch ist auch in den Stellungnahmen des Bundesrates im Jahre 1990 zu Postulaten und Interpellationen im Nationalrat aufgetaucht. Dort wurde unter anderem erklärt: "Der Hl. Stuhl besitzt ein Doppelstatut als oberstes Organ der katholischen Kirche einerseits und als Kirchenstaat andererseits. In letzterer Hinsicht anerkennt die Schweiz, wie die grosse Mehrheit der Staaten, den Hl. Stuhl als Völkerrechtssubjekt und den Papst als dessen Staatsoberhaupt an." Der Hl. Stuhl ist jedoch in keiner Weise "Kirchenstaat". Zudem hat die Schweiz 1920, also 9 Jahre vor dem Lateranvertrag, als von einem Kirchenstaat überhaupt nicht die Rede sein konnte, mit dem Hl. Stuhl diplomatische Beziehungen aufgenommen.
In internationalen Organisationen kann der Hl. Stuhl normalerweise nicht Vollmitglied sein, weil er nicht ein Staat ist. Im letzten Jahrhundert ist aber der damalige Kirchenstaat (nicht der Hl. Stuhl) dem Welttelegraphen- und dem Weltpostverein beigetreten, zwei technischen Organisationen, die heute zur "Familie der Vereinten Nationen" gezählt werden. Nach dem Untergang des Kirchenstaates hat der Hl. Stuhl die Mitgliedschaft in diesen beiden Organisationen mit Hilfe der Schweiz als Sitzstaat übernehmen können. Deshalb gelingt es ihm jetzt immer wieder, in neue Organisationen Einsitz zu nehmen, weil zu den vorbereitenden Konferenzen meist alle Mitglieder von Organisationen der "Familie der Vereinten Nationen" eingeladen werden. Ähnliches gilt bei Spezialkonferenzen und allgemeinen Konventionen der UNO (bekanntlich hat auch die Schweiz als Nicht-Mitglied der UNO von der Formel der "Familie der Vereinten Nationen" schon öfters profitieren können).
Lang unbestrittene Vorrangstellung der Nuntien
Das Hand-in-Hand-Gehen des Hl. Stuhls mit den weltlichen Mächten ist schon im 4. Jahrhundert eingeleitet worden. Eine ähnlich lange Tradition hat auch das päpstliche Gesandtschaftswesen. Die ersten ständigen Gesandten des Papstes waren sogenannte Apokrisiare ("Überbringer der Antwort") am Kaiserhof von Konstantinopel, beim Exarchen in Ravenna und zeitweise am karolingischen Hof. Im Mittelalter waren "Legati" wichtige Instrumente für die Umsetzung der kirchlichen und ausserkirchlichen Politik des Papstes, wie die Kirchenreformen, die Bekämpfung der Irrlehren und die Kreuzzüge.
Im 15. und 16. Jahrhundert entstanden parallel zu den staatlichen Gesandtschaften die ständigen päpstlichen Nuntiaturen. Heribert F. Köck nennt in seinem 910-seitigen Buch "Die völkerrechtliche Stellung des Hl. Stuhls" (Berlin 1975) zwei Gründe, die der Einrichtung ständiger Nuntiaturen damals Auftrieb gegeben haben: "Vor allem die Absicht, das Ansehen der Kirche durch die Diplomatie zu festigen und zu erhöhen, und die Notwendigkeit eines engeren Zusammenschlusses zwischen den katholischen Mächten angesichts der Gefahr, die die religiösen Streitigkeiten in Frankreich, der Schweiz und vor allem in Deutschland darstellten."
In den folgenden Jahrhunderten blieb das Nuntiaturwesen international erstaunlich gefestigt. Dies ist unter anderem daran zu erkennen, dass die europäischen Monarchien - auch die protestantischen - den Nuntien einen absoluten Vorrang vor den Vertretern weltlicher Mächte einräumten. Am Wiener Kongress von 1814/15 - einer noch ausschliesslich europäischen und vorwiegend monarchischen Veranstaltung - fanden die Nuntien zusammen mit den staatlichen Gesandten Eingang in das kodifizierte Völkerrecht. Zum traditionellen Vorrang der Nuntien äusserte damals nur der britische Aussenminister Bedenken, gab sich dann aber mit der sehr allgemeinen Bestimmung zufrieden, dass in dieser Hinsicht “nichts Neues eingeführt” werde.
Erosionserscheinungen
Mehr Widerstand regte sich bei der Vorbereitung des Wiener Übereinkommens von 1961 über die diplomatischen Beziehungen. Schliesslich wurde statuiert, die Bestimmung über die Rangfolge der Missionschefs lasse "die Übung unberührt, die ein Empfangsstaat hinsichtlich des Vorrangs des Vertreters des Hl. Stuhls angenommen hat oder künftig annimmt." Die Staaten sind somit frei, dem Nuntius das Recht des Dekans oder Doyens des diplomatischen Corps zu geben oder eben auch nicht zu geben.
Die Diplomaten des Hl. Stuhls hatten seit je andere Titel als die staatlichen Vertreter. Statt Botschafter heissen sie Nuntius, und anstelle von Gesandte nennen sie sich Internuntius. Nach römischer Lesart lautet der volle Titel des Nuntius "Apostolischer Nuntius”. Für jene Fälle, wo der Nuntius nicht den Vorrang als Doyen geniesst, hat der Hl. Stuhl einseitig den Titel "Pronuntius" eingeführt. Diese Bezeichnung wird aber neuestens wieder fallengelassen, und zwar offensichtlich deswegen, weil der Nuntius mit Vorrangsrecht mehr und mehr zur Ausnahmeerscheinung wird. In der Tat ist der Nuntius nur noch in rund 40 Staaten, darunter der Schweiz, automatisch Doyen des diplomatischen Corps. Die Vorrangstellung, auf die der Hl. Stuhl sehr grosses Gewicht legt, bröckelt somit ab. Die päpstliche Diplomatie erleidet aber noch eine weitere Erosion: Einerseits ist der Hl. Stuhl offensichtlich bemüht, sein diplomatisches Netz auszubauen und auch mit Staaten, in denen praktisch keine Katholiken leben (beispielsweise in den neuen Staaten südlich des Urals), diplomatische Beziehungen aufzunehmen, und meist gelingt ihm dies auch. Aber andererseits sind die Staaten immer weniger bereit, die so genannte Reziprozität zu respektieren und ihrerseits einen Botschafter beim Hl. Stuhl zu ernennen. Gegenwärtig haben von 162 Staaten deren 56 keinen Botschafter beim Hl. Stuhl akkreditiert. Diese hohe Zahl lässt darauf schliessen. dass es sich nicht um vorübergehende, sondern um beabsichtigte “Vakanzen” handelt. Ziemlich sicher wird die Bereitschaft, beim Oberhaupt der katholischen Kirche einen
hochrangigen diplomatischen Vertreter zu halten, noch weiter abnehmen.
Das liegt sozusagen in der Natur der Sache, denn allmählich setzt sich doch die Erkenntnis durch, dass die Diplomaten beim Hl. Stuhl ungefähr das sind, was die Schweizergarde auf militärischem Gebiet ist - ein fahler Abglanz einstiger Grösse. Sie sind ein Relikt aus jenen Zeiten, da der Papst mit den Kaisern, Zaren, Königen und Fürsten Europas gewissermassen auf Du und Du stand.
Die Nuntien - ein innerkirchliches Problem
Ursprünglich war das Nuntiaturwesen vor allem ein Instrument in der Auseinandersetzung mit dem Protestantismus. Später ist es immer mehr ein Instrument des päpstlichen Zentralismus und damit ein innerkatholisches Problem geworden. Das kam in unserem Jahrhundert speziell auf dem Konzil 1962-65 zur Sprache. Die bischöflichen Konzilsteilnehmer kritisierten die Übergriffe der Nuntien auf ihr eigenes Hirtenamt und verlangten eine "genauere Abgrenzung", sprich Beschränkung der Amtsbefugnisse der päpstlichen Diplomaten. In einem berühmt gewordenen Interview ging der belgische Kardinal Suenens 1969 noch einen Schritt weiter und befürwortete eine Trennung der Aufgaben diplomatischer Natur von den religiös-kirchlichen Funktionen der Nuntien; die diplomatischen Aufgaben könnten Laien anvertraut, die religiös-kirchlichen Funktionen dagegen einheimischen Legaten übertragen werden. Verschiedentlich wurde auch betont, dass bei den Regierungen die kirchlichen Interessen von päpstlichen Legaten ohne diplomatischen Status wahrgenommen werden könnten.
Papst Paul VI. reagierte auf die innerkirchlichen Kritiken rasch und entschieden. In einem apostolischen Schreiben "Über die Aufgaben der Legaten des römischen Pontifex" wies er die Kritiken zurück, und zum Missfallen weiter katholischer Kreise baute er den kirchlichen Aufgabenkreis der Nuntien noch aus. Gemäss den neuen kirchenrechtlichen Bestimmungen besteht die Hauptaufgabe des Nuntius darin, “die Person des Papstes selbst bei den Teilkirchen auf ständige Weise zu vertreten”; die Pflege der Beziehungen zur Regierung des Gastlandes ist dagegen sekundär. Diese innerkirchliche Funktion, die der eines Statthalters sehr ähnlich sieht, birgt viel Konfliktpotential in sich.
Inkongruenz zwischen päpstlicher und staatlicher Diplomatie
Zum innerkirchlichen Problem gesellt sich aber auch ein Problem auf diplomatischer Ebene, nämlich die beinah totale Inkongruenz zwischen päpstlicher und staatlicher Diplomatie. Die päpstlichen Vertreter agieren fast ausschliesslich im kirchlichen Bereich, der Hl. Stuhl aber weist entsprechende Handlungen der staatlichen Vertreter als unzumutbare Einmischung in die kirchlichen Angelegenheiten zurück (vieles spricht denn auch dafür, dass im Falls Haas die Interventionen von staatlicher Seite nichts gefruchtet haben und sogar eher kontraproduktiv gewesen sind - auch der Basler Bischof Kurt Koch hat sich vor kurzem in diesem Sinne geäussert).
Aus all dem kann gefolgert werden: Auf bilateraler Ebene, das heisst bei den Beziehungen zu einzelnen Staaten, ist die päpstliche Diplomatie höchst fragwürdig geworden. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Vertreter oder Statthalter des Papstes bei den Ortskirchen diplomatischen Status haben soll. In gleicher Weise ist nicht erkennbar, welche Aufgaben von Belang den staatlichen Botschaftern beim Hl. Stuhl übertragen werden könnten. Auf multilateraler Ebene, das heisst in internationalen Organisationen und Konferenzen, soll die katholische Kirche ihre Friedensmission und ihre moralisch-ethische Aufgabe dagegen auf einer modernen Basis - nicht auf der Basis einer Institution, die im Mittelalter entstanden ist - wahrnehmen können.
Das Völkerrecht erfährt seit einiger Zeit einen Strukturwandel vom rein zwischenstaatlichen Recht zum Völkergemeinschaftsrecht, sodass auch so genannte Nichtregierungs-Organisationen in der völkerrechtlichen Ordnung eine wichtige Rolle spielen können. Es sind denn auch schon Vorschläge gemacht worden, die es der katholischen Kirche, aber auch andern Organisationen wie dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf, ermöglichen würden, als normale nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte bestimmte Funktionen (Friedensmissionen, Mitarbeit in nicht-politischen Organisationen der UNO und anderswo) auszuüben. So könnte das “Problem Hl. Stuhl” zukunftsweisend gelöst werden, was der Glaubwürdigkeit der Kirche bestimmt mehr als dienlich wäre.
Luzern, Februar 1998
Veröffentlicht in: NZZ - Neue Zürcher Zeitung (Zürich), 11.4.1998
Schweizer Beziehungen zum Vatikan in der Kritik 
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Bern, 02.06.2004 / APD
Rechtzeitig zum Besuch von Papst Johannes Paul II. am 5. und 6. Juni in der Schweiz hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, beim Vatikan einen regulären Botschafter zu akkreditieren. Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um den Churer Bischof Wolfgang Haas wurde bereits Ende 1991 der Diplomat Jenö Staehelin, der allerdings seinen Sitz in Bern hatte, zum "Botschafter der Sondermission beim Vatikan" ernannt. Später wurden die Schweizer Botschafter in Wien beziehungsweise in Prag zusätzlich mit dieser Sondermission beauftragt. Aus Rücksicht auf die protestantische Bevölkerung verzichtete jedoch bisher der Bundesrat auf eine normale Akkreditierung und die Eröffnung einer schweizerischen Vertretung beim päpstlichen Stuhl.
Bei den Reformierten stösst der Entscheid des Bundesrates auf Kritik. "Wir hätten erwartet, dass wir vorab konsultiert würden", betonte der Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK), Thomas Wipf. Der Dachverband von 2,5 Millionen Reformierten sei nicht grundsätzlich gegen die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, handele es sich beim Heiligen Stuhl doch um einen völkerrechtlich anerkannten Staat. Problematisch werde jedoch, dass der Vatikan nicht nur ein Staat sei, sondern gleichzeitig eine Kirche darstelle, die die Tendenz habe für alle Christen zu reden "und uns Protestanten weltweit das Recht auf Kirche-Sein abspricht". Wipf forderte, dass der Bundesrat in seinen Beziehungen zu den Kirchen "das Prinzip der Gleichberechtigung" entdecke.
Die Leitung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes will am 6. Juni nicht an der Messe mit Papst Johannes Paul II. am römisch-katholischen Jugendtreffen in Bern teilnehmen. Es gehe um die eigene Glaubwürdigkeit der Reformierten, sagte SEK-Sprecher Simon Weber. Der Rat des Kirchenbundes habe die Einladung der katholischen Schweizer Bischöfe zum Papst-Gottesdienst daher abgelehnt. Es gehe dabei keineswegs um eine Geringschätzung, sondern um eine glaubwürdige Vertretung der eigenen Position und um die ernsthafte Berücksichtigung der theologischen Unterschiede zwischen Katholiken und Reformierten.
Grösster Stein des Anstosses sei die katholische Kommunion. Während die reformierte Kirche die eucharistische Gastfreundschaft erlaube, so dass auch Andersgläubige an ihrem Abendmahl teilnehmen dürften, sei dies in der römisch-katholischen Kirche im Prinzip nicht möglich. Die Eucharistie sei nach katholischem Verständnis ein Sakrament und Zeichen der Einheit des Volkes Gottes. Da sich die katholische Kirche aber als die Nachfolgerin der Urgemeinde und ihrer Apostel verstehe, würden andere christliche Kirchen als Abspaltungen und somit nicht als Teil der wahren Kirche Jesu Christi gelten. Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes habe mit der Ablehnung der Einladung zur Messe mit dem Papst eine Grundsatzentscheidung gefällt, betonte Weber. "Die Teilnahme an einem Gottesdienst, der die eucharistische Gastfreundschaft ausschliesst, wäre für uns nicht möglich gewesen."
Bundespräsident Deiss: Schweizer Bundesrat will einen Vatikanbotschafter 
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Rom, Italien, 02.06.2004 / ZENIT
Die Schweiz wird bald einen eigenen Vatikanbotschafter haben. Das teilte der Schweizer Bundespräsident Joseph Deiss in einem Interview mit „Radio Vatikan“ mit.
„Wir haben ja gegenwärtig sehr gute Beziehungen zum Vatikan und keine Probleme“, erklärte Deiss. „Wir sind im Vatikan vertreten durch einen Botschafter in Sondermission, und der Bundesrat gedenkt, in absehbarer Zeit das zu ändern, indem er einen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter beim Vatikan akkreditieren will. Der Papstbesuch könnte die Gelegenheit sein, das auch öffentlich zu machen.“
Seit 1920 bestehen diplomatische Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vatikan. Aus Rücksicht auf die anderen Konfessionen gab es bis 1991 jedoch keinen diplomatischen Vertreter. Seitdem gibt es einen „Botschafter in Sondermission“.
Zur Kritik des Rates des Evangelischen Kirchenbundes sagte Bundespräsident Deiss gegenüber „Radio Vatikan“: „Es ist wichtig, dass wir klar tun, dass es sich bei der Botschafterfrage nicht um eine religiöse Angelegenheit handelt, sondern dass es hier um die Beziehung zwischen zwei Staaten geht. Ich gebe zu, dass man vielleicht die Kirchen hätte konsultieren können, aber ich glaube nicht, dass in der Schweiz dies zu einem Problem führen wird, zumal wir ja alle diese Fragen in jüngerer Zeit bereinigt haben, vor allem auch was die Verfassungsartikel betraf.“
Der Bundespräsident kritisierte die Vorgehensweise der 41 Theologen, die kürzlich Papst Johannes Paul II. zum Rücktritt aus Altersgründen aufgefordert hatten. Diese Aktion sei nicht gerade gelungen: „Ich finde den gewählten Zeitpunkt, um solche Äußerungen zu machen, nicht für ideal gewählt und nicht vereinbar mit dem, was man mit ,Gastfreundschaft’ bezeichnen kann.“
Deiss betonte: „Der Papstbesuch richtet sich diesmal sicherlich vor allem an die jungen Menschen in der Schweiz – und das finde ich gut, insofern der Papst damit auch die Zukunft gestalten will“.
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Nachrichtenagentur APD |
Herbert Bodenmann (verantwortlich), Journalist SFJ |
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APD ® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ging aus der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts hervor. Gegenwärtig zählt sie 16,9 Millionen erwachsene Mitglieder und mehr als 30 Millionen Gottesdienstbesucher in 209 Staaten der Erde. In der Schweiz sind 4.324 Mitglieder in 51 Gemeinden und 5 Gruppen organisiert. Ihre einzige Glaubensgrundlage ist die Bibel.

